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Fragen zu Titel, Unterhalt und Anwaltskosten

 
(@guenni)
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Hallo zusammen,

 

nach einer Weile Mitlesen ist das mein erster eigener Beitrag hier, denn ich habe inzwischen ein paar Fragen, die ich mir über die Forensuche oder Suchmaschinen so nicht beantworten kann.

 

Aber zunächst eine kurze Vorstellung meinerseits:

Ich bin seit März 2024 rechtskräftig geschieden und habe drei Kinder (5, 14 und 16), die bei der KM leben. Das Verhältnis mit der KM ist schon lange Zeit vollständig zerstört, es wird seit zwei Jahren kein Wort mehr miteinander gewechselt. Daran wird sich auf Grund der Vorgeschichte zur Scheidung und ihrem Verhalten auch gerade nach der Scheidung bis zum heutigen Tage von meiner Seite nichts mehr ändern – aber das ist eine andere Geschichte und dient nur der allgemeinen Einschätzung der Beziehung.

 

Nachdem Anfang November von der KM mein Anteil am gemeinsamen Haus an mich ausgezahlt wurde (hat sie aus der Portokasse bezahlt, bzw. von Ihren Eltern zahlen lassen, also es besteht wirklich kein Armutsrisiko) ist seither der von ihr an mich gezahlte Nutzungsausfall für das Haus natürlich entfallen. Dieser Nutzungsausfall war selbstverständlich auch unterhaltsrelevant und hätte bei einer Zahlung in einer angemessenen Höhe (sie hat sich bis zur Auszahlung meines Anteils geweigert eine ortsübliche Miete für die Berechnung der Höhe des Ausfalls anzusetzen) zu einer Höherstufung gemäß der Düsseldorfer Tabelle geführt. Am Ende gab es eine Vereinbarung zum Vermögensausgleich, der meine Ansprüche aus dem Nutzungsausfall (den sie und ihre Anwältin natürlich brutto in das unterhaltsrelevante Einkommen eingerechnet hatten) und ihre Ansprüche auf erhöhten Unterhalt ausgeschlossen haben.

 

Heute habe ich ein Schreiben ihrer Anwältin erhalten, dass sie weiterhin auf einer völlig überzogenen Unterhaltsforderung besteht, die weder den Wegfall des Nutzungausfalls, noch die von meiner Anwältin vorgelegte Berechnung des modifizierten unterhaltsrelevanten Einkommens berücksichtigt und mich auffordert

a) die (ihrer Ansicht nach seit November aufgelaufenen) zu wenig geleisteten Unterhaltszahlungen nachzuzahlen und

b) einen dynamischen Titel vom Jugendamt über 136% des Mindestunterhalts für jedes Kind zu errichten

 

Dass ich bei Aufforderung zur „Errichtung eines Unterhaltstitels“ verpflichtet bin, habe ich inzwischen herausgefunden. Allerdings habe ich eben genau dazu die erste Frage:

 

1. Ich habe meine Einkommensverhältnisse erst vor sieben vollständig Monaten offengelegt, woraufhin meine Anwältin Gruppe 5 nach der DDT inklusive des Nutzungsausfalls berechnet hat. Genauer ein unterhaltsrelevantes Einkommen in Höhe von 3.922,62 €, also Gruppe 6, Abstufung wegen drei Unterhaltsberechtigten auf Stufe 5. Nun ist der Nutzungsausfall weggefallen, was 300,54 € weniger an Einnahmen auf meiner Seite bedeutet. Damit liegt mein unterhaltsrelevantes Einkommen Stand November 2024 bei 3.622,08 €, also Stufe 5, abgestuft in Gruppe 4.

Meine Anwältin will nun (wohl auch um Umsatz zu generieren – meine Vermutung) eine neue Berechnung nach aktuellem Stand durchführen. Ich denke, dazu bin ich vor Ablauf der zwei-Jahresfrist nicht verpflichtet. Einfach von der letzten Berechnung den Nutzungsausfall abziehen und das sollte reichen. Ist das so korrekt oder wäre es tatsächlich angeraten, alle Unterlagen erneut zusammenzustellen und wirklich nochmal alles nach einem guten halben Jahr erneut berechnen zu lassen? Kostet halt wieder mehr.

 

Und nun meine zweite Frage bezüglich des dynamischen Titels:

 

2. Mit dem Jahreswechsel sind meine Ausgaben gestiegen (Stichworte Renten- und Pflegeversicherung und Beitragsbemessungsgrenze). Außerdem wird mein Jüngster im April sechs Jahre alt, bekommt dann also auch mehr Unterhalt. Darüber hinaus steigen die Kosten für meine private Altervorsorge jährlich im April um 5%. Kurzum: Jetzt einen Titel zu errichten, könnte mich (Vermutung) bereits im April schlechter als eigentlich angebracht stellen. Ich habe keine konkreten Zahlen gefunden, aber ist es überhaupt möglich/erfolgversprechend, einen Titel anpassen zu lassen, wenn man nach aktuellem Stand eine Gruppe zu hoch zahlt? Und wenn ja, lohnt sich das bei Anwalts- und Gerichtskosten wegen einer Gruppe weniger überhaupt?

 

Und zu guter Letzt:

 

3. Lässt sich die Gegenseite eigentlich dafür finanziell irgendwie belangen, dass sie mich in unsägliche Anwaltskosten treibt?

Konkret hat die KM in den bisherigen Verfahren im Zusammenhang mit der Scheidung, Unterhalt und Vermögensausgleich nun schon den dritten Anwalt. Jedes Mal sind die Anwälte durch meine Anwältin in die Vorgänge einzuweisen (viel Schriftverkehr) und dann werden gerne überzogene oder absurde Forderungen (Streitwert treiben) gestellt und Berechnungen, Schreiben und Fristen meiner Anwältin ignoriert und einfach nur unnötiger Aufwand produziert, den ich letzten Endes zahlen muss.

 

Mit fällt bestimmt noch einiges mehr ein, aber für’s erste ist das wohl eh schon genug Text und deshalb schon mal vielen Dank für’s Lesen.

 

Schöne Grüße

 

Günni

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2025 21:20
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