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Frage zur Berechnung Unterhalt - Mangelfall bei EU

 
(@madmatl)
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Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage zur Unterhaltsberechnung:

Ich habe von der Anwältin meiner Frau einen Brief erhalten, in dem sie meinen Unterhalt berechnet.
Momentan ist noch alles einingermassen friedlich und sie haben bei der Berechnung meine Fahrkosten und Kredit voll angerechnet.

Nun meine Frage zum Thema Mangelfall gegenüber der Frau:

Ich habe nach der Berechnun knapp 2300Euro Netto, da gehen Fahrtkosten in Höhe von 433Euro weg.
Dieser Betrag wurde zur Berechung des KU verwendet. (+1Stufe höher, da nur 1 Kind), also zahle ich schonmal Stufe 6.

Nun konnte ich noch 150 Euro Kredit und 100 Euro Berufsunfähigkeit bleiebn etwa 1300 Euro für die Berechnung des EU.

Meiner Frau wurden von den 400 Euro, die sie verdient noch Fahrtkosten und Kindergarten abgezogen.
Dann wurden bei meiner Frau nur die 90% verwendet, so wie es auch in den Richtlinine OLG München drinnen steht. (am schluss 225 Euro)

Nun müsste ich also 571 Euro EU zahlen. da ich aber dann unter 890EUro fallen würde sind es dementsprechend weninger. (476 Euro)

Nun meine Frage. Ich durfte von meinen restlichen 1300 Euro, die zur Berechung verwendet wurden, keine 10% Erwerbstätigen Bonus abziehen, weil ich meiner Frau gegenüber ein Mangelfall sei.

Ist dies so korrket???

Danke für Info.

Gruss madmatl


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2006 14:12
(@papi74)
Registriert

Hallo,

fordern und rechnen kann die Gegenseite bis der Arzt kommt...und das machen die auch :thumbdown:

Suche Dir einen RA und lasse selber eine Rechnung aufmachen....den Rest entscheidet wenn es hart auf hart kommt der Richter.

Das Alter Eures Kindes spielt bei der Berechnung auch eine große Rolle...

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 14:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

warum zieht sie sich den Kindergarten ab?

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 14:39
(@madmatl)
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Hallo,

sie zieht den Kindergarten ab, weil sie ihn auch zahlen will. Sie kann doch die Kinderbetreunug abziehen, oder etwa nicht??

Aber egal was sie abzieht ist eh nicht entscheidend für die Berechung. Da ich eh nur bis 890 EUro zahlen muss, ändert das nichts!

Gruss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2006 14:45
(@madmatl)
Zeigt sich öfters Registriert

Vieleicht noch eine Info,

mir ist schon klar, dass egal ob ich die 90% nehmen darf oder nicht, eigentlich das gleiche zu zahlen habe, weil es nicht so viel ausmacht. Und ich eh nur bis 890 Euro zu zahlen habe.

Mir geht es aber allgemein auch für die zukünftige Berechung. Vor allem weil sie plant, auf Teilzeit zu gehen und dann die Berechung neu zu betrachten ist!

Momentan ist die Trennung noch weitgehend friedlich.

Warte nur noch die Berechung für 2007 ab! ob dann noch so alles friedlich bleibt...... 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2006 14:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@madmatl,

hast Du bei Deinen Berechnungen auch den Steuerklassenwechsel von 3 auf 1 berücksichtigt? Dieser Wechsel wird Dein unterhaltsrelevantes Netto nämlich erheblich mindern. Wenn Du allerdings erst einmal auf Basis Steuerklasse 3 zahlst, wird es dauern, bis eine Abänderung greift.

Daher unbedingt darauf achten, schon jetzt die Klasse Steuerklasse 1 anzusetzen!

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 18:07