Moin,
Da es nicht danach aussieht, dass sich in nächster Zeit die Einkommensverhältnisse grundlegend ändern, ist ein bis zum 18. Lebensjahr befristeter Titel unkritisch, friedlicher lebt es sich natürlich ohne, so Du wie vereinbart zahlst und Ex damit zufrieden ist.
Ich bin auch zu allen Zeiten, in denen beide Kinder bei meiner Ex lebten, ohne Titel ausgekommen. Meine Ansage an meine Ex war: "Können wir gerne machen, aber dann gibt's buchstabengenau auch immer nur das, was im Titel steht, ohne Extras." Ich habe nie einen Titel gebraucht.
@Klaus, die Frage, ob Du nun 68 oder 88 oder 128 EUR für die KiTa bezahlst, ist angesichts üblicher KiTa-Tarife tatsächlich lächerlich, zumal Deine Ex sich bei Berücksichtigung des angemessenen Selbstbehalts - siehe @United - überhaupt nicht an den KiTa-Kosten beteiligen müsste. Euer Kind ist noch lange klein und wird noch viel Geld kosten; es empfiehlt sich, bei den peanuts die nächsten 15 Jahre nicht jedes Mal ein Fass aufzumachen. Es gibt nicht für alles eine Vorschrift, eine Regel oder ein Gesetz; wie es im Detail gehandhabt wird, müsst schon Ihr als Eltern entscheiden, ohne jedes Mal erst ins BGB zu schauen oder einen Anwalt zu fragen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wenn jemand eine Gehaltserhöhung ablehnt, weil die Ex davon anteilig profitieren könnte, dann stellt sich mir die Frage, ob mein gegenüber noch geistig auf der Höhe ist.
Gruß
United
Diesen Punkt müsste ich noch etwas erläutern. Ich bekäme einen Zuschuss von ca. 50€, davon bleiben netto ca. 25€, dadurch komme ich dannin die nächste Stufe der Düsseldorfer Tabelle (+16€) und schon werden aus den 25€ netto 9€, davon müsste ich dann noch einen Teil abgeben, daher die Frage ob es sich lohnt das anzusprechen. Ich habe die Befürchtung, dass dann wegen der Verteilung der 9€ ein extra Fass der DEX aufgemacht wird. Wenn wir beide mehr Geld haben, dann ist das gut, darum gehts mir nicht.
Oder würde es so gerechnet: aktuell zahle ich noch für beide Unterhalt. Möglichkeit 1 wäre zu sagen, ich mache an sie eine Einmalzahlung, d.h. dann wäre ich aus dem Unterhalt für sie raus und würde sowieso in die nächsthöhere Kategorie in der Düsseldorfer Tabelle rutschen (4 statt 3). Dann wäre es auch egal, wenn brutto nochmal 50€ draufkämen.
Kann sein, dass das für euch alles Peanuts sind, aber das was jetzt festgelegt und entschieden wird, wird die nächsten Jahre bestimmen, da will ich zumindest alles mit einbeziehen. Mal ein paar € hier, mal ein paar € da, das läppert sich ja schließlich.
@Martin: wir würden es ja gerne gemeinsam regeln. Die Frage ist halt, ob das auch Bestand hat, oder ob DEX dann irgendwann sagen kann, jetzt will sie das aber lieber nach Artikel x, Paragraph y geregelt haben, dagegen will ich mich halt (soweit es geht) absichern. Wer weiß schon wie DEX in ein paar Jahren drauf ist...
Moin Klaus,
ganz ehrlich: Ein wenig erinnerst Du an einen Nichtraucher, der trotzdem bei der Verteilung von Werbe-Zigaretten ansteht, weil die nichts kosten...
@Martin: wir würden es ja gerne gemeinsam regeln. Die Frage ist halt, ob das auch Bestand hat, oder ob DEX dann irgendwann sagen kann, jetzt will sie das aber lieber nach Artikel x, Paragraph y geregelt haben, dagegen will ich mich halt (soweit es geht) absichern. Wer weiß schon wie DEX in ein paar Jahren drauf ist...
Im Zweifelsfall hat nichts Bestand; alles ist zu allen Zeiten neu verhandel- und einklagbar. Die Sicherheit, die Du seit Monaten für unterschiedlichste Sachverhalte zu bekommen versuchst, gibt es im richtigen Leben einfach nicht. Du kannst auch versuchen, Deinen 4-jährigen Sohn heute schon zum Gymnasium, zum Chinesisch-Unterricht und zur Fahrprüfung anzumelden - am Ende hat er vielleicht einfach keinen Bock auf Deine Pläne. Vielleicht wirst Du oder Deine Ex in den nächsten Jahren auch arbeitslos oder krank - und für all das gibt es keine wirklichen Vorkehrungen, die Du heute bereits treffen kannst.
Wie hast Du Dich denn gegen kapitale Schäden an Deiner Waschmaschine oder Deinem Auto abgesichert, die Dich bereits morgen ohne Vorwarnung hunderte oder sogar tausende von Euros kosten können? Möchtest Du das Leben nicht einfach mal passieren lassen, ohne Dir über 9 EUR Kindergartenbeitrag im Monat (zu bezahlen für maximal 2 Jahre, also insgesamt vielleicht 200 EUR) den Kopf zu zerbrechen?
Als verantwortungsvoller Vater musst Du nicht jeden denkbaren Cent einsparen, sondern Eurem Sohn vor allem ein Vorbild sein. Dazu sollte auch Grosszügigkeit und eine gewisse Lässigkeit gehören. Wenn Geld zum täglichen Thema wird, wird das Leben ziemlich anstrengend.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Klaus,
beim Kita-Zuschuss, würde ich vereinbaren, dass davon die Kita-Kosten (z.T.) getragen werden, die verbleibenden Kosten können dann aufgeteilt werden.
Theoretisch ist es zwar so, dass der Zuschuß Dein Einkommen erhöht, man könnte es aber auch als zweckgebundene Zuwendung Deines Arbeitgebers auffassen und damit beim KU außen vor lassen, so ihr Euch einig seid.
VG Susi
Moin Klaus,
[...] aber das was jetzt festgelegt und entschieden wird, wird die nächsten Jahre bestimmen, da will ich zumindest alles mit einbeziehen.
Ok, der Plural ist gerechtfertigt ... die nächsten Jahre sind in Bezug auf KiTa-Mehrbedarf und -Zuschuß bummelig ZWEI Jahre ...
Es ist wirklich nicht böse gemeint (und ins Lächerliche ziehen will ich das auch nicht), aber perspektivisch betrachtet, ist das mehr Chance denn Risiko ...
... es gibt aktuell wichtigere Themen.
Und da wäre mein Vorschlag:
Liebe Ex,
ich kann ca. 25 EUR Netto von meiner Firma zum KiTa-Beitrag dazu bekommen. So Du daraus keine Zusatzforderungen generierst, würde ich davon DEINEN KiTa-Anteil übernehmen.
Das kostet Dich nichts (im Gegenteil: Du hast 5 EUR mehr).
Gruß
United
Moin Klaus,
ganz ehrlich: Ein wenig erinnerst Du an einen Nichtraucher, der trotzdem bei der Verteilung von Werbe-Zigaretten ansteht, weil die nichts kosten...
Im Zweifelsfall hat nichts Bestand; alles ist zu allen Zeiten neu verhandel- und einklagbar. Die Sicherheit, die Du seit Monaten für unterschiedlichste Sachverhalte zu bekommen versuchst, gibt es im richtigen Leben einfach nicht. Du kannst auch versuchen, Deinen 4-jährigen Sohn heute schon zum Gymnasium, zum Chinesisch-Unterricht und zur Fahrprüfung anzumelden - am Ende hat er vielleicht einfach keinen Bock auf Deine Pläne. Vielleicht wirst Du oder Deine Ex in den nächsten Jahren auch arbeitslos oder krank - und für all das gibt es keine wirklichen Vorkehrungen, die Du heute bereits treffen kannst.Wie hast Du Dich denn gegen kapitale Schäden an Deiner Waschmaschine oder Deinem Auto abgesichert, die Dich bereits morgen ohne Vorwarnung hunderte oder sogar tausende von Euros kosten können? Möchtest Du das Leben nicht einfach mal passieren lassen, ohne Dir über 9 EUR Kindergartenbeitrag im Monat (zu bezahlen für maximal 2 Jahre, also insgesamt vielleicht 200 EUR) den Kopf zu zerbrechen?
Als verantwortungsvoller Vater musst Du nicht jeden denkbaren Cent einsparen, sondern Eurem Sohn vor allem ein Vorbild sein. Dazu sollte auch Grosszügigkeit und eine gewisse Lässigkeit gehören. Wenn Geld zum täglichen Thema wird, wird das Leben ziemlich anstrengend.
Grüssles
Martin
Naja, wenn man halt bei allem nachgibt, was die Gegenseite fordert ist ja klar, dass man sich auch irgendwann mal Gedanken macht, weshalb die Gegenseite nicht auch ein gutes Vorbild fürs Kind sein sollte. Eine gemeinsame Regelung ist ja keine Einbahnstraße.
Dazu habe ich noch eine Frage: weshalb kann ich zur Kasse gebeten werden (bei Krankheit o.ä. ihrerseits), wenn ich längere Zeit nicht mehr mit ihr verheiratet bin und dann z.B. eine neue Familie habe? :question: Das verstehe ich nicht so ganz. Sagt der Gesetzgeber ernsthaft, dass ich auch in mehreren Jahren noch für einen Menschen aufkommen muss, der seit Langem schon kein Teil meines Lebens ist?
Moin Klaus,
Dazu habe ich noch eine Frage: weshalb kann ich zur Kasse gebeten werden (bei Krankheit o.ä. ihrerseits), wenn ich längere Zeit nicht mehr mit ihr verheiratet bin und dann z.B. eine neue Familie habe? :question: Das verstehe ich nicht so ganz. Sagt der Gesetzgeber ernsthaft, dass ich auch in mehreren Jahren noch für einen Menschen aufkommen muss, der seit Langem schon kein Teil meines Lebens ist?
Mittelbar schon, denn Dein Sohn wird finanziell noch viele Jahre lang ein Teil Deines Lebens sein, auch wenn Deine Ex keine Unterhaltsklage mehr startet. Beispiele: Deine Ex wird arbeitslos, krank, zieht zu einem neuen Lover, kommt mit Sohnemann nicht mehr zurecht - und in all diesen Fällen stellt sie Dir Sohnemann vor die Tür und sagt "ist auch Deiner, kümmer Dich drum!" Eine Gewähr, dass Du von ihr dann KU für ihn bekommst, ist das nicht, aber eine Garantie dafür, dass bei Dir dann Mehrkosten für Wohnung, Essen, Kleidung und viel "Sonstiges" anfallen, ist es auf jeden Fall.
Weitere Beispiele: Klassenfahrten, Musikunterricht, Musikinstrumente, Brillen, Zahnspangen, Sportausrüstung, Ferienlager, Nachhilfe - lauter Dinge, bei denen Du jedes Mal einen Streit vom Zaun brechen kannst, ob sie nun Sonder- oder Mehrbedarf sind und ob es einen Paragraphen gibt, nach dem Du sie ganz oder teilweise zusätzlich zum Kindesunterhalt übernehmen musst. Nicht zuletzt der Volljährigen-Unterhalt: Wenn Muddi in 14 Jahren dafür nicht leistungsfähig ist, trägst Du ihn allein. Das ist zwar alles noch Zukunftsmusik; ich wollte nur ein paar Beispiele für die finanzielle und organisatorische Unplanbarkeit Deines künftigen Lebens zusammentragen. Beträge wie die aktuell im Raum stehenden 9 EUR - der Gegenwert einer kleinen Pizza beim Italiener - werden Dir dann wie ein Nasenwasser vorkommen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Klaus,
ergänzend zu Martin:
Sagt der Gesetzgeber ernsthaft, dass ich auch in mehreren Jahren noch für einen Menschen aufkommen muss, der seit Langem schon kein Teil meines Lebens ist?
Unmittelbar nennt sich die Zauberformulierung "Nacheheliche Solidarität".
Auf Basis Deiner Antworten ganz am Anfang, darfst Du hier relativ entspannt sein, da bei 5 Ehejahren ein Fortwirken diese Solidarität in absehbarer Zeit endet ... wann das der Fall ist, unterliegt dem tatrichterlichen Ermessen.
In Fällen, in denen ein dauerhafter ehebedingter Nachteil besteht, kann durchaus auch ein lebenslanger Anspruch herauskommen. Durch ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben darfst Du Dich aber auch diesbezüglich glücklich schätzen.
Gruß
United
Es gibt was die Titulierung des KU angeht auch folgende Möglichkeit:
Eine niedrigere Stufe titulieren lassen und die Differenz zur höheren Stufe freiwillig mehr überweisen.
Moin Klaus,
Mittelbar schon, denn Dein Sohn wird finanziell noch viele Jahre lang ein Teil Deines Lebens sein, auch wenn Deine Ex keine Unterhaltsklage mehr startet. Beispiele: Deine Ex wird arbeitslos, krank, zieht zu einem neuen Lover, kommt mit Sohnemann nicht mehr zurecht - und in all diesen Fällen stellt sie Dir Sohnemann vor die Tür und sagt "ist auch Deiner, kümmer Dich drum!" Eine Gewähr, dass Du von ihr dann KU für ihn bekommst, ist das nicht, aber eine Garantie dafür, dass bei Dir dann Mehrkosten für Wohnung, Essen, Kleidung und viel "Sonstiges" anfallen, ist es auf jeden Fall.Weitere Beispiele: Klassenfahrten, Musikunterricht, Musikinstrumente, Brillen, Zahnspangen, Sportausrüstung, Ferienlager, Nachhilfe - lauter Dinge, bei denen Du jedes Mal einen Streit vom Zaun brechen kannst, ob sie nun Sonder- oder Mehrbedarf sind und ob es einen Paragraphen gibt, nach dem Du sie ganz oder teilweise zusätzlich zum Kindesunterhalt übernehmen musst. Nicht zuletzt der Volljährigen-Unterhalt: Wenn Muddi in 14 Jahren dafür nicht leistungsfähig ist, trägst Du ihn allein. Das ist zwar alles noch Zukunftsmusik; ich wollte nur ein paar Beispiele für die finanzielle und organisatorische Unplanbarkeit Deines künftigen Lebens zusammentragen. Beträge wie die aktuell im Raum stehenden 9 EUR - der Gegenwert einer kleinen Pizza beim Italiener - werden Dir dann wie ein Nasenwasser vorkommen.
Grüssles
Martin
Bei so Sachen wie Klassenfahretn und die Dinge, die du da alle aufzählst sind wir uns dahingehend einig, dass wenns von der Kohle bei ihr mal nicht passt, ich sicherlich meinen Beitrag leisten will und werde, das ist nicht das Problem, der Kleine soll ja möglichst wenig Nachteile durch die Scheidung haben. Mir ging es jetzt nur darum, dass die "nacheheliche Solidarität" nicht binhaltet, dass ich jedes mal einspringen muss, wenn es Probleme im Leben meiner Ex gibt, die sie selbst hinbekommen muss.
Bezüglich des nachehelichen Unterhalts hat sie mir schon mitgeteilt, dass mich ihre Anwältin diesbzgl. noch kontaktieren wird, sie hatte schon angekündigt, dass die Forderung 3 Jahre lang 50€ / Monat betragen wird. Viele sagen hier natürlich: annehmen, günstiger geht es (fast) nicht. Ich bin auch geneigt dies zu tun, um auch die aktuell gute Stimmung aufrechtzuerhalten. Auf der anderen Seite weiß ich natürlich auch, dass dies relativ niedrig angesetzt ist, weil wohl nicht mehr allzu viel zu holen ist und sie beide wissen, dass wenn es vor Gericht gehen sollte, sie Probleme hätte Gründe aufzuzweigen, weshlab sie nicht Vollzeit arbeiten kann. (ein Richter mag das dann natürlich wieder anders sehen). Meine DEX sagte, dass sie die 50€ aktuell einfach braucht, da sie das mit der Vollzeit nicht hinbekommt, bis der Kleine in der Schule ist. Da frag ich mich nur was ist, wenn es dann keinen Platz an einer Ganztagsschule gibt. Wenn die Vereinbarung gilt, dass ich zahle bis er 6 oder 7 ist und dies mit der Schule dann gegeben ist, kann sie mich dann trotzdem wieder zu höheren Unterhaltsforderungen heranziehen?
Außerdem: welche Vor- und Nachteile hätte es wenn ich den Unterhalt dirket gesamt zahlen würde, also 1800€ auf einmal? Theoretisch wäre ich dann direkt beim Kndesunterhalt in einer höheren Stufe, da ich dann ja nur noch für eine Person zahle. Wären in diesem Fall also doch 35x50€ besser?
Bitte alles nicht falsch verstehen, ich will mich gerne gütlich einigen, aber meiner DEX auch so wenig SPielraum wie möglich später für weitere Forderungen geben, wenn ich schon auf ihren Vorschlag eingehen sollte. Das ist mir zu heikel.
Moin Klaus,
Wenn die Vereinbarung gilt, dass ich zahle bis er 6 oder 7 ist und dies mit der Schule dann gegeben ist, kann sie mich dann trotzdem wieder zu höheren Unterhaltsforderungen heranziehen?
Jeder kann von Dir jederzeit fordern, wonach ihm die Nase ist.
Einen gewissen Schutz bieten hierbei Gerichtliche Beschlüsse/Vergleiche oder notarielle Vereinbarungen.
Sich einseitig von diesen zu verabschieden, geht nicht hürdenfrei (und muss deutlich besser begründet werden als: "Das wusste ich aber nicht" oder "Ich brauche jetzt aber mehr").
Aber:
Den besten Schutz vor Forderungen gewährleistet eine eigenverantwortlich denkende und handelnde und möglichst zufriedene Ex-Frau.
D.h. nicht, dass man seinen Ex-Partern alles in den Rachen schmeissen soll, nur damit man seine Ruhe hat (einige Menschen sind halt nimmersatt).
Aber aus allem, was Du schreibst, kann ich letzteres in Deiner DEF nicht erkennen (da ich sie nicht persönlich kenne, kann ich das aber auch nicht abschließend beurteilen).
Ich möchte Dir nochmal eine ganzheitliche Betrachtungsweise ans Herz legen:
Du hast derzeit eine vernünftige Kommunikationsebene mit DEF, sie geht in einem nachvollziehbaren Rahmen einer eigenen Berufstätigkeit nach und ihre Forderungen hören sich aktuell ziemlich realistisch an.
Zudem hat sie offensichtlich eine Anwältin, die ihr nicht einflüstert, was ihr alles zustehen könnte, sondern eher ein lösungsorientiertes Exemplar (auch wenn sie mit ihren Berechnungen nicht um die Ecke kommt).
Das ist im Grunde UNBEZAHLBAR.
Weil ich das Gefühl nicht loswerde, dass Du den festen Willen hast Dich in Details zu verlaufen und nicht locker lassen wirst, zu Deinen Fragen:
welche Vor- und Nachteile hätte es wenn ich den Unterhalt dirket gesamt zahlen würde, also 1800€ auf einmal?
Vorteil:
- Das Thema "so durch wie möglich".
- Bei ggf. späteren Forderungen gilt die Unterhaltskette als unterbrochen.
Nachteile:
- Kindesunterhalt ggf. hochgestuft (auch hier könnte man vereinbaren, dass Madame für drei Jahre bei der Einstufung gem. DDT als UH-Berechtigte mitgezählt wird).
- Das Geld ist weg (damit kannst auch Du Deinerseits nicht mehr sagen: Jetzt verdienst Du mehr, jetzt bist Du aber in einer verfestigten Beziehung, jetzt bist Du wieder verheiratet und es steht Dir nicht mehr zu).
Gruß
United
Hallo United, danke für deine Antwort. Generell finde ich die Hilfsbereitschaft hier im Forum toll, aber deine Posts bringen es für mich immer verständlich auf den Punkt, danke dafür!
Ich denke, dass sie auch daran interessiert sein wird, dass das Thema schnell durch ist, und wenn für sie damit der nacheheliche Unterhalt gegessen wäre, spräche für sie ja nichts dagegen einer Einmalzahlung zuzustimmen. Sollte sie da ablehnen, weiß ich schon, dass sie evtl. auf mehr aus ist. Das mit dem Unterhalt könnte man sicherlich klären, da die Einmalzahlung schließlich ein Angbeot von mir wäre und sie da keinen direkten Anspruch drauf hätte.
Damit bei einem höheren Gehalt ihrerseits oder meinerseits nicht immer eine Neuberechnung stattfinden muss ist das wohl auch der Grund, weshalb sie das mit den 50€/Monat vorschlägt. Da ist wohl eine einheitliche vom zukünftigen gehalt unabhängige Regelung wohl am besten, da weiß jeder woran er/sie in den nächsten Jahren ist.
So, Scheidung steht jetzt unmittelbar bevor. Meine DEX und ihre Anwältin sind mit einem Vorschlag auf mich zugekommen und zwar soll ich monatlich 50€ als Ausgleich für den ehebedingten Nachteil zahlen. Zunächst war von 3 Jahren die Rede. Für den Fall, dass nach Ablauf der 3 Jahre mein Sohn z.B. höheren Betreuungsaufwand als "normal" benötigt, soll ggfs. weitergezahlt werden.
Ich habe die Anwälötin jetzt erst mal gebeten mir aufzuschlüsseln, nach welcher Berechnung die 50€ zustande kommen. Die Anwältin sagte, meine DEX hätte sich nach Kräften bemüht ihre Stunden aufzustocken und dadurch wären es nur 50€/Monat. zudem lässt sie mir einen Entwurf zukommen, den meine DEX und ich dann besprechen und ggfs. unterschreiben. Sie sagte, sie halte es nicht für notwendig, dass das Ganze notariell beglaubigt werden müsste, da wir aktuell ja ganz gut miteinander reden können. Das stimmt, aber wer weiß was in einem, zwei oder 3 Jahren ist. In meinen Augen würde ich das dann notariell beglaubigen lassen, falls wir eine Einigung erzielen.
Worauf sollte man sonst noch achten? Die Anwältin sagte jetzt auch, dass eine Neuberechnung erst dann eintritt, wenn einer beim Gehalt besonders große Sprünge nach unten/oben macht.
Was ist eure Meinung dazu und wie schafft man es in dieser Situation eine endgültige Einigung zu erziehlen? Ich zahle lieber für einen längeren Zeitraum etwas mehr, habe aber dann die Gewissheit, dass sich ds Schreckgespenst nachehelicher Unterhalt dann erledigt hat.
Moin Klaus,
Was ist eure Meinung dazu und wie schafft man es in dieser Situation eine endgültige Einigung zu erziehlen?
Ich teile mir Deine Meinung gerne nochmal mit (auch wenn sie sich nicht geändert hat):
Ihr geht zum Notar, Du erklärst Dich bereit, eine Einmalzahlung in Höhe von 1.800 EUR zu leisten und sie erklärt, dass sie keinen Nachehelichen Unterhalt von Dir braucht.
Meine Ausführungen zur "Endgültigkeit" wiederhole ich nicht.
Auf eine "Wischi-Waschi-Regelung" nach dem Motto "in drei Jahren gucken wir nochmal" würde ich mich jedenfalls nicht einlassen.
Gruß
United
Hi, ich kenne deine Meinung dazu ja. Das was du mir geraten hast, wäre mir auch am liebsten. Die Frage ist nur, wie man argumentieren kann, dass dies auch realistisch durchzusetzen ist und man dann nicht riskiert, dass die DEX dann doch vor Gericht o.ä. geht.
Meine Überlegung ist ja, dass der nacheheliche Unterhalt bei einer Ehedauer von insgesamt 5 Jahren (Trennung nach ca. 3,5 Jahren der Ehe) die nacheheliche Fürsorge dann ja doch recht lange wäre, wenn man bei 1800€ von 36 Monaten a 50€ ausgeht. Eine Wischi-Waschi Regelung will ich natürlich nicht, Argumentation ist aber, dass der ehebedigte Nachteil durch das Kind sich dann erhöht, wenn es extra Betreuung benötigen würde.
Ist denn bei 50€/Monat ein nachehelicher Unterhalt überhaupt einzufordern, oder ist dann eher die Argumentation, dass verschwindend gering ist. Außerdem brauchen ja beide Parteien Sicherheit, was in den nächsten Jahren auf wen zukommt.
Das ist jetzt erstmal der erste Vorschlag von der Anwältin, die 1800€ Einmalzahlung würde ich sofort annehmen, aber DEX will sich scheinbar für später noch ein paar Türchen offen halten. Da DEX immer sehr emotional reagiert, wäre es sinnvoll besser direkt alles mit der Anwältin zu besprechen? In der Vergangenheit hat es sonst immer dazu geführt, dass sie angefangen hat zu heulen, da war kein sachliches Gesrpäch mehr möglich. Ich will nur vermeiden, wenn jetzt die Stimmung aufgeheizt wird und man sich doch vor Gericht treffen müsste, das will aktuell (noch) keiner.
Moin Klaus,
ich glaube, es wurde schon mehrfach gesagt: Die von Dir erhoffte absolute Sicherheit gibt es nicht; Du kannst sie auch nicht kaufen. Jeder kann jeden jederzeit wegen allem verklagen, und wie ein Gericht urteilen würde, das Deine Ex in zwei Jahren anruft, um (mehr) nachehelichen Unterhalt einzuklagen, kann heute niemand seriös vorhersagen. Lass sie "Psyche" oder "Rücken" haben, lass Euren Sohn besonderer Förderung bedürfen - whatever: Wenn das Gericht dann der Ansicht ist, das seien gute Gründe, Deine Unterhaltspflicht fortzuschreiben, dann ist das so.
Die von @United vorgeschlagene Einmalzahlung von 1.800 EUR kann ein Weg sein, diese Begehrlichkeiten möglichst lange zu dämpfen; eine Garantie sind sie nicht; ebensowenig ein Stück Papier, das Deine DEF Dir heute unterschreibt.
Andererseits: Gegen die (immerhin bestehende) Möglichkeit, dass in drei Jahren einer von Euch beiden bereits die Radieschen von unten betrachtet, hast Du ja auch noch keine Vorkehrungen getroffen. Viele Probleme kann man erst dann lösen, wenn man sie hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin nochmal,
[...] dass dies auch realistisch durchzusetzen ist und man dann nicht riskiert, dass die DEX dann doch vor Gericht o.ä. geht.
Indem man sagt:
Pass mal auf Mädel, wenn Deine Anwältin 50 EUR x 36 Monate fordert, dann ist das in aller Regel das Höchste der Gefühle.
Ich biete Dir jetzt an, die Kohle auf einen Schlag zu geben, wenn Du mich dann auf alle Zeit in Ruhe lässt.
Die Alternative ist, dass Du mich verklagst und mit dem Risiko leben musst, nichts zu bekommen.
Ich komme mit dem meinerseitigen Risiko gut klar.
Sie will eine Hintertür und Du willst keine.
Sie will Geld und Du willst keins bezahlen.
Der Vorschlag ist ein Kompromiss. Dabei heulen beide ein bißchen.
[...] bei einer Ehedauer von insgesamt 5 Jahren (Trennung nach ca. 3,5 Jahren der Ehe) die nacheheliche Fürsorge dann ja doch recht lange wäre, wenn man bei 1800 von 36 Monaten a 50 ausgeht
Ganz pauschal kann man das so nicht sagen, es ist auch ein dauerhafter ehebedingter Nachteil denkbar, der sich nicht befristen liesse.
In Anbetracht der Forderungshöhe halte ich Dein Risiko im Falle einer Klage aber für geringer als das ihre.
Gruß
United
Moin,
dieser Minimalbetrag hätte für die Ex auch den Vorteil, dass Du später nicht argumentieren könntest, dass die Unterhaltskette gerissen wäre. Im Gegenteil, Du warst nur nicht zu mehr Leistungsfähig.
Damit hat der Unterhaltstatbestand ununterbrochen fortbestanden und kann in zwei Jahren, wenn sich Dein Einkommen evtl. erhöht hat, auch entsprechend erhöhen.
Die Einmallösung wäre der interessanteste Weg. Aber vielleicht ist die gegn. Anwältin auch doch nciht so nett ... sondern einfach taktisch versierter?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Danke für eure Einschätzungen, das hilft mir ungemein! 🙂
Dass die Anwältin eine Nette ist glaube ich sowieso nicht, sie ist nur scheinbar keine, die auf Biegen und Brechen Streit sähen und den Streiwert erhöhen will. Die Basis für eine Diskussion ist ja schon mal gegeben, es ist nicht so, dass ich jetzt schon sofort sagen würde: dann gehts halt vor Gericht.
@United: so sehe ich das auch. Das werde ich auch versuchen meiner Ex verstehen zu geben. Eine gemeinsame Regelung bedeutet nicht, dass ich was vor die Nase gehalten bekomme und alles einfach so abnicke, damit wird die Anwältin wohl selbst auch rechnen. Die Anwältin fordert ja nicht "nur" 50€/Monat, weil sie 100€ oder mehr fordern könnte, um mir damit einen Gefallen zu tun. Das wäre auf jeden Fall ein Ansatz so zu argumentieren, dass ich zwar die Summe akzeptiere, diese aber auf 3 Jahre, nicht auf unbestimmt.
Wenn dann beide etwas heulen und jeder einen Tick zurückstecken muss, wäre das schon ok. Jetzt werd ich mal abwarten, bis was Schriftliches kommt und die Ausfschlüsselung, wie die Forderung zustande kommt.
Moin Klaus,
Meine DEX und ihre Anwältin sind mit einem Vorschlag auf mich zugekommen und zwar soll ich monatlich 50€ als Ausgleich für den ehebedingten Nachteil zahlen. Zunächst war von 3 Jahren die Rede. Für den Fall, dass nach Ablauf der 3 Jahre mein Sohn z.B. höheren Betreuungsaufwand als "normal" benötigt, soll ggfs. weitergezahlt werden.
Argumentation ist aber, dass der ehebedigte Nachteil durch das Kind sich dann erhöht, wenn es extra Betreuung benötigen würde.
Diese Argumentation ist natürlich völliger Blödsinn, denn ein ehebedingter Nachteil kann nicht in der Zukunft entstehen, wenn ihr gar nicht mehr verheiratet seid.
Grundsätzlich handelt es sich auch um zwei völlig unterschiedliche Unterhaltstatbestände:
1. Aufstockungsunterhalt aufgrund ehebedingter Nachteile (§ 1573 BGB)
2. Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)
Da das Kind ganztags fremdbetreut wird und deine DEF ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaftet, kommt derzeit lediglich Aufstockungsunterhalt in Frage.
Einzig dieser Unterhaltstatbestand (und nicht etwa der Betreuungsunterhalt) dient dem Ausgleich ehebedingter Nachteile. Eine zeitliche Befristung und Herabsetzung ist möglich (§ 1578b BGB).
Das Angebot deiner Ex bzw. ihrer Anwältin hört sich erstmal gut an, wenn man bedenkt, dass der Aufstockungsunterhalt bei eurem Einkommensgefälle durchaus höher ausgeurteilt werden könnte. Allerdings besteht durch die lange Dauer der Zahlungen die Gefahr, dass die Unterhaltskette nicht reißt, wenn sich direkt im Anschluss der nächste Unterhaltstatbestand anschließt, welcher dann offensichtlich Betreuungsunterhalt heißen soll.
Dein Ziel sollte es deshalb sein, die Dauer der Unterhaltszahlungen für den Ausgleich ehebedingter Nachteile möglichst kurz zu halten.
Eine Einmalzahlung wäre also tatsächlich optimal. Sollte deine DEF damit nicht einverstanden sein, wäre ihre Begründung dafür sicher sehr aufschlussreich...
--
Brainstormer
