Hallo liebe Community,
kurz zu mir:
29 Jahre alt, selbständig, geschieden, 1 Kind aus der Ehe (5 Jahre); ein weiteres Kind aus einer Beziehung vor der Ehe (7 Jahre).
Kind 1 – 7 Jahre: Unterhalt tituliert, Zahlungen direkt ans Jugendamt – 249 EUR lt. Düs. Tab
Kind 2 – 5 Jahre: Unterhalt nicht tituliert, Zahlungen direkt an kindsmutter – 196 EUR lt. Düs. Tab
Meine Frage ist nun:
Anhand der Steuererklärungen der vergangenen 3 Jahre ergibt sich bei mir ein Durchschnittsnetto von 1.100 EUR (ist in diesem Jahr auch nicht mehr). Für die beiden Kinder muss ich gesamt 445 EUR aufbringen (also 245 mehr als der Selbstbehalt). Nun ist es so, dass die Ersparnisse bald aufgebraucht sein werden, um den vollen Unterhalt weiterhin zu zahlen. Und rein aus dem Einkommen heraus wird mir das auch nicht langfristig möglich sein. Bzw. bei Weiterzahlung des vollen Unterhalts hätte ich finanziell keine Möglichkeiten mehr, meine Kinder zu besuchen, da beide weit weg von mir wohnen und hierbei erhebliche Fahrtkosten entstehen.
Wie muss ich bezüglich einer Mangelberechnung vorgehen. Wie errechnet sich der Pro-Kopf Unterhalt, da beide Kinder in zwei verschiedenen Berechnungsklassen vom Alter sind?
Reicht es bei Kind 2 (nicht titulierter Unterhalt) aus, der Kindsmutter mitzuteilen, dass anhand der Mangelberechnung nur noch Summe X gezahlt werden kann (inkl. Beilage von Einkommensnachweisen)?
Wie verhält sich das bei Kind 1 (titulierter Unterhalt – Zahlungen direkt ans Jugendamt)? Muss hier eine Klage erhoben werden (wenn ja – wo) oder reicht hier die Übersendung der Einkommensnachweise? - Problem ist hier eben, dass es sich nicht um ein Jugendamt an meinem Wohnsitz, sondern um ein weiter entferntes Jugendamt handelt.
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.
Hallo,
bei einem Mangelfall werden andere Kriterien zugunde gelegt als unter "normalen" Umständen.
Deinem Einkommen werden "fiktive" Einkünfte zugerechnet bzw. es kann Dir passieren, dass man Deinem SB kürzt, wenn du in einer Beziehung lebst.
Des Weiteren hast du ja 3 Jahre den geforderten KU zahlen können, obwohl Dein SB unterschritten worden ist....wieso soll das auf einmal nicht mehr gehen (den Text wird die Gegenseite bringen).
Was kannst du machen:
- du kannst die Bezahlung des nicht titulierten KU's einstellen... Klage auf KU
- Rede mit der KM ob eine reduzierung möglich ist
- Nebenjob
- Aufgabe der Selbstständigkeit und Übergang in ein Anstellungsverhältnis, mit dem jeweiligen Einkommen bzw. mit zusätlicher Zeit für einen Nebenjob.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo und danke erst mal für deine Antwort:
Daraus ergeben sich aber folgende Probleme:
Ich wohne in einem, Thüringer Landkreis mit hoher Arbeitslosigkeit. Würde ich also gemessen an meiner beruflichen Qualifizierung hier in ein Angestelltenverhältnis gehen, wäre der Nettoverdienst nicht höher als 1.000 EUR, also noch weniger und das bei Vollzeit. Zum Thema Nebenjob siehts ähnlich aus. Ich bin schon seit geraumer Zeit auf der Suche nach einer SV-pflichtigen Beschäftigung und finde finanziell nichts passendes.
Nebenjob sieht hier so aus: 14 Wochenstunden für 165 EUR. Das ist nicht zu packen zusätzlich.
Grundlegend verstehe ich deine Argumente, wenn es aber weiterläuft wie bisher, werde ich spätestens zum Jahresende Zahlungsunfähig sein, folglich dann meine Betriebskosten nicht mehr begleichen können, wenn Unterhaltspfändungen auflaufen und dann ins ALG-II getrieben, wenn sich nichts passendes an Jobs findet (und da bin ich wirklich nicht wählerisch, aber hier was zu bekommen ist verdammt schwer bei fast 20 % Arbeitslosigkeit.
Mir gehts auch nicht darum, den Unterhalt nicht zahlen zu wollen, es wird dann einfach nicht mehr gehen und mein Besuchsrecht bei den Kindern, die wirklich sehr an mir hängen, ist dann wohl auch nicht mehr realisierbar,.
Es kann doch nicht sein, dass man hier ins Harths 4 getrieben wird, oder?
Hallo,
ich kann Dich verstehen...aber in KU Sachen ist das wie mit der Leibeigenschaft...du musst Leistung bringen...alles andere zählt nicht.
Wenn du nicht in der Lage bist ausreichend Einkommen hier zu verdienen, dann musst du Dich überregional bewerben.
Letztendlich muss man(n) sich die Selbstständigkeit leisten können, sonst wird es als privates Hobby angesehen.
Den Besten Rat den ich Dir geben kann... rede mit der KM.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Die Frage ist nun aber, wozu dann ion der Düsseldorfer Tabelle was von 900 EUR Selbstbehalt steht, wenn ich dann doch jeden Monat drauf zahle.
Gibt es da keine juristischen Möglichkeiten, das Jugendamt zum Beispiel dazu zu bewegen, hier eine Herabsetzung des Unterhaltes anzuerkennen?
Wenn ich dann doch im ALG-II lande, dann kann ich gar nix mehr zahlen.
Hallo,
auch in der Arbeitslosigkeit wird man von Dir das Geld verlangen. Wie gesagt im Mangelfall ist vieles anders.
Da wird hier und dort so lange schöngerechnet bist du die Kohle hast.
Mfg
papi74
PS:
Hole Dir doch einen Beratungsschein vom Gericht und bespreche dann das Thema mal mit dem Anwalt Deines Vertrauens....
Es ist viel in Deutschland möglich...und die Rechte der Väter sind verdammt wacklig...
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
