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gemeinsames Konto mit Lebensgefährtin nachteilig für Unterhaltsberechnung?

 
(@carezza2411)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ich habe mal eine Frage.
Mein Lebensgefährte und ich würden gern unsere Konten zusammen legen, einfach aus Bequemlichkeit (kein lästiges hin und her überweisen von Miete und anderen Dingen mehr). Meint ihr das könnte bei der alljährlichen Prüfung für den Kindesunterhalt nachteilig sein. Ich meine er zahlt gerne für die Kinder und das schon seit Jahren, aber auch wenn ich die Kids mag, es sind nicht meine. Ich sehe daher nicht ein, dass auch mein Einkommen vielleicht bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird.
Was meint ihr dazu?

LG
Stephie


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2010 23:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde aus anderem Grunde davon absehen: Sollte es (aus welchem gerechtfertigten oder nicht gerechtfertigtem Grunde auch immer) zu einer Zwangsvollstreckung kommen, ist dein Geld mit dran, das Konto dicht.

Dein Einkommen wird direkt nicht mit einbezogen. Allerdings wird deinem LG eine Haushaltsersparnis angerechnet und schwups bist du wieder im Boot.

Und sorry, in Zeiten des kostenfreien Girokontos ist 'ne Mietüberweisung nun wirklich kein Argument.

Mein Tipp: Finger weg vom gemeinsamen Konto!

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2010 23:41
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

sehe ich absolut genauso. Nach der Trennung von der Ex wurde erst mal alles getrennt. Meine jetzige
LG und ich haben auch getrennte Konten.

Tipp:

Macht euch doch eine gemeinsame Haushaltskasse. Das kann auch bequem sein, für Einkäufe usw.

Lieber man hat das Konto getrennt, als man hätte.

Reine Vorsorge.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 00:04
(@carezza2411)
Zeigt sich öfters Registriert

wird ein Haushaltskonto nicht auch mit geprüft?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 00:09
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wird ein Haushaltskonto nicht auch mit geprüft?

Ich schrieb Haushaltskasse - Im Sinne des altbewährten Sparstrumpfes. Am Monatsanfang tun
beide den Betrag X rein und davon wird für den Haushalt eingekauft.

Hat den Vorteil, man gibt weniger aus, weil man vor Augen hat, was man noch hat. Wenn viele
Sachen Bar bezahlt werden, erscheinen sie ja faktisch nicht auf dem Kontoauszug.

Also: Gemeinsame Haushaltskasse (Spardose) -> Ja

        Gemeinschaftskonto - > nein

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 00:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

Konten werden (normalerweise) nicht geprüft. Es geht aus von mir skizziertem Grunde darum, dass auf gar keinen Fall irgendein gemeinsames Konto besteht.

Du machst den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt und stellst die Frage der Konsequenzen. Stell doch zunächst die Frage der Notwendigkeit. An der Antwort hierzu wirst du erkennen, dass es keinen, absolut keinen Grund für ein gemeinsames Konto gibt. Von gefühlstüdeligen Dingen ("Hach, wie haben uns so dolle lieb, wir haben ein gemeinsames Konto") mal abgesehen. Diese Denke jedoch hat im Leben von Menschen mit familienrechtsbelasteter Vergangenheit schlicht keinen Platz.

Der von Agent_Zero gegebene Hinweis erleichtert (nur) das Haushalten mit dem Geld.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 00:23
(@julia468)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Stephi,

ich würde noch nicht einmal mit einem Unterhaltspflichtigen zusammen eine gemeinsame Wohnung anmieten-geschweige denn ein gemeinsamens Konto führen.  Der Unterhaltspflichtige darf aber gern als Untermieter bei mir einziehen. Die Untermiete ist selbstverständlich mindestens so hoch, wie es in den Leitlinien vorgeschrieben ist. Und wenn die Untermiete dann höher als die Hälfte meiner Miete ist, ist das gerechtfertigt, schliesslich ist es eine vollmöblierte Untervermietung.  :phantom: Die Untermiete muss natürlich ordentlich versteuert werden, dann hat Papi Staat auch noch was davon. Alternativ-wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist - Sicherungsscheine nicht vergessen. Ein Kuckuck passt nicht in jede Wohnung 😉
Dann noch getrennte Konten-damit hat die SB-Kürzung keine Chance. Und wenn doch was schief läuft, ist der Untermietvertrag mit einer 3-monatigen Frist gekündigt und die Kellerwohnung sicher frei.

Was ihr im Innenverhältnis dann mit eurem Geld macht, ob ihr einen Sparstrumpf in die Küche hängt und das als gemeinsames Konto führt, ist eure Sache.

Es hilft ungemein, die rosarote Brille abzusetzen - spätestens nach der nächsten Unterhaltsmaximierungsrechnung ist diese ohnehin weg. Es sei denn, der Unterhaltspflichtige ist Millionär oder zumindest äusserst gutverdienend, dann kann die gemeinsame Platinkarte natürlich empfohlen werden.

VG


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 11:05
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,
ich würde auch niemals mit meinem unterhaltspflichtigen Mann ein gemeinsames Konto haben wollen.

ich finde Agent hat es gut geschildert, wie es zu handhaben geht, und setze noch einen drauf ->sozusagen die moderne AgentZero - Methode 😉

Miete geht von meinem Konto. Mein Mann zahlt mir Miete und Haushaltsgeld. Dafür hat er eine Zweit-EC-karte für mein Konto und zahlt damit alle gemeinsamen Einkäufe und Dinge des tgl. Bedarfs bzw. einer von uns beiden holt Bargeld für uns von meinem Kto ab.
Gehen wir essen, oder ins Kino, zahle ich es (bzw er "als Mann" mit ebendieser EC-Karte), das gehört also zu "Haushalt".
Zahlt er außergewöhnliche Dinge, die nicht zum Haushalt gehören, oder Kosten für seine Kinder (zB Umgang) dann nimmt er seine Karte oder zahlt es mir mit dem nächsten HH-Geld "zurück". So habe ich nie das Gefühl indirekt für seine Kinder aufzukommen, und er weiß ganz genau wieviel Geld er ihnen neben dem KU zustecken kann.
Natürlich kann es nie auf den Cent genau ausgerechnet werden, das spricht ja auch dem gemeinsamen Wirtschaften entgegen, aber es hat schon Charme und wir kommen super so zurecht.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 20:54