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Unterhalt für 19 jährigen Sohn

 
(@micmac)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein 19 Jähriger Sohn studiert seit Oktober 2024 in einer anderen Stadt.

Er wollte natürlich die Unterhaltshöhe geklärt wissen um seine Studienzeit zu finanzieren. Also besprachen wir das Thema und ich machte ihm folgenden Vorschlag (die Beträge beziehen sich auf das Jahr 2024, ausgehend von einem Bedarf von 930 EUR):

Ich zahle 550 EUR, Mutter 130 EUR + Kindergeld = 930 EUR

Das hat er dann mit der Mutter besprochen und mir mitgeteilt, das das nicht reichen würde. Er hätte einen Mehrbedarf für Internet, Handy usw. und er würde von mir 770 EUR benötigen. Die Mutter hätte nur ihren Selbstbehalt und könnte nichts dazu beitragen.

Um die ganze Sache nicht eskalieren zu lassen, habe ich dann 680 EUR Unterhalt gezahlt. Da er immer noch auf die 770 EUR pocht, hat er sich vom Jugendamt beraten lassen und möchte jetzt die Unterlagen meiner Einkünfte haben, um damit zum Jugendamt zu gehen und eine Berechnung durchführen zu lassen.

Der Junior ist von der Mutter fremdgesteuert und die E-Mails, die ich von Ihm bekomme, sind nicht aus seinem Munde. Wo es nur geht, versucht die Exfrau mir das Leben schwer zu machen (war schon immer ihr Hobby). Wir hatten immer ein super Vater/Sohn Verhältnis, so dass das alles doppelt weh tut.

Schlussendlich muss die Geschichte aber geklärt werden und dazu habe ich Fragen an dieses Forum:

- welche Pflichten hat mein Sohn während der Studienzeit (Einkünfte, Studienbescheinigungen usw.)?

- die Exfrau hat geerbt (Hausverkauf der verstorbenen Mutter). Fließt das mit in eine Unterhaltsberechnung?

- Kann man der Mutter zumuten, das sie auch etwas zum Unterhalt beisteuert, z.B. durch Mehrarbeit?

- in der Zeit zwischen Schulende und Beginn des Studiums hat mein Sohn gejobbt. Unterhalt hat er auch bekommen.       Hätte er mir diese Einkünfte mitteilen müssen? 

- Ist das Jugendamt noch für ihn zuständig?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

 

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2025 08:27
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Moren Micmac,

als erstes hat Dein Sohn schon mal die Pflicht Bafög zu Beantragen, dann muss er Dir die Immatrikulationsbescheinigung zu kommen lassen, sowie die Einkünfte der Mutter ( Beleghaft inklusive Steuerklärung des Letzten Jahres), Du musst aber das selbe tun. Weiter ist die Berechnung für Deinen Junior nicht besonders schick, denn es wird so gerechnet. Bedarf 930 € - 250 € Kindergeld = 680 € Restbedarf, denn das Kindergeld wird voll angerechnet, dann wird zwischen dem Einkommen von Dir und der Mutter gequotelt. Wenn der Anspruch auf Bafög besteht ist diese Summe ebenfalls von den 680 € Restbedarf ab zuziehen. Ist Dein Sohn noch bei der Mutter oder Dir Familienversichtert in der KK ? Wenn nicht gilt der Beitrag für die Studentische Krankenversicherung als Mehrbedarf. Wie es sich bei den Semestergebühren verhält weiß ich nicht so genau. Vielleicht weiß hier jemand im Forum mehr darüber. Übrigens sind in den Semestergebühren die Kosten für den ÖPNV und Bahn mit drinnen.

LG

der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2025 09:38
Stronglife reacted
(@stronglife)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo micmac,

dein volljähriger Sohn ist nun ein mündiger, selbstverantwortliches Mitglied der Gesellschaft. Er darf ganz viele Wünsche haben, ob diese sich erfüllen, hängt ganz entscheidend von ihm selbst ab. Er darf sich natürlich auch noch von Mama fernsteuern lassen, wird dann aber deine Grenzsetzungen kennenlernen. Als erstes würde ich dir empfehlen, ihm genau diese Punkte in einem freundlichen aber klaren Papa-Sohn Gespräch mitzuteilen. 

Ergänzend zu @der-frosch, auch die Zinseinkünfte der Mutter aus dem vererbten Vermögen sowie eventuelle  Mieteinnahmen werden zur Unterhaltsberechnung herangezogen. Seine eigenen Einkünfte durch Nebenjobs können auch angerechnet werden, da kannst du dich großzügig zeigen, sofern er sich entsprechend fair dir gegenüber verhält. Wenn nicht, dann halt nicht. Internet, Mobilverträge sind eher kein Mehrbedarf und sollten aus dem regulären Unterhalt bestritten werden. 

Geschrieben von: @micmac

- Ist das Jugendamt noch für ihn zuständig?

Das Jugendamt darf die jungen Erwachsenen beraten. Jedoch keine Forderungen mehr stellen. Ansprechpartner für ihn sind beide Eltern. Solange er seinen Bedarf nicht nachgewiesen hat und das Einkommen beider Eltern nicht offen gelegt ist,  kannst du dich zurück lehnen.

Geschrieben von: @micmac

Wo es nur geht, versucht die Exfrau mir das Leben schwer zu machen (war schon immer ihr Hobby). Wir hatten immer ein super Vater/Sohn Verhältnis, so dass das alles doppelt weh tut.

Dann erklär deinem Sohnemann die rechtliche Situation, zeig ihm den Rahmen auf, in dem du zu Zugeständnissen bereit bist und halte dich selbst von der Ex fern. Unterstütz deinen Junior, wirklich erwachsen zu werden und für sich selbst ohne Mamas Nabelschnur einzustehen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2025 10:57
Hugh67 reacted