Ehegattenunterhalt ...
 
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Ehegattenunterhalt als Einmalzahlung???

 
(@meinesmannesfrau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich bin ganz neu hier. Erst mal ein herzliches Grüßgott an Alle.
Ich habe folgende Frage, nachdem ich bisher nirgends im www fündig wurde:
Mein Mann plant eine einmalige Auszahlung in großer Höhe an seine Exfrau, die uns ständig mit neuen Unterhaltsforderungen belästigt. Er hofft, dass dann endlich mal Ruhe einkehrt.
Ich sehe dem Ganzen etwas skeptisch entgegen, weil ich nicht weiß was in der Zukunft ist und ob das Sozialamt etc. bei einer Bedürftigkeit der Exfrau erneut auf meinen Mann zukommen kann, obwohl er eine riesige Summe bezahlt hat und somit doppelt bezahlt. Die Exfrau hat Rheuma und es ist wahrscheinlich dass sie auf krank macht und womöglich das Geld nach 1 Jahr verprasselt hat und weitere Forderungen kommen. Steht ihr das dann noch zu?
Wer von Euch hat mit diesem Thema Erfahrungen gemacht oder weiß wo man sich schlau machen kann.
Viele Grüße und dankeschön


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2006 19:50
(@lordi)
Rege dabei Registriert

ich hab das bei meiner scheidung gemacht.

mitlerweile soll das nicht mehr gehn (ging hier schon einige male durchs forum, stichwort: sittenwidrig).

ABER:

ich weis ja net was dein mann macht, sollte er jedoch im öffentlichen dienst sein: ACHTUNG!

solange er unterhalt zahlt, bekommt er den familienzuschlag stufe 1, zahlt er per abschlag fällt dieser weg.

und das sind ja auch ein paar mark.

mfg
christian
(der diese erfahrung schmerzlich machen musste)

nachtrag...argl...mann, net lebensgefahr, sorry, dann seit ihr ja eh verheiratet und das o.g. spielt keine rolle.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 20:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine Abfindung zu zahlen ist grds. möglich.

Nachteil 1:
Wenn die Ex heiratet ist das Geld wech. Das gilt auch, wenn Ratenzahlung vereinbart wurde. Der Vertrag ist vollständig zu erfüllen (>hier<).

Nachteil 2:
Wenn Ex zum Sozialfall wird, muss dein Mann wieder zahlen.

Fazit: Finger weg von Abfindungen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 20:09
(@Aniram)

Vielleicht ist meine Frage dumm, im besten Fall naiv...

aber eine Abfindung ist ja bestimmt nicht von Pappe.

Ist die Frau nicht verpflichtet, mit diesem Geld hauszuhalten und
pfleglich damit umzugehen ?

Ich mein' wenn ich will, kann ich bestimmt die höchste Summe,
weil um Millionen wird es sich kaum handeln, innerhalb kürzester
Zeit ausgeben.

Aber ist das nicht genauso sittenwidrig ?
Und wie will sie den Anspruch dann rechtfertigen ?

Also die gute Frau würde ich höchstpersönlich unter der Brücke
besuchen gehen  😡

Gruß

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 00:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ist die Frau nicht verpflichtet, mit diesem Geld hauszuhalten und
pfleglich damit umzugehen ?

Klar, aber es gibt ja auch die Verpflichtung zum Umgang, etc .... Was wenn sie es nicht tut und zum Amt rennt, weil sie ja leben muss? Die Bedürftigkeit lebt dann wieder auf.

Ich stimme Deep im vollen Umfang zu. Selbst wenn alles gut ist und Sonnenschein, so lässt der Gesetzgeber solche Kontrukte nicht zu um eigene Mittel einzusparen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 01:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke, man kann diese Lösung nicht in Bausch und Bogen verdammen; eine Abfindungslösung kann durchaus Sinn machen. Abraten würde ich in diesem Zusammenhang nur von einem rein privatrechtlichen Vertrag nach dem Motto "Wir setzen jetzt mal ein Papier auf, schreiben eine Zahl rein und Weibi unterschreibt dann, dass sie danach nie wieder Kohle will." Sowas ist im Fall der Bedürftigkeit tatsächlich auszuhebeln. Ist zwar suboptimal für den Ex-Mann, aber noch suboptimaler für die Allgemeinheit - warum soll aus Steuermitteln subventioniert werden, wer eine Abfindung in Schuhläden und Boutiquen getragen hat?

In meinem Fall habe ich das mit einem Preisnachlass auf den Auszahlungsbetrag für unser ehemals gemeinsames Haus geregelt: Madame wollte die Hütte unbedingt haben (nicht weil sie dran hing, aber damit "die Leute" denken, sie hätte unsere Scheidung "gewonnen"). Also habe ich ihr eben 25 Mille nachgelassen - gegen einen Unterhaltsverzicht per notarieller Scheidungsvereinbarung. In dieser musste sie allerdings auch versichern, dass sie jetzt und in Zukunft in der Lage ist, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und sie deshalb - auch im Fall der Not - keine Ansprüche gegen mich stellen wird. Und bevor dieser eintritt, müsste sie erst mal die Hütte verjuxen.

Das war für mich zwar der Gegenwert eines Mittelklasse-Autos - aber mit Sicherheit billiger als jahrelanger - vielleicht sogar lebenslanger - Ehegatten-Unterhalt. Mir ging es dabei aber nicht nur um nackte Geldbeträge; es hat auch psychologische Vorteile, die Ex finanziell ein für allemal aus dem Kreuz zu haben: Man kann einfach wieder nach vorne schauen und planen, ohne dass einem ständig ein Anwalt über die Schulter schielt.

Allerdings sollten die Beträge mit Augenmass gewählt werden. Ein gut verdienender Bekannter, der meines Erachtens viel zu viel bezahlte, rechnete irgendwann mal nach - und stöhnte: "Wenn ich überlege, wieviele Nümmerchen ich dafür während unserer Ehe gekriegt habe - dafür hätte ich die ganzen Jahre in einen Nobelpuff gehen können...  😉

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 03:28
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

"Wenn ich überlege, wieviele Nümmerchen ich dafür während unserer Ehe gekriegt habe
- dafür hätte ich die ganzen Jahre in einen Nobelpuff gehen können...  😉

sorry, offtopic, aber muss mal eben sein:  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

(offenbar ein weiter verbreitetes problem ...)


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 08:33
(@meinesmannesfrau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure raschen Antworten. Ich werde mein Körbchen mal damit füllen und in Ruhe auswerten. Es sieht aber ganz danach aus, dass uns "unsere Exe" auch die nächsten Jahrzehnte noch verfolgt. Die ist so gnadenlos und wollte sogar jetzt noch einen Titel beim Jugendamt für den großen Sohn der Ende Oktober 18 wird. Damit ihr ja nix durch die Lappen geht.
Was die Einmalzahlung betrifft geht es uns auch darum, dass endlich mal Ruhe einkehrt. Die neueste Forderung 1200 Euro plus nochmal ca. 400 Euro für Krankenvorsorgeunterhalt und Altersvorsorgeunterhalt pro Monat.  Zusammen mit den Beträgen für  die Kids und Ihren 400 Euro Verdienst hat sie weit mehr als mein Mann, meine 2 Kinder und ich zusammen. Gibt es da eigentlich noch eine Gerechtigkeit.  :knockout:
Aber ich glaube, wir alle hier im Forum haben große Probleme und es gibt bestimmt noch Leute, die noch schlimmer dran sind.
Schönen Tach 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2006 08:48
(@jipsi)
Schon was gesagt Registriert

Ok, dass eine Einmalzahlung in Form von Bargeld schnell in diversen Schuh- und Modebotiquen verjubelt werden kann, leuchtet ein.
Klar, wenn hExe dann beim Sozialamt die Hand aufhält, ist die Gefahr groß, dass ich trotz der Abfindung wieder dran glauben darf.

Aber was wäre, wenn ich ihr eine (unbelastete) ETW in den geldgierigen Rachen werfe?
Die Mieteinnahmen abzgl. Kosten betragen knapp die Hälfte meines monatlich zu leistenden Blutzolles.
Wenn sie meint, weiterhin keiner Tätigkeit nachgehen zu müssen und trotz der Mieteinnahmen nicht mit dem Geld hinkommt, kann sie die Hütte ja belasten oder verscheuern.
Aber eigentlich, so sagt mir der gesunde Menschenverstand, sollte meine "Schuld" doch damit abgegolten sein, oder?
Oder besteht die Gefahr, sobald sie die ETW durchgebracht hat (ggfs. bis zur Zwangsversteigerung), dass ich dann wieder dran glauben darf, bis zum Sankt Nimmerleinstag?


AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 11:42
(@lordi)
Rege dabei Registriert

Vielleicht ist meine Frage dumm, im besten Fall naiv...

aber eine Abfindung ist ja bestimmt nicht von Pappe.

Ist die Frau nicht verpflichtet, mit diesem Geld hauszuhalten und
pfleglich damit umzugehen ?

theoretisch ja.

praktisch??

ich habe damals 15000DM zahlen "müssen", das war der unterhalt hochgerechnet bis meine tochter 10j. alt gewesen wäre.

festgehalten wurde das in der trennungsphase schriftlich zwischen mir und meiner ex, und dann vom richter im scheidungsurteil!

die 15000 waren in weniger als 4 wochen weg!!! sie hätte noch eine werkstattrechnung offen gehabt, die wollte sie am tag nach gelderhalt zahlen, die hatten aber die rechnung grad net da. als die werkstatt ca. 3 wochen bei ihr anrief wieviel sie noch zu zahlen hätte, war die kohle weg.

seitdem lebt sie von sozialhilfe, bzw. jetzt harz4.

mfg
christian


AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 11:44




(@Aniram)

@all

Dankeschön für die Erklärung aber laßt mich noch ein bissl
hartnäckig sein und diese Frage

Und wie will sie den Anspruch dann rechtfertigen ?

wiederholen.

Mir ist schon klar, daß vieles bei Scheidungen nichts mit gesunden
Menschenverstand zu tun hat, aaaaber

wenn Frauchen antanzt, wurscht auf welchem Amt und welcher
Behörde und dort jammert, nix mehr zum Leben zu haben, dann
wird sie sich doch diese Frage gefallen lassen müssen.

Dann muss sie eben unter der von mir vorgeschlagenen Brücke
schlafen und auf der Strasse leben.

Und wenn Frau das wüßte - davon bin ich einfach überzeugt,
weil so blöd kann man doch gar nicht sein, dann würde sie so
einen Betrag nicht einfach beim Fenster rauswerfen.  Ich ver-
wette meinen Kopf, wüßten "diese" Frauen, daß sie danach
von niemanden etwas zu erwarten haben, sie würden ganz
anders handeln. So gesehen, ist das Problem wieder mal ein
hausgemachtes.

Und jemanden - um den Einwand gleich vorwegzunehmen, daß
da ja auch ein Kind mit darunter leiden müßte, ein solches an-
vertrauen, der ja noch nicht einmal fähig ist für sich alleine zu
sorgen... naja, was soll man dazu sagen ?

Dieses Argument kann man doch kaum gelten lassen.

Mir fällt es wirklich schwer zu glauben, zu verstehen und zu begreifen,
wie hier nur einer sagen kann - Pech gehabt lieber Mann und jetzt
bist du wieder dran.

Ich geb unumwunden zu, daß ich mich schon so manches Mal über
die Polemik hier geärgert habe, aber ich frag mich natürlich auch,
warum manche in Deutschland alles machen tun dürfen nur weil sie
Frauen sind.

Ich bin nicht dafür, Menschen die unverschuldet in Not geraten die
Hilfe zu verwehren, aber in solchen Fällen hätte ich kein Mitleid.

Grimmige Grüße

Marina

die, wäre sie nicht schon eine Frau im nächsten Leben sicher eine
werden wollte...  :puzz:


AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 12:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ob unverschulet oder nicht spielt für die Gewährung von staatlichen Unterstützungsleistungen keine Rolle. Wenn dem so wäre, würde der jüngst in die Schlagzeilen geratene ehem. Lottomillionär ja auch kein ALG-II bekommen.

Deine Logik weiter entwickelt würde die Einführung einer Verschuldungsprüfung bedeuten und einen Riesenberg von Prozessen nach sich ziehen. Beispiel: Ein in Konkurs geratener Einzelunternehmer würde auch kein Geld bekommen, schließlich hatte das Unternehmen bis zum Zeitpunkt x ausreichend Geld abgeworfen. Oder soll differenziert werden, ob er wegen unternehmerischer Fehlleistungen kein Geld bekommt, hingegen wegen nichtzahlender Kunden zahlungsunfähig wurde und deshalb Geld bekommt?

Es wird immer auf den Moment angestellt und ob zu diesem Zeitpunkt die Person bedürftig ist oder nicht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 12:54
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wie so oft kommt es auschlaggebend auf die Sichtweise des Richters an ....

Und wie schnell ist da ein Ehevertrag, Nachsorgevertrag oder auch Abfindungsvertrag wegen der Sittenwidrigkeit gekippt!?
Mein Anwalt/Notar sagte mir in einer (vor Jahren getätigten) Beratung, dass bei Eheverträgen die Schwierigkeit besteht, dass man schwer jetzt etwas vertraglich regeln kann, von dem man nicht wirklich beurteilen kann, wie die Rechtssprechung/Gesetzeslage dies in einigen Jahren sieht. Sprich, was jetzt durchaus gerecht, fair und legitim ist, kann in 10 - 30 Jahren gekippt werden. Ich wage sogar die Prognose zu stellen, je mehr saubere und rechtlich einwandfreie Eheverträge (auch vor Beginn der Ehe) unterzeichnet werden und somit früher oder später die Sozialkassen belastet, um so eher werden diese Eheverträge für ungültig erklärt. Da rettet einen nicht einmal die salvatorische Klausel.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2006 14:10
(@meinesmannesfrau)
Schon was gesagt Registriert

Oh je, Leute,  wenn ich recht verstehe, hat der geschiedene Mann (das sag ich jetzt obwohl ich Frau bin) so oder so die A....karte. Und ich glaube wir haben sogar die Premiumausgabe davon. Ich glaub ich werde mich mit alldem abfinden müssen und irgendwann mal verstehen müssen, dass es der armen Exfau schlichtweg zusteht  einen immensen Unterhalt zu bekommen obwohl die Kinder 16 und 18 sind, sie aber leidend und immer bedürfftig sein wird. Sie hat es auch fertig gebracht  16.000 Euro welche vom Hausverkauf  (das mein Exmann finanziert hatte) übrigblieben, innerhalb 9 Monate zu verjubeln. Frau hat ja schließlich Verpflichtungen. Und so würde es dann wohl mit einer Abfindung auch sein. Ich selbst kann es auch nicht verstehen, wie man so leichtsinnig sein kann und nur auf Unterstützung aus sein kann.  Aber ich kann es mir gut vorstellen, dass es genug Frauen gibt die auf dieser Schiene fahren. und auch noch Glück dabei haben. Entweder man macht auf krank oder  betrogen und und und...
Ich selbst war so blöd und ließ mir bei meiner Scheidung ein fiktives Einkommen sowie weitere fiktive Einnahmen für mein Hüttle anrechnen und schwups waren meine Forderungen auf Ehegattenunterhalt weg 🙁 und das war halt so. Ich wäre nie auf die Idee gekommen da weiter zu machen.
Aber wie heisst es so schön: Brave Mädchen kommen in den Himmel, böse überall hin.
Wenn ich recht verstehe, ist es wirklich besser  den Gedanken der Einmalzahlung  ad acta zu legen.

Übrigens Eure Sprüche find ich genial und so passend und treffend  🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2006 16:23