Düsseldorfer Tabell...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Düsseldorfer Tabelle Verständnissproblem

 
(@piaspapa)
Schon was gesagt Registriert

Vielleicht kann mir kurz einer helfen also ich zahle derzeit für meine dreijährige Tochter 193,- Euro Unterhalt (was auch gut und richtig ist) . Ich habe damals beim Jugendamt eine Verpflichtungsurkunde über die Festsetzung des Unterhalts unterschrieben mit 114% des Regelbetrags. Bin Geringverdiener (deutlich unter 1500,-) wenn ich in die Düsseldorfer Tabelle schaue steht dort 281,- Euro bei 100,-% und 324,- Euro bei 115%. Gut ich kann das hälftige Kindergeld abziehen da dass ja die Mutter bekommt das sind 164,- Euro das sind dann 82,- Euro aber wie ich auch rechne ich komme nie auf diese 193,- Euro was ich jetzt zahle. Kann mich jemand erleuchten?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2009 19:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die DDT wurde mehrfach geändert. 193 Euro betrug der unterste Satz m. W. in den letzten drei Jahren zu keinem Zeitpunkt. Es waren 199, 202 und 196 Euro.
Edit: Gibt es eine Mangelfallberechnung?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2009 20:01
(@piaspapa)
Schon was gesagt Registriert

Nein meines Wissens gibt es keine Mangelfallberechnung deshalb verstehe ich es ja nicht


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2009 20:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi PiasPapa

Da die DDT keine Gesetzeskraft hat kann theoretisch jeder x-beliebige Betrag als Unterhalt festgelegt werden. Wichtig ist nur, dass sowohl Zahler als auch Empfänger sich einig sind und dabei Dritte nicht belastet werden. Es kann durchaus sein, dass damals beim JA erkannt wurde, dass es auf eine Mangelfallberechnung hinausläuft und einfach der kurze Weg gegangen wurde sprich freiwilliges Zugeständnis. Auch der Mindestunterhalt spielt erst eine Rolle, wenn sich gestritten wird. Wo kein Kläger, da kein Beklagter.

Wenn deine Tochter jetzt drei Jahre alt ist wird wohl damals die >>DDT2005<< gültig gewesen sein. Du wurdest in die 3. Stufe eingruppiert -> daher die 114% (unterste EK-Gruppe + nur ein Bedürftiger = zwei Gruppen höher eingestuft). Warum von den 199€ abgewichen wurde? Frage das JA, welches den Titel aufgesetzt hat. Zudem musst Du dann auch das damalige bereinigte Netto von Dir heranziehen.

Und mit 2008 wurden die damaligen Prozentzahlen auf eine >>neue Berechnungsbasis<< umgerechnet. Deine 114% existieren so nicht mehr.
Nur - rennst Du jetzt den Zahlen von 2006 hinterher oder stellt sich Dir eher die Frage, was Du heute zahlen musst? Das erschliesst sich mir nicht.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2009 11:29