Hallo Ihr User....
bin lange nicht mehr da gewesen. Glücklicherweise läuft es hier alles gut und ruhig. Ich habe aber einen "Fall" im Freundeskreis, der ganz besonders ist und ich bräuchte da mal ein paar Tipps und Hinweise.....
Kurz Darstellung:
KM und KV sind NICHT verheiratet, leben aber seit rd. 18 Jahren zusammen unter einem Dach. Sie haben gemeinsame 3 Kinder zwischen 12 und 16. Die KM arbeitet ohne schriftlichen Arbeitsvertrag seit Beginn der Partnerschaft in der Firma des KV, hat daraus auch nachgewiesenes Einkommen, aber weder Zeugnis noch Vertrag.
Die Beziehung ist gescheitert, KM möchte mit den drei Kindern ausziehen. Sie bekommt aber keine Wohnung (Ballungsraum), weil sie u.a. kein Arbeitsverhältnis "nachweisen" kann. KV zahlt nicht mehr für irgendwas, lässt lediglich die Kids und KM im Haus weiter wohnen. Lebensunterhalt bestreitet die KM ausschließlich über Kindergeld und kleinere Nebenjobs. Nun seit 2 Monaten auch kein Gehalt mehr vom KV gezahlt.
Fragen: Ist der KV zum Kindesunterhalt verpflichtet, auch wenn die Kinder + Mutter weiterhin im Haus wohnen? Ich denke JA, aber Anrechnung Mietvorteil oder so?
Kann der KV die Mutter erst einmal "Rausschmeissen" und den Kindern die Wohnung weiterhin "anbieten"?
Verfahrene Situation, weil die beteiligten einfach nicht kommunizieren....
Hinweis: Mein Ansatz ist hier PRO KM nicht PRO KV! Sorry.... 🙂
Grüße aus dem Norden
Matthias
PS: Das ganze findet in NRW statt!
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Moin weserfrosch,
alle juristischen/gesetzlichen Verpflichtungen greifen im Zweifelsfall nur und erst, wenn sie eingeklagt werden. Es nützt der betroffenen Frau also nichts, dass ihr Ex zum KU verpflichtet ist, wenn sie nicht zu einem Anwalt marschiert und diesen den KU-Anspruch formulieren und dem KV zustellen lässt - selbstverständlich mit Klageandrohung.
Andererseits kann das natürlich andere Dinge auslösen; beispielsweise tatsächlich eine Aufrechnung des Kindesunterhalts gegen ersparte Miete oder auch eine genauere Betrachtung der bisherigen Einkommenssituation: Sind in diesem vertragslosen Arbeitsverhältnis wirklich alle Steuern und Sozialabgaben abgeführt worden? Gibt es noch andere "Leichen im Keller", die bei genauerer anwaltlicher/gerichtlicher Betrachtung ausgegraben werden könnten? Strittig wäre m. E. einzig, ob die Kündigungsfristen des mündlichen Arbeitsvertrages eingehalten wurden, aber mehr als ein bis zwei "Monatsgehälter" macht das wohl nicht aus.
Für ihren eigenen Unterhalt ist die Mutter zweifelsfrei selbst verantwortlich, zumal die Kinder zwischen 12 und 16 nicht mehr wirklich intensiv betreuungsbedürftig sind. Und ja: Es ist kein Automatismus, dass die Kinder bei ihrer Mutter bleiben; sie könnten ganz oder teilweise auch beim Vater wohnen.
Insgesamt eine ziemlich verfahrene Situation, die sich leichter mit einem Mediator als mit Anwälten klären liesse - aber nur, wenn beide das wollen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
danke erst einmal für eine schnelle Einschätzung. Das deckt sich weitgehend mit meiner Vorstellung...ich habe das ähnlich schon gesagt. Ohne Anwalt wird nix gehen und die Gefahr, noch andere Problembereiche damit aufzudecken bzw. entstehen zu lassen scheint mir auch groß.
Die Bereitschaft zur Mediation (auch nur, um einen vernünftigen Abschluss hinzubekommen) ist definitiv nicht gegeben. Der KV nutzt hier momentan eher seine Machtposition am Geldhahn. Die KV versucht schon seit längerem, ne Arbeit zu finden. Sie hat ja auch auch jahrelang in ihrem erlernten Beruf in der Firma des KV gearbeitet. Aber da dieser ein Zeugnis z.B. verweigert, ist es mit Bewerbungen eben auch nicht einfach.
Natürlich ist es so (und auch gut so!!!), dass Kinder auch beim Vater bleiben können. HIER ist es aber so, dass die Kids das gar nicht wollen (und in dem Alter dürfen sie mitreden...) und der KV das eigentlich auch nicht will. er hat sich noch nie auch nur ansatzweise um die Kids gekümmert. Sie wären das größte Problem für ihn, wenn er sich allein drum kümmern müsste. Aber ernutzt das hier natürlich auch als Druckmittel. Hier scheint es auch nur um das Geld zu gehen.
Gruß
Matthias
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Moin Weserfrosch,
Ohne Anwalt wird nix gehen
Also ich habe das nicht als erste Wahl bei Martin raus gelesen.
Das Risiko, den Schaden zu vergrößern sehe ich durch den Einsatz eines solchen Brandstifters deutlich größer an als die Chance etwas vernünftiges zu erreichen.
Es muss ihr auch klar sein, dass sie von ihm nicht mehr als Unterhalt für die Kinder bekommen kann.
Und davon wird sie weder leben können noch dürfen.
Insofern ist die Möglichkeit weiter in dem Haus zu leben, um sich in Ruhe Job und Wohnung zu suchen sicher nicht die schlechteste Lösung. In der Zeit auch noch KU zu verlangen halte ich aber für fragwürdig.
Wie siehts denn mit dem SR aus?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Weserfrosch,
arbeitsrechtlich kenne ich mich ein wenig aus:
Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, gilt automatisch die gesetzlichen Bestimmungen, d.h.
1. unbefristeter Arbeitsvertrag
2. Kündigung nach gesetzlichen Bestimmungen
3. Recht auf arbeitsrechtliche Klage (innerhalb von 4 Wochen nach Kündigung (Kündigung muss schriftlich erfolgen, sonst keine Kündigung - Arbeitsrechtbestimmung) z.B. Klage auf Weiterbeschäftigung, Abfindung etc.
4. Recht auf Zeugnis!!! Solange das Zeugnis nicht ausgestellt ist, kann sie sich nicht bewerben. Dies kann u.a. dafür sorgen, dass das Gehalt weiterhin bezahlt werden muss!
Somit hat sie natürlich auch Recht auf Arbeitslosengeld. Sollten Beiträge nicht abgeführt sein, wird sich der "Arbeitgeber" selbst zu verantworten haben.
Für diese Sache sollte sie sich direkt an einen Rechtsanwalt des Arbeitsrechts wenden (hoffentlich ist die KM rechtschutzversichert oder in einer Gewerkschaft - bei erstinstanzliche Verhandlungen muss der eigene RA selbst bezahlt werden).
Für die Kinder könnte sie beim JA die Beistandschaft beantragen. Automatisch wird mit Anschreiben der KU in Verzug gesetzt, d.h. der KV muss ab diesen Datum zahlen. Abzuwägen ist hier allerdings, ob der KU höher ist als der Wohnvorteil.
LG
Sternchen
noch hinzu: die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei 18jährigen Arbeitsverhältnis 6 Monate zum Monatsende!!!
hejhej....
vielen Dank für die Informationen!!
Also: Stimmungsverbessernde Maßnahmen sind nicht angezeigt.....es wird so oder so eine sehr strittige Auseinandersetzung. Es ist auch zu erwarten, dass dich der selbstständig tätige KV künstlich arm rechnen wird, um den KU möglichst niedrig zu leisten. Die arbeitsrechtlichen Hinweise sind sehr wichtig denke ich. Ich habe ihr auch gesagt, sie müsse auf jeden Fall dafür sorgen, dass ab sofort auch alles belegbar wird; also nicht mehr irgendwelche mündlichen Versprechungen o. Hinauszögern akzeptieren. Gerade das zeugnis z.B. sollte sie schriftlich anfordern, um auch belegen zu können, dass sie ihn aufgefordert hat.
@beppo.....schadensvergrößerung sehe ich auch. Aber es wird sich wohl nicht umgehen lassen, weil dort einfach keine Bereitschaft des KV besteht, irgendwie mitzuwirken. Er hat nicht einmal ne Vorstellung, wie das weitergehen soll. Er kann nicht mit der KM und will auch nicht ohne...gar keine Meinung. Und eigentlich ist es ihm auch egal, ob die Kinder da wohnen oder ob nicht.....selbst die "einfachsten" dinge verweigert er.
Sorgerecht liegt übrigens bei der KM allein.
Gruß Matthias
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Sorgerecht liegt übrigens bei der KM allein.
Das würde meine Kooperationsbereitschaft auch stark reduzieren.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi....
@beppo.....grundsätzlich kann ich diesen "Unterton" verstehen und nachvollziehen. Ich bin durch meine Ex ja auch nicht gerade auf Rosen gebettet und sie hat manches mal die Kinder gegen mich benutzt. Hier ist es aber wirklich anders. Die KM lebt seit Jahren noch da im Haushalt, weil der KV sonst komplett absacken würde und die Kinder den Vater nicht verlieren sollten. Der Krug geht halt so lange zum Brunnen bis er bricht..... Die KM würde auch nach wie vor alles mitmachen, was die Situation entspannt. Nur mit ihm unter einer Decke leben (die räumlichen Verhältnisse mit drei Kids sind wahrlich nicht so, dass man sich einfach aus dem Weg gehen könnte...) geht irgendwann auch nicht mehr. Wenn er wenigstens ein wenig mitwirken würde, dann wäre sie wohl zu Vielem kompromissbereit.
Auch hier sind es nicht immer nur die Väter, die sich quälen, wie wir gut genug wissen.... 🙂
Gruß Matthias
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Naja, aber auch ohne Unterton wäre das vielleicht ne "preisgünstige" Möglichkeit, das Verhältnis zu verbessern
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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
aufgrund der extremen Situationen/Erfahrungen hier im Forum kann ich deine Antwort verstehen.
Hier denke ich sind aber die Eltern 18 Jahre gut ohne gemeinsames Sorgerecht ausgekommen - eventuell haben beide gar nicht darüber nachgedacht. Bei dieser Situation sieht man auch, dass der KM völlig abhängig vom KV ist. Falls dieser also das GSR hätte haben wollen, hätte er es bestimmt schon längst.
LG
Sternchen
Hallo @all,
ich widersprech Martin ja nur ungerne, aber
beispielsweise tatsächlich eine Aufrechnung des Kindesunterhalts gegen ersparte Miete
geht meines Wissens nach nicht, da man gegenüber KU nicht aufrechnen darf.
lg
sleepy
Sleepy
Hi...
da kann ich @sternchen nur recht geben. Wenn der KV auch nur ansatzweise Interesse daran gehabt hätte, dann wäre die KM sofort mit ihm losgedackelt und hätte das geregelt. Un der KM geht es wahrlich nicht um das geld vorrangig. Sie will arbeiten, ganztags, Nebenjob macht sie schon, um möglichst unabhängig von dem KV zu sein. Am liebsten keinen Cent von ihm... aber da sie weder ne Wohnung findet noch einen anderen Job ist das eben schwer. Und seine fehlende Mitwirkung in Sachen Arbeitsplatz ist ja nicht wirklich nachzuvollziehen. Warum stellt er ihr nicht ein "Bombenzeugnis" aus, damit sie auch gut nen Job finden kann? DANN könnte er sicher auch unberechtigte Ansprüche gegen sich abwehren...es müsste doch sogar sein Interesse sein, sie gut in Arbeit und Lohn zu bringen! Aber nix...Vogelstrauss-Mentalität
Gruß Matthias
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Hier denke ich sind aber die Eltern 18 Jahre gut ohne gemeinsames Sorgerecht ausgekommen - eventuell haben beide gar nicht darüber nachgedacht. Bei dieser Situation sieht man auch, dass der KM völlig abhängig vom KV ist. Falls dieser also das GSR hätte haben wollen, hätte er es bestimmt schon längst.
Natürlich. Solange man zusammen ist braucht man es ja auch nicht.
Aber daraus zu folgern, dass er es gar nicht wollen würde, oder gar es problemlos hätte erhalten können, halte ich für voreilig.
Woraus schließt du das?
Und gerade, wenn er es gar nicht will, wäre das Angebot ja nicht nur billig sondern sogar kostenlos.
Wir wissen ja alle nicht, was da vorgefallen ist, aber vielleicht macht ihn ja gerade diese Rechtlosigkeit so wütend.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ich widersprech Martin ja nur ungerne, aber
geht meines Wissens nach nicht, da man gegenüber KU nicht aufrechnen darf.
Das ist richtig. Ich bin aber nicht sicher, ob man überhaupt Unterhalt fordern kann, solange man im gemeinsamen Haushalt lebt.
Auf jeden Fall würde ich aber ab dem Moment Miete von der Mutter verlangen oder sie an die Luft setzen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
hier ist der Vater nicht rechtlos! Die Kinder sind jetzt zwischen 12 und 16 Jahre alt. Selbst wenn sie sich entscheiden würden bei ihrem Vater zu leben, könnte die Mutter dies nicht mehr verhindern (ausdrücklich dieses Kindesalter; bei kleinen Kindern hast du definitiv Recht!!!).
Dieses Paar lebt nun schon 18 Jahre miteinander - haben 3 Kinder, gleichzeitig ist die KM auch Angestellte seines Betriebes und hat Gehalt von ihm bezogen. Für mich ist dies ein Abhängigkeitsverhältnis!
Aber du siehst doch wie der Vater hier reagiert! Er sorgt doch mit seinem Verhalten dafür, dass die KM UND ihre Kinder finanziell schlecht stehen - dies wirkt sich doch auch auf die Kinder aus. Was wäre, wenn die/der 16jährige eine Ausbildung anfangen möchte und er bei GSR diesen Ausbildungsvertrag nicht unterzeichnen würde (um dieses jetzt geschaffene finanzielle Desaster aufrecht zu erhalten). Ich habe hier den Eindruck, dass der KV die KM zurück in die Beziehung zwingen möchte - allein aus finanziellen Aspekten.
Vielleicht kostenlos, aber nicht umsonst: bei einem KV, der SR mit Macht verwechselt, kann dies ziemlich nervig werden 😉
Natürlich alles nur Vermutungen, kann eben auch nur meine Folgerungen aus dem hier geschriebenen ziehen.
LG
Sternchen
Moin sleepy,
ich widersprech Martin ja nur ungerne, aber
geht meines Wissens nach nicht, da man gegenüber KU nicht aufrechnen darf.
das bezog sich allein auf "aussergerichtliche Vorgänge": Wenn beispielsweise nur 600 EUR KU zu realisieren wären, der Wohnvorteil aber 800 EUR beträgt, wäre es möglicherweise voreilig und kurzsichtig, den KU einzuklagen.
Im übrigen entsteht ein KU-Anspruch sowieso erst, wenn die KM zum Betreuungselternteil geworden ist; solange alle unter einem Dach leben und der Kühlschrank durch den KV gefüllt wird, besteht er noch nicht. KU ist auch nicht als "Bezahlung" der KM für die Betreuung der Kinder zu verstehen, sondern ausschliesslich zur Verwendung FÜR die Kinder gedacht.
Grüssles
Martin
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hier ist der Vater nicht rechtlos! Die Kinder sind jetzt zwischen 12 und 16 Jahre alt. Selbst wenn sie sich entscheiden würden bei ihrem Vater zu leben, könnte die Mutter dies nicht mehr verhindern (ausdrücklich dieses Kindesalter; bei kleinen Kindern hast du definitiv Recht!!!).
Doch, er ist trotzdem rechtlos. Selbst wenn die Kinder zu ihm wollten, könnten weder die Kinder noch ein Richter das gegen den Willen der Mutter entscheiden. Und selbst wenn die Kinder bei ihm leben würden, stünde er sich KU-technisch deutlich schlechter.
Du hast zwar recht, dass es in diesem Alter weniger Bedeutung hat. Seine Wut, worauf auch immer, kann es aber dennoch steigern.
Dieses Paar lebt nun schon 18 Jahre miteinander - haben 3 Kinder, gleichzeitig ist die KM auch Angestellte seines Betriebes und hat Gehalt von ihm bezogen. Für mich ist dies ein Abhängigkeitsverhältnis!
Auch richtig.
Er hat "vergessen" ihr einen Vertrag zu geben und sie hat "vergessen" ihm das GSR zu einzuräumen.
Gegen die Folgen seiner Vergesslichkeit, hast du ja schon gesagt, sorgt der Staat für Abhilfe sodass ihre Abhängigkeit deutlich minimiert wird.
Um ihre Vergesslichkeit kümmert sich niemand
Aber du siehst doch wie der Vater hier reagiert! Er sorgt doch mit seinem Verhalten dafür, dass die KM UND ihre Kinder finanziell schlecht stehen - dies wirkt sich doch auch auf die Kinder aus. Was wäre, wenn die/der 16jährige eine Ausbildung anfangen möchte und er bei GSR diesen Ausbildungsvertrag nicht unterzeichnen würde (um dieses jetzt geschaffene finanzielle Desaster aufrecht zu erhalten). Ich habe hier den Eindruck, dass der KV die KM zurück in die Beziehung zwingen möchte - allein aus finanziellen Aspekten.
Also "sehen" kann ich es nicht.
Wir haben natürlich immer das Problem, dass wir nur eine Seite hören und leben mit dem Risiko, dass uns totaler Quatsch erzählt wird.
Hier hören wir die Geschichte aber sogar nur aus 3. Hand, was den Unsicherheitsfaktor noch erhöht.
Sorry Weserfrosch, ich will dir nix unterstellen aber hier kommt eben das Problem der stillen Post noch hinzu, sodass ich mit moralischen Annahmen, Unterstellungen und vor Allem Schlussfolgerungen besonders vorsichtig bin.
Dass der Vater eine vermutete Ausbildung seines Kindes verhindern würde, halte ich für sehr weit hergeholt.
Bisher wurde auch nicht behauptet, dass er die Kinder in seinem Haus verhungern lässt. Wir sollten das also auch nicht vermuten.
Das gilt erst recht für Mutmassungen über seine Motive und seine Absichten die Frau zurück haben zu wollen.
Vielleicht kostenlos, aber nicht umsonst: bei einem KV, der SR mit Macht verwechselt, kann dies ziemlich nervig werden 😉
Warum unterstellst du nur ihm Machtspielchen?
Natürlich kann das nervig sein aber darüber müssen sich geschiedene Menschen ja auch auseinandersetzen. Und soviel Relevantes kann er damit sowieso nicht torpedieren.
Natürlich alles nur Vermutungen, kann eben auch nur meine Folgerungen aus dem hier geschriebenen ziehen.
Genau. Und die sind für mich etwas zu tief aus der Klischeekiste gebuddelt.
Nix für Ungut.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Hallo Beppo,
die Mutter will doch ausziehen. Sie findet keine Wohnung, da sie keine Arbeit hat. Diese Arbeit findet sie nicht, da sie kein Zeugnis über die letzten 18 Jahre vorlegen kann!!!
Krass finde ich allerdings, dass du die Mutter mit den gemeinsamen Kinder auf die Straße setzen würdest! Soweit ich hier verstanden habe, lebt die Mutter allein vom Kindergeld und ihrem 400 Euro Job! Und sie hat nicht allein vergessen das GSR zu geben, sondern beide! Der KV hat es nicht gefordert und soweit ich hier lese, hat er dies auch nicht vor! GSR ist eine gemeinsame Entscheidung und keine alleinige Willensäußerung der Mutter! Und die Situation Ausbildung ist auch nur ein Beispiel, kann auch hier geplante Operationen, Schulwechsel usw. nennen. Dies ist auch nicht weit hergeholt, sondern dies sind die einzigen Rechte, die der Vater mit GSR mehr als jetzt hat!
Ihr steht definitiv Unterhalt für 3 Kinder zu, hinzu kommt noch mindestens die Lohnfortzahlung für 6 Monate nach Kündigung sowie eine Abfindung (Regelsatz 0,5 x Monatsgehalt x Jahre). So sieht es tatsächlich aus (habe 3,5 Jahre gegen meinen Arbeitgeber geklagt - sitze übrigens jetzt genau wieder an der gleichen Stelle wie zuvor!!!)! Bis jetzt hat sie dies noch nicht einmal eingefordert! Aber für dich ist sie automatisch das Letzte, da kein GSR besteht.
Klischeehaft reagierst du - oder eher aus deinen subjektiven Erfahrungen. Ich beziehe mich lediglich auf das geschriebene. Würde sich der KV hier melden, würden wir hier auch nur auf seine Beiträge antworten. Im Forum hat man eben nur einen der um Rat fragt und wir hören natürlich nur diese subjektive Meinung. Die andere Seite können wir überhaupt nicht berücksichtigen, weil niemand die "objektive Wahrheit" kennt.
Sorry, aber ich musste dies mal loswerden! Nur weil kein GSR besteht kann man den Inhaber des ASR doch nicht torpedieren. Nämlich wir kennen auch hier nicht die Vorgeschichte...
LG
Sternchen
Sorry aber das ist alles spekulativ und unsere Diskussion führt eigentlich auch zu nix.
Ich denke wir sollten uns auf die Fragen vom Weserfrosch und die Antworten darauf konzentrieren, sowie auf die konkreten Angaben, dir er dazu macht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
