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Fragen zum nachehelichen Unterhalt

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(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde als Gegenangebot erstmal eine Einmalzahlung anbieten, wenn das auf zu viel Gegenwehr stößt, dann evtl. noch auf Hälfte der ursprünglich besprochenen 3 Jahre, dafür doppelten Betrag / Monat, sprich am Ende kommt die gleiche Summe raus.

Da ich meine DEX kenne, weiß ich, dass sie aktuell (noch) für Argumente offen ist, wenn diese etwas bei ihr sacken. Als Argumente würden mir folgende Sachen einfallen. Noch ist ja keine Rede davon, das Ganze nicht vernünftig zu klären:

- Dauer der Unterhaltszahlung recht lange im Vergleich zur Ehe (5 Jahre verheiratet, davon 3,5 Jahre bis zum Trennungsjahr)
- Eine (kurze) Zeit zu viel Unterhalt an sie gezahlt, den sie mir nicht zurück gezahlt hat (muss sie rechtlich ja auch nicht)
- ...

Was wären noch Argumente, die z.B. auch ein Anwalt bringen würde? Meinen Anwalt will ich (noch) da raus lassen.

Eine andere Sache: bisher war ich so nett (oder dumm, je nachdem), dass ich noch im Mietvertrag mit drin stehe. Das habe ich zu Beginn gemacht, damit der Kleine sein Umfeld behält. Falls ich aus dem Mietvertrag aussteige, dann würde die Wohnung neu ausgeschrieben werden und es könnte sein, dass sie nicht in der Wohnung bleiben können. Zum anderen hat sie noch meine Mietkaution, da habe ich ihr auch erstmal angeboten, dass sie diese später mal zurückzahlen kann. Ich will sie nicht erpressen, o.ä. Aber wenn ich ihr bei vielen Sachen entgegenkomme, sie mir jedoch nicht, dann werde ich ihr schon zu verstehen geben, dass ich dann gewisse Dinge auf den Weg bringen werde.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2014 23:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aus dem Mietvertrag kannst Du nur aussteigen, wenn ihr das einvernehmlich regelt und der Vermieter das mitmacht. Ist also nicht so sinnvoll, ihr mit etwas Druck zu machen, bei dem Du das Druckmittel nicht totsicher ausspielen kannst.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2014 23:44
(@Brainstormer)

Moin Klaus,

- Dauer der Unterhaltszahlung recht lange im Vergleich zur Ehe (5 Jahre verheiratet, davon 3,5 Jahre bis zum Trennungsjahr)
- Eine (kurze) Zeit zu viel Unterhalt an sie gezahlt, den sie mir nicht zurück gezahlt hat (muss sie rechtlich ja auch nicht)
- ...

Was wären noch Argumente, die z.B. auch ein Anwalt bringen würde? Meinen Anwalt will ich (noch) da raus lassen.

Wie wär's hiermit: Deine DEF eröffnet ein Tagesgeldkonto, legt den für sie offensichtlich überlebensnotwendigen Wahnsinnsbetrag von 1800 € dort an und überweist sich sodann einfach selbst monatlich 50 € per Dauerauftrag auf ihr Girokonto. Fertig ist die Laube.

Ansonsten würde ich noch auf den Grundsatz der Eigenverantwortung verweisen (§ 1569 BGB), nachdem es nach der Scheidung jedem Ehegatten selbst obliegt, für seinen Unterhalt zu sorgen. Nacheheliche Solidarität ist keine Einbahnstraße. Soll heißen: Deine DEF hat dir nicht unnötig lange auf der Tasche zu liegen. Aufstockungsunterhalt wird von Richtern - abhängig von Tagesform und Willkür-Level - gern auf ein Drittel der Ehedauer begrenzt.

Außerdem kann jeder halbwegs intelligente Mensch selbst 50 € monatlich nebenbei verdienen. Dazu muss sie nicht mal Zeitungen austragen oder Flaschen sammeln. Ein Internetanschluss ist vollkommen ausreichend. Wenn sie nicht weiß, wie, kann sie mich gern fragen.  🙂

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2014 00:23
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

@Brainstormer: Danke, das hilft mir sehr. Die Anwältin hat am Telefon so getan, als müsse man meiner DEX den Nobelpreis verleihen, weil sie ihre Stunden aufgestockt hat.  :knockout: Daran merke ich aber auch, dass die Anwältin solche Selbstverständlichkeiten als was ganz Tolles hinstellen will, weil sie wohl auch weiß, dass sie sich nicht einfach ausruhen und fordern kann. Das ist ein Punkt, wo ich ansetzen kann, besonders mit dem Verweis auf den Grundsatz der Eigenverantwortung und die i.d.R. Begrenzung auf 1/3 der Ehedauer. Gilt das für die Zeit bis zur Scheidung oder ab dem Trennungsjahr? So oder so, sind 3 Jahre (+evtl. noch mehr) eine recht lange Zeit bezogen auf die Ehedauer.

@LBM: das soll jetzt noch kein Druckmittel sein, sondern erstmal nur ein kleiner Hinweis. Dazu noch eine Frage: weshalb kann es Probleme für mich geben aus dem Mietvertrag auszusteigen? Sollte es hart auf hart kommen, kann ich ja nachweisen, dass ich seit über 1,5 Jahren nicht mehr dort wohne. Mit welcher Begründung sollte ich denn da nicht aus dem Mietvertrag aussteigen? Wir haben den zwar zusammen unterschrieben, aber das wird meine DEX ja nicht vernünftig verargumentieren können, oder überseh ich da was?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2014 12:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Klaus,

das Problem ist (nicht nur) Deine Ex sondern der Vermieter.

... und der Vermieter das mitmacht.

Er hat einen Vertrag mit Dir.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2014 12:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

dem Vermieter ist es vollkommen egal, ob Du in seiner Wohnung wohnst, solange Du pünktlich die Miete überweist. Das Mietverhältnis endet nicht durch Auszug, sondern durch eine (rechtskräftige) Kündigung.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2014 12:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um Susis AUssagezu verdeutlichen.

Wenn deine Ex heute beschließt von nun an keine Miete mehr zu zahlen, dann wird der Vermieter sich an dich wenden. Dem ist es völlig egal, dass du seit wievielen Monaten auch immer nicht mehr dort lebst. DU stehst mit im Vertrag und er kann sich aussuchen bei wem er dann die ausstehende Miete eintreibt.
Von daher wäre ein Ausstieg aus dem Mietvertrag eh sinnvoll. Das darf weder deine Ex noch der Vermieter verweigern. Ob er dann einen Vertrag mit deiner Ex schließen will ist eine andere Sache, die dich nichts angeht.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2014 12:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

damit es keine Missverständnisse gibt:

Von daher wäre ein Ausstieg aus dem Mietvertrag eh sinnvoll. Das darf weder deine Ex noch der Vermieter verweigern.

es gibt keinen Ausstieg in Form eines Sonderkündigungsrechts bei Scheitern einer Beziehung oder Ehe. Man kann den MV ganz normal zu den im Vertrag vorgesehenen Fristen kündigen. Ob dem Vermieter die Solvenz eines Mieters genügt, um mit ihm allein das Vertragsverhältnis fortzusetzen (bzw. juristisch genauer: Ein neues Vertragsverhältnis zu begründen) entscheidet er allein.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2014 12:52
(@Brainstormer)

Das ist ein Punkt, wo ich ansetzen kann, besonders mit dem Verweis auf den Grundsatz der Eigenverantwortung und die i.d.R. Begrenzung auf 1/3 der Ehedauer. Gilt das für die Zeit bis zur Scheidung oder ab dem Trennungsjahr? So oder so, sind 3 Jahre (+evtl. noch mehr) eine recht lange Zeit bezogen auf die Ehedauer.

Die Zeit des Trennungsunterhalts ist normalerweise mit einzubeziehen (sagt zumindest der BGH).

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2014 14:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es gibt keinen Ausstieg in Form eines Sonderkündigungsrechts bei Scheitern einer Beziehung oder Ehe. Man kann den MV ganz normal zu den im Vertrag vorgesehenen Fristen kündigen. Ob dem Vermieter die Solvenz eines Mieters genügt, um mit ihm allein das Vertragsverhältnis fortzusetzen (bzw. juristisch genauer: Ein neues Vertragsverhältnis zu begründen) entscheidet er allein.

Da Vermieter gemeinhin ja als ähnlich böse wie Ex-Ehemänner gelten, hat sich das mittlerweile geändert.

§ 1568a Ehewohnung
(3) Der Ehegatte, dem die Wohnung überlassen wird, tritt
1. zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung der Ehegatten über die Überlassung an den Vermieter oder
2. mit Rechtskraft der Endentscheidung im Wohnungszuweisungsverfahren
an Stelle des zur Überlassung verpflichteten Ehegatten in ein von diesem eingegangenes Mietverhältnis ein oder setzt ein von beiden eingegangenes Mietverhältnis allein fort.

Was im Falle der richterlichen Zuweisung der Ehewohnung gilt, gilt auch bei einvernehmlicher Einigung.

Der Mietvertrag ändert sich bei gleichlautender Erklärung der ehemaligen Ehepartner gegenüber dem Vermieter (nach Scheidung) automatisch mit Zustellung.

Dieser hat dann zwar ein Sonderkündigungsrecht, allerdings reicht die "Solvenz" alleine nicht als Kündigungsgrund aus.

Einen guten Überblick dazu gibt es <hier> (Seite 4f).

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2014 15:14




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin United,

ich denke, jetzt wird es verwirrend. Ein Mieter wird nicht deshalb per Sonderkündigungsrecht aus seinen vertraglichen Verpflichtungen entlassen, weil er sagt "ich vertrage mich mit meiner Frau nicht mehr und bin ausgezogen; also muss ich ja auch keine Miete mehr bezahlen." Auch wenn ich wegen Arbeitslosigkeit meinen Autokredit nicht mehr bedienen kann, muss der Autohändler mich nicht aus dem Vertrag entlassen und das Auto zurücknehmen.

Da Vermieter gemeinhin ja als ähnlich böse wie Ex-Ehemänner gelten, hat sich das mittlerweile geändert.
Was im Falle der richterlichen Zuweisung der Ehewohnung gilt, gilt auch bei einvernehmlicher Einigung.
[...]
Der Mietvertrag ändert sich bei gleichlautender Erklärung der ehemaligen Ehepartner gegenüber dem Vermieter (nach Scheidung) automatisch mit Zustellung.

das glaube ich gerne; es gilt aber auch nur, solange die vertraglich geschuldete Miete vollständig und pünktlich bezahlt wird.

Dieser hat dann zwar ein Sonderkündigungsrecht, allerdings reicht die "Solvenz" alleine nicht als Kündigungsgrund aus.

nein, es müssen zusätzliche Gründe wie beispielsweise ein "anstössiger Lebenswandel" hinzukommen. 😉

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2014 15:42
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Martin,

es gilt aber auch nur, solange die vertraglich geschuldete Miete vollständig und pünktlich bezahlt wird.

Um Mißverständnisse zu vermeiden nochmal:
Nach gleichlautender Erklärung gilt: Klaus ist raus.

Einer Kündigung des Mietverhältnisses bedarf es nicht.
Der Mietvertrag wird einseitig geändert (und Klausine wird Alleinvertragspartnerin).

Das gilt nicht für etwaig aufgelaufene Mietschulden zu diesem Zeitpunkt, aber für den ab diesem Zeitpunkt auflaufenden Mietzins.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 10:17
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Also es ist schon so, dass DEX regelmäßig die Miete zahlt und es auch keine Mietrückstände o.ä. gibt. Es geht wirklich nur darum, ob ich aus einem Mietvertrag dann bei der offiziellen Scheidung einfach aussteigen kann, oder ob ich den Mietvertrag meinerseits kündigen muss (inkl. der gestezlichen Frist). Das wäre an sich auch kein Problem, aber muss meine DEX dann zustimmen?

Eine weitere Frage zum nachehelichen Unterhalt: die Anwältin meiner DEX will mir ja noch die Aufsplittung zukommen lassen. Mein Vorschlag wäre eine Einmalzahlung, bzw. höhere summe und dafür kürzere Dauer. Das wird wahrscheinlich noch etwas hin- und hergehen und sich vorausstl. nicht vor dem Termin (7.7), wenn die Scheidung rechtskräftig ist final klären lassen. Muss ich dann für den Juli noch Trennungsunterhalt zahlen? Und wenn ja, den ganzen Monat oder nur anteilig?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2014 12:43
(@Brainstormer)

Muss ich dann für den Juli noch Trennungsunterhalt zahlen? Und wenn ja, den ganzen Monat oder nur anteilig?

Da ab Rechtskraft der Scheidung kein Anspruch mehr auf Trennungsunterhalt besteht, würde ich für Juli nur noch anteilig zahlen.

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2014 16:43
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

Es geht wirklich nur darum, ob ich aus einem Mietvertrag dann bei der offiziellen Scheidung einfach aussteigen kann, oder ob ich den Mietvertrag meinerseits kündigen muss (inkl. der gestezlichen Frist).

Siehe oben.

§ 1568a Ehewohnung
(3) Der Ehegatte, dem die Wohnung überlassen wird, tritt
  1.    zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung der Ehegatten über die Überlassung an den Vermieter oder
  [...]
an Stelle des zur Überlassung verpflichteten Ehegatten in ein von diesem eingegangenes Mietverhältnis ein oder setzt ein von beiden eingegangenes Mietverhältnis allein fort.

Du setzt mit Deiner Ex-Frau ein Schreiben auf, dass ihr die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen wurde.

Damit (bzw. mit dem Zugang dessen) ändert sich der Mietvertrag.

Der Vermieter hat dann ein Sonderkündigungsrecht (wie gesagt reicht als Begründung dessen nicht aus, dass Du als Mietschuldner wegfällst - zumindest dann nicht, wenn Deine Ex - wie bewiesen - hinsichtlich der Miete auch alleine leistungsfähig ist).

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2014 13:15
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

So, die Scheidung ist durch und ich habe für den Juli anteilig noch Trennungsunterhalt gezahlt. Ich hatte auch die Anwältin darum gebeten mir eine Aufstellung zukommen zu lassen, wie sich die 50€/Monat nachehelicher Unterhalt zusammensetzen. Eine Einmalzahlung hatte ich meiner Ex angeboten, da kam aber nichts zurück.

Jetzt ist also immer noch alles ungeklärt, ich habe mehrfach gesagt, dass ich das gerne regeln / besprechen möchte, aber weder von ihr noch von der Anwältin kommt etwas zurück. Meine Ex ist etwas verpeitl und kümmert sich um Sachen erst, wenn sie direkt vor der Tür stehen. Wie sollte ich jetzt weiter verfahren?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2014 18:24
(@Brainstormer)

So, die Scheidung ist durch

Glückwunsch dazu!

Wie sollte ich jetzt weiter verfahren?

Ich würde gar nix machen. Der Ball ist jetzt bei deiner Ex.

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2014 22:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

So, die Scheidung ist durch und ich habe für den Juli anteilig noch Trennungsunterhalt gezahlt.

Erkläre bitte nochmal, woher diese 50€ stammen, also wann sie entstanden sind und auf Basis von welchem Umstand.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2014 00:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

Meine Ex ist etwas verpeitl und kümmert sich um Sachen erst, wenn sie direkt vor der Tür stehen. Wie sollte ich jetzt weiter verfahren?

Wenn Deine Ex das Geld benötigt, wird sie sich schon melden (analog Brainstormer: Der Ball ist bei ihr).
Die Zeit spielt hier eher für Dich.
Da man Dir bis dato keine konkrete Erklärung der 50 Euronen geliefert hat, solltest Du hier in der Tat abwarten.

Was ist mit dem Mietvertrag ? Das ist ein Aktionsfeld für Dich.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2014 11:03
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