Liebe Forenteilnehmer,
da ich bisher keinen wirklich passenden Beitrag zu meinem "Problem" und meinen Fragen gefunden habe, setze ich auf eure Erfahrungen und bitte um Hilfe.
Meine Exfrau und ich (noch immer sehr gutes Verhältnis) sind seit 2J. geschieden.
Wir haben 4 gemeinsame Kinder, welche sich wohnlich wie folgt verteilen:
Vater - Nettoeinkommen 1450€ mit 17j. Tochter in Schulausbildung
Mutter - erwerbstätig , aber ALG2 Aufstockerin mit Kindern 7J, 13 J. und 19 J. in Schulausbildung.
Die Mutter bezieht seit 2 Jahren ergänzende ALG2 Leistungen, und zahlt für die beim Vater lebende Tochter keinen Unterhalt.
Der Vater zahlt seit Trennung vor 5 Jahren, aufgrund freier Vereinbarung mit der Mutter, monatlich 90€ /Kind Unterhalt, somit 270€ gesamt.
Gestern nun bekam der Vater - wohlgemerkt nachdem die Mutter bereits 2 Jahre im ALG2 Bezug ist - ERSTMALS ein Schreiben der ARGE, mit der Aufforderung Einkommensverhältnisse und Schulden der vergangenen 3 Jahre offen zu legen.
Er wird darauf hingewiesen dass die ARGE beabsichtigt, je nach Leistungsfähigkeit des Vaters, die den Kindern per ALG2 gezahlten Beträge für 2 Jahre rückwirkend, sowie für die Zukunft, einzufordern.
Nun habe ich zwar im internet oftmals Aussagen gefunden dass Unterhalt rückwirkend erst dann gefordert werden kann ab dem zeitpunkt des "in Verzug setzens " ( also seit gestern? ), aber keine wirklich rechtliche Grundlage finden können die ich in meinem Antwortschreiben verwenden könnte - wenn das überhaupt so stimmt?! Nicht wissen schützt vor Strafe nicht, aber da des Vaters Einkommen ja auch nicht so dicke ist, ist er davon ausgegangen dass die 270€ ok sind - zumal eben auch bis gestern niemals eine Aufforderung kam mehr zu zahlen.
Generell wüsste ich gerne, wie der Selbstbehalt des Vaters berechnet würde, immerhin lebt bei ihm auch ein Kind das er komplett versorgt.
Und dazu kommt dass der Vater aufgrund der gesamten 4 Kinder eine Wohnungsmiete für eine 3 Zi.Whg. mit 70m2 zu tragen hat, die bei 650€ liegt. Die Kinder nächtigen ja oftmals beim Vater, schliesslich hat er regelmässigen umgang, und die kinder müssen ja irgendwo schlafen.
Nur ist im Selbstbehalt eine Miete in dieser Höhe ja gar nicht vorgesehen. Kann der Selbstbehalt eigentlich in begründeten Fällen "erhöht" werden?
Wer kann mir sagen wie das läuft, gerechnet wird, mit was der Vater genau zu rechnen hat, und wie er ein Antwortschreiben an die ARGE verfassen sollte?
Zusatzfrage: Macht es Sinn den Unterhalt beim Jugenamt festlegen zu lassen?
1000 Dank für s lesen und hilfreiche Antworten in form einer To-Do- Liste, event. mit Hinweisen zu § auf die sich der Vater stützen kann.
Der Lausbube
Gestern nun bekam der Vater - wohlgemerkt nachdem die Mutter bereits 2 Jahre im ALG2 Bezug ist - ERSTMALS ein Schreiben der ARGE, mit der Aufforderung Einkommensverhältnisse und Schulden der vergangenen 3 Jahre offen zu legen.
Hallo,
stell' bitte den genauen Wortlaut (der relevanten Teile) dieses Schreibens hier ein. Also auf welche Rechtsgrundlagen die sich berufen, in welcher Form die gerne die Auskünfte hätten usw.
/elwu
Hi Lausebube66
Herzlich Willkommen
In Ergänzung zu elwu:
Rechtsgrundlage bei UH-Forderungen für die Vergangenheit ist §1613 BGB. Da Du jederzeit erreichbar warst kann UH für die Vergangenheit nicht gefordert werden, erst ab Inverzug-Setzung. Einzige Ausnahme: die Existenz rechtsgültiger Titel, entweder vom Gericht oder von Dir unterschrieben.
Zusatzfrage: Macht es Sinn den Unterhalt beim Jugenamt festlegen zu lassen?
Nein. Da der Bedarf der Kinder nicht gedeckt ist erfolgt nach §33 SGB II ein Übergang der Ansprüche der Kinder auf die Arge. D.h. auch die Kinder beziehen ALG2, nicht nur die Mutter.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
