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Fragen zum nachehelichen Unterhalt

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

Trotzdem sind wir nach dem Termin zumindest laut meinem Anwalt offiziell geschieden und zumindest nichts das Scheidungsverfahren verlängern. Anträge hätten dann vorher gestellt werden müssen.

hat Dein Anwalt das so versprochen? Ein Richter ist ziemlich frei in der Entscheidung darüber, was in "seinem" Gerichtssaal geschieht oder nicht. Wenn er über einen erst am Tag der Verhandlung vorgelegten Antrag verhandeln und das Verfahren nicht abtrennen möchte, wird er das tun. Du würdest Deine Position nicht verbessern, wenn Du ihn darüber belehrst, dass er das gar nicht darf. Wer das Ganze verbummelt hat, muss ihn nicht interessieren. Aber in diesem Fall bist Du am Ende dieses Tages eben möglicherweise noch nicht geschieden.

Nach meinen Infos wird die nicht vorhandene SFV jedoch nicht das Scheidungsverfahren verlängern.

eine nicht vorhandene SFV spielt schlicht keine Rolle.

Mir ist das klar, meiner DEX leider scheinbar auch nach mehrfachem hinweise meinerseits nicht.

naja, das ist menschlich jetzt aber auch verständlich: Ex-Partner zeichnen sich nicht selten dadurch aus, dass sie sich wechselseitig nicht einmal die Uhrzeit glauben. Warum sollte Deine DEF davon ausgehen, dass ausgerechnet Du nur ihr Bestes willst? 😉

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 15:36
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hatte meinen Anwalt so verstanden, dass die Scheidung dann am gleichen Tag durch ist, da zuvor keine Anträge eingereicht wurden, dafür gibt es eine entsprechende Frist. Was dann danach evtl. nch kommt, steht doch dann auf einem anderen Blatt. Wer hat hier etwas davon erwähnt den Richter zu belehren...? :question:

Gerade weil meine DEX nicht davon ausgeht dass ich ihr Bestes will, ist die SFV noch nicht durch. Beide Anwälte haben jedoch dazu geraten diesen Weg zu gehen, da wir "scheinbar noch gut miteinander reden können". Das ist so und soll auch so bleiben, aber falls sie jetzt ohne vorheriger Absprache einen Antrag aus dem Hut zaubert, ist die SFV ja sowieso Geschichte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 16:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

Ich hatte meinen Anwalt so verstanden, dass die Scheidung dann am gleichen Tag durch ist, da zuvor keine Anträge eingereicht wurden, dafür gibt es eine entsprechende Frist. Was dann danach evtl. nch kommt, steht doch dann auf einem anderen Blatt. Wer hat hier etwas davon erwähnt den Richter zu belehren...? :question:

Wenn die Anwältin Deiner Ex am Scheidungstag einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt aus der Tasche zaubert und der Richter diesen verhandeln möchte, bevor er die Scheidung ausspricht, macht er das. Und die Sache mit der "Belehrung" bezog sich auf die Frage, ob Du oder Dein Anwalt dann sagt "Richterlein, das darfst Du aber doch gar nicht, weil..."

Du kannst dann beantragen, die Regelung des nachehelichen Unterhalts vom Scheidungsverfahren abzutrennen. Ob der Richter dem Antrag stattgibt, entscheidet er allein.

Frag Deinen Anwalt doch einfach einmal, ob er Dir garantieren kann, am Abend der Scheidungsverhandlung (bzw. genau einen Monat später, falls kein Rechtsmittelverzicht erklärt wird) geschieden zu sein. Ich behaupte mal: Er wird Dir diese Garantie nicht geben wollen...

falls sie jetzt ohne vorheriger Absprache einen Antrag aus dem Hut zaubert, ist die SFV ja sowieso Geschichte.

Klaus, die ist auch jetzt schon Geschichte, denn es liegt bislang keine SFV vor. Eine solche muss man aber vor der Scheidung erstellen, unterschreiben, notariell beglaubigen lassen und am Scheidungstermin vorlegen, damit sie Bestandteil des Scheidungsurteils werden kann. Alles andere ist - vielleicht - ein Unterhaltsvergleich, aber keine Scheidungsfolgenvereinbarung.

Grüssles
Martin
(der nicht ausschliessen würde, dass Deine DEF hier deutlich stringenter vorgeht als Du - und längst nicht so kopf- und ahnungslos ist, wie Du glaubst.)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 17:24
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Mag ja alles ein, aber was habe ich denn für eine andere Wahl als abzuwarten was nächste Woche beim Scheidunsgtermin rauskommt? Auf die Unterhaltssache werde ich DEX nicht extra drauf hinweisen und entweder sie will das gemeinsam regeln oder eben nicht. Falls nicht, werde ich von nachehelichem Unterhalt absehen, den müsste sie dann schon selbst beantragen.

Dein Zitat: (der nicht ausschliessen würde, dass Deine DEF hier deutlich stringenter vorgeht als Du - und längst nicht so kopf- und ahnungslos ist, wie Du glaubst.)

Was heißt kopf- oder ahnungslos? Ich kann doch aktuell nur mutmaßen, ob sie sich gemeinsam einigen will oder doch mit Anwältin. Die Empfehlung beider Anwälte ist, das einvernehmlich zu tun. Vom Gefühl her tippe ich darauf, dass sie an einer gemeinsamen Lösung interessiert ist und es im Ganzen hin- und her eher verpeilt hat als böse Absicht. Da noch nicht alles geklärt ist, bin ich zur Vorsicht mit meinem eigenen Anwalt da.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 18:15
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Empfehlung beider Anwälte ist, das einvernehmlich zu tun.

Das Motiv dafür heißt: Einigungsgebühr.
Gruss Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 18:54
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi HoWi64,

Das Motiv dafür heißt: Einigungsgebühr.
Gruss Horst

Das hat jetzt nichts mit dem Fall zu tun, aber mit dieser Aussage hast Du mir sehr weiter geholfen.

Danke
Nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 19:47
(@Brainstormer)

Ich hatte meinen Anwalt so verstanden, dass die Scheidung dann am gleichen Tag durch ist, da zuvor keine Anträge eingereicht wurden, dafür gibt es eine entsprechende Frist.

Womit er durchaus recht hat, denn diese Frist beträgt 2 Wochen vor der mündlichen Verhandlung (§ 137 FamFG).

obwohl mein Anwalt sagte, ich solle ihr das jetzt mitteilen, dass ich quasi noch aus gutem Willen bis Sommer diesen Jahres zahle.

Dafür sehe ich keinen Grund.

Primäres Ziel muss es jetzt sein, rechtskräftig geschieden zu werden, denn danach ist Sense mit Trennungsunterhalt und die Karten werden neu gemischt.
Um anschließend nachehelichen Unterhalt verlangen zu können, muss deine Ex dich erstmal in Verzug setzen und ihre Bedürftigkeit begründen - also warum solltest du freiwillig bis zum Sommer weiterzahlen? Dann kannst du immer noch sehen, ob ihr euch außergerichtlich einigt oder eben nicht.

Geplant ist, dass wir alles Weitere in einer SFV festhalten, damit die Scheidung nicht so teuer wird.

Ich denke schon, dass das auch nach der Scheidung, in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung, geschehen kann (ansonsten möge man mich verbessern).
Anträge bei Gericht können schließlich auch nachträglich gestellt werden.

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 23:29
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Brainstormer, danke für deinen Post. Heute war zwar Gerichtstermin, geschieden sind wir aber leider noch nicht, siehe hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-28296.html (habe es mal dahin gepackt, da etwas anderes Thema).

Meine Ex hat mich angerufen und mir gesagt, dass ihre Anwältin mich kontaktieren wird und mir vorschlägt, dass ich für sie noch 3 Jahre zahle, allerdings 50€/Monat. Sie hat das begründet, dass sie erst dann arbeitstechnisch auf dem Stand wäre, als wenn sie kein Kind gehabt hätte. Dann hat sie noch etwas rumgeheult, dass sie diese 50€ dringend bräuchte. Klang alles etwas so, als ob ihr die Anwältin das eingetrichtert hätte.

Auf der einen Seite denke ich mir: mit 1800€ (36x50€) hätte ich das Thema nachelicher Unterhalt dann von der Backe, auf der anderen Seite denke ich mir, wenn die Anwältin schon so ein Angebot macht, weiß sie, dass sie nicht allzu viel fordern kann und dann zu Beginn so hoch wie möglich ansetzt. An einer friedlichen Einigung ist uns beiden gelegen. Ich muss es erstmal sacken lassen, aber mein Gegenvorschlag wäre zu sagen, ich zahle die 50€, bis Sohnemann 6 Jahre ist und in die Schule kommt.

Die Dauer erscheint mir generell etwas lang. Wäre es besser anzubieten ich zahle z.B. 100€/Monat aber dafür nur die Hälfte der Zeit? Was ist, wenn während dieser zeit etwas passiert, was einen nachhelichen Unterhalt verlängern könnte? Kann man sich mit einem Schriftstück vom Anwalt/Notar absichern, dass nach der vereinbarten Zeit auch wirklich Schluss ist mit Zahlungen an die DEX?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2014 13:33
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

Auf der einen Seite denke ich mir: mit 1800€ (36x50€) hätte ich das Thema nachelicher Unterhalt dann von der Backe, auf der anderen Seite denke ich mir, wenn die Anwältin schon so ein Angebot macht, weiß sie, dass sie nicht allzu viel fordern kann und dann zu Beginn so hoch wie möglich ansetzt.

Da mir persönlich der erste Teil Deines Satzes wichtiger wäre als die 2,50 EUR  😉 , die Du mit einem Gegenangebot potenziell sparen könntest ...
... ich würde mich darauf fokussieren, dieses "Sonderangebot" anzunehmen und es zu fixieren.

Evtl. lässt sich der Richter noch darauf ein, einen Passus hierzu im Scheidungsbeschluß zu protokollieren (in Anbetracht der Summe, würde ich in Deinem Fall auch über eine Einmalzahlung nachdenken).

Auch wenn es eine 100%ige Sicherheit gegen irgendwann einmal neu aufkeimende UH-Forderungen nicht gibt:
Deine Ex ist aktuell berufstätig und nagt nicht am Existenzminimum, vor einem theoretisch irgendwann einmal möglichen Hatz-IV Bezug besteht zunächst einmal ALG-I-Anspruch ...
... insofern halte ich das Risiko für vertretbar und den Nutzen einer einvernehmlichen Einigung für deutlich überwiegend (im Streitfalle dürften die Anwaltskosten schnell die aktuelle Forderung übersteigen).

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2014 13:55
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Bedeutet dass, dass wenn meine DEX ALG1 oder H4 irgendwann mal beziehen sollte, ich trotzdem höher zur Kasse gebeten werde, obwohl eine schriftliche Fixierung (wäre das dann auch eine SFV) besteht, dass ich 50€/Monat zu zahlen habe, bzw. die 1800€ ihr bereits gegeben habe?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2014 14:00




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Klaus!
Ich sehe es so: ab dem Zeitpunkt, in dem Deine Ex nach öffentlicher Hilfe verlangt, ist der "Vertrag" zu Lasten Dritter und somit nichtig.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2014 14:09
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Klaus,

für das weitere "Elternsein" finde ich es bei euch sehr positiv, dass ihr noch miteinander reden könnt und versucht nicht alles bis auf den letzten Cent gerichtlich zu klären. Dieses miteinander reden können ist sehr wertvoll. DAS allein wäre es mir schon wert, die 36x 50 EUR zu zahlen. Eine streitige Auseinandersetzung wegen des Betrages könnte eure Gesprächsbasis nachhaltig schädigen. Da 50 EUR/ Monat nun nicht gerade eine astronomische Forderung ist, und nach 3 Jahren dann Schluss ist, würde ich nicht lange zögern und den Vorschlag annehmen.

Evtl. lässt sich der Richter noch darauf ein, einen Passus hierzu im Scheidungsbeschluß zu protokollieren (in Anbetracht der Summe, würde ich in Deinem Fall auch über eine Einmalzahlung nachdenken).

DAS fände ich besonders elegant, in einem Nebensatz sollte dann noch stehen, dass nach Ablauf der 36 Monate kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht. Dein Anwalt sollte wissen, wie das dann möglichst rechtssicher zu formulieren ist.

Gruß vom Krümelmonster


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2014 14:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

Bedeutet dass, dass wenn meine DEX ALG1 oder H4 irgendwann mal beziehen sollte, ich trotzdem höher zur Kasse gebeten werde

Nein, das heißt es nicht.

Aber: Wenn Deine Ex irgendwann einmal in Hartz-IV-Bezug (nicht beim Arbeitslosengeld) fällt, dann gehen potenzielle UH-Ansprüche auf das Jobcenter über.
Dann kannst Du mit einer mündlichen, notariellen oder gerichtlich protokollierten Vereinbarung zum Nachehelichen Unterhalt antworten, geprüft wird dann dennoch, ob eine ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

Zu Lasten Dritter darf eine Vereinbarung nicht gehen ... dieses Risiko lässt sich nicht zu 100% ausschliessen.
Was Du zu Deiner Ex bis dato geschireben hast, hört sich aber nicht wirklich so an, als würde sie sich in einer Hängematte ausruhen wollen (auch wenn sie in Deinen Augen ihre Berufstätigkeit schon lange hätte ausdehnen können) ...

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2014 14:11
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für eure Anworten. Prinzipiell bin ich geneigt auch zuzustimmen. Weiterhin hatte sie schon mal erwähnt, dass ich doch einen Titel für den Kindsunterhalt unterschreiben sollte, aktuell zahle ich naach Düsseldorfer Tabelle und einen Teil des Mehrbedarfs für die Kita. Sollte man sowas machen? Soeit ich weiß, kann dann der Unterhalt angepasst werden, wenn es Gesetztesänderungen gibt, das wär dann natürlich nicht so schön. Was spricht für einen Titel und was dagegen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2014 14:18
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Klaus,

Was spricht für einen Titel und was dagegen?

Dagegen spricht das aus dem Titel sofort dein Konto gepfändet werden kann wenn du mal klamm bist und den KU ein bischen später überweist.

Dafür spricht das das JA den KU-Titel einklagen kann wenn KM das will. Kostet sie keinen Cent. Nur ein Lächeln.
Dann hast du den Titel und die Gerichtskosten und vllt. noch Anwaltshonorare an der Backe.

Sollange Ex die Füße still hält würd ich sie vertrösten. 
Schreib nie nie nie in einer Mail oder SMS das du keinen Titel erstellen willst.
Rede dich mit Terminschwierigkeiten oder so raus. Nur mündlich.

Wenn du spürst das sie die Schn*ze voll hat und ernst macht dann mach den Titel lieber selbst beim JA.
Kostet dich auch nix.  😉 Nur ein Lächeln. Das muss nicht echt sein.

Gruss Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2014 15:40
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Klaus!

Wenn du den Titel beim JA erstellen lässt, unbedingt überprüfen ob die richtig gerechnet haben. Die verrechnen sich schon mal. Aber komischerweise nie zu Gunsten des Unterhaltszahlers. Und, ganz wichtig, unbedingt die Befristung bis zum 18. Geburtstag reinschreiben lassen.

Nicht das JA bestimmt, was im Titel steht, sondern du!

Gruß vom Krümelmonster


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2014 15:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn du den Titel beim JA erstellen lässt, unbedingt überprüfen ob die richtig gerechnet haben. Die verrechnen sich schon mal. Aber komischerweise nie zu Gunsten des Unterhaltszahlers. Und, ganz wichtig, unbedingt die Befristung bis zum 18. Geburtstag reinschreiben lassen.

Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit, das Jugendamt irgendwas "rechnen" zu lassen. Was im Titel steht, bestimmt der Titel-Unterzeichner ganz allein. Theoretisch sogar, dass er seinen Unterhalt mit Centstücken oder Hosenknöpfen bezahlt. Und rechnen darf er auch selbst. Was anderes sollte man sich von niemand an die Backe quatschen lassen; insbesondere nicht, dass das JA oder einer seiner Mitarbeiter zu entscheiden hätte, was im Titel steht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2014 16:01
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Also wenn es hart auf hart käme, käme ich um einen Titel nicht herum, korrekt? Also ersmal sagen, ich überlege es mir und muss das prüfen lassen,...

Jetzt ist es aktuell so, dass ich nach Düsseldorfer Tabelle bezahle abzgl. halbes Kindergeld + Mehrbedarf für die Kita ergibt bei meinem Gehalt 325€/Monat.
Wird immer die Ddorfer Tabelle zugrunde gelegt und könnte man z.B. auch einen einheitlichen Betrag vereinbaren und ist dieser dann auch in Zement gemeisselt?
Wenn der Sohnemann in die Schule kommt, dann würde ja der Mehrbedarf für die Kita wegfallen (davon ausgehend, dass er keine spezielle Schule besuchen muss).

Dazu noch eine Frage zur Unterhaltsberechung: ich verdiene aktuell 2289€ netto, Kind ist 4 Jahre d.h. das wären dann 349€-halbes Kindergeld = 257€ + Mehrbedarf Kita (ohne Essengeld wären das 88€, davon zahle ich 68€, meine DEX verdient aktuell 1175€) = 325€. Passt das in euren Augen?

Was passiert, wenn Ex mehr verdient und auch einen höheren Anteil am Mehrbedarf übernehmen müsste?

Nachtrag: ich könnte theoretisch über die Firma einen Kitazuschuss bekommen, habe dann aber die Befüchtung, dass dann DEX da auch die Hände nach ausstreckt. Sollte man z.B. halbe-halbe vorschlagen oder besser die Füße stillhalten?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2014 18:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Klaus,

einen Titel lässt Du über KU erstellen, nicht über Mehrbedarf.
Beim KU macht es Sinn sich an der Düseldorfer-Tabelle zu orientieren, es genügt aber völlig, wenn Du und Ex sich einig sind.

Da es nicht danach aussieht, dass sich in nächster Zeit die Einkommensverhältnisse grundlegend ändern, ist ein bis zum 18. Lebensjahr befristeter Titel unkritisch, friedlicher lebt es sich natürlich ohne, so Du wie vereinbart zahlst und Ex damit zufrieden ist.

Mehrbedarf hängt vom aktuellen Bedarf ab und sollte deshalb überhaupt nicht in den Titel aufgenommen werden.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2014 18:45
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

[...] z.B. auch einen einheitlichen Betrag vereinbaren und ist dieser dann auch in Zement gemeisselt?

Ein kleiner Grundkurs:
- Wie Martin schon schrieb, kannst Du in einen Titel schreiben lassen, was Du willst.
- Die Frage ist dann, ob die Gegenseite das akzeptiert.
- In Zement gemeißelt ist das immer genau so lange, wie beide Seiten das akzeptieren.
- So sich die zugrunde liegenden Verhältnisse ändern (z.B. Einkommen), kann ein Titel abgeändert werden.
- Nach oben ist das kein Problem, nach unten geht das nur in beiderseitigem Einvernehmen (heißt: KM müsste den alten Titel freiwillig herausrücken, tut sie das nicht, gibt es nur den Weg der Abänderungsklage).
- Ein Titel ist entweder dynamisch (Prozentsatz auf Basis DDT, Zahlbeträge steigen automatisch analog DDT) oder statisch (fester Betrag)
- Da die meisten Gerichte einen Anspruch auf einen Dynamischen Titel sehen, sollte dieser - so es verlangt wird - auch so erstellt werden, eine Befristung bis zum 18. Geburtstag sollte aufgenommen werden
- Wenn tatsächlich ein Titel über die KiTA-Beiträge verlangt wird, kannst Du das separat titulieren lassen (auch hier befristet), ist eher unüblich, aber denkbar (meine Ex wollte auch einen haben)

Dazu noch eine Frage zur Unterhaltsberechung: ich verdiene aktuell 2289€ netto, Kind ist 4 Jahre d.h. das wären dann 349€-halbes Kindergeld = 257

Das ist nach EK-Stufe 3 (1.901-2.300). Ohne jetzt groß zu bereinigen, würde ich behaupten: Das passt. Sobald DEF keinen Unterhalt mehr für sich erhält, wird das vermutlich eine Stufe mehr.

Mehrbedarf Kita (ohne Essengeld wären das 88€, davon zahle ich 68€, meine DEX verdient aktuell 1175€) = 325€. Passt das in euren Augen?

- In manchen Kommunen würde man Dich auslachen, wenn Du für 88 EUR nen KiTa-Platz haben wolltest (noch ein Sonderangebot)
- Überlicherweise wird auf Basis der über dem Angemessenen Selbstbehalt (1.200 EUR) liegenden Einkommen gequotelt, das hiesse 100% Du

Was passiert, wenn Ex mehr verdient und auch einen höheren Anteil am Mehrbedarf übernehmen müsste?

Dann fragst Du sie, ob sie nicht mehr zahlen möchte und wenn sie "nein" sagt, freust Du Dich, dass die Hürde für Nachehelichen Unterhalt höher wird ...
... auch wenn mich jemand dafür verhaut: Das sind Peanuts !

Nachtrag: ich könnte theoretisch über die Firma einen Kitazuschuss bekommen, habe dann aber die Befüchtung, dass dann DEX da auch die Hände nach ausstreckt.

Wenn jemand eine Gehaltserhöhung ablehnt, weil die Ex davon anteilig profitieren könnte, dann stellt sich mir die Frage, ob mein gegenüber noch geistig auf der Höhe ist.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2014 19:01




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