Hallo zusammen,
mein Freund und ich möchten nächstes Jahr heiraten und auch dann ein Kind bekommen. Er hat aus erster Ehe schon zwei Kinder, für die er ca. 730Euro Unterhalt bezahlt. Seine finanzielle Situation ist leider nicht allzugut, sodass nach Abzug der 730Euro nur noch der Selbstbehalt von 900Euro übrig bleibt. Nun meine eigentliche Frage: Wenn wir noch ein Kind bekommen, muss er trotzdem den vollen Unterhalt bezahlen oder wird alles was über dem Selbstbehalt von 900Euro liegt dann durch drei Kinder geteilt? Also z.B. 730:3=243,33. Würde es dann so sein, dass wir 243,33 für unser Kind behalten können und 2x243,33 an seine Kinder gehen? Ich habe irgendwie keinen Plan. Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.
Hallo Crock,
genauso ist es, allerdings nicht unbedingt zu gleichen Teilen.
Wenn seine ersten Kinder in einer höheren Altersstufe (>6) sind, erhalten sie einen höheren Anteil.
Auserdem darf er, sofern der Unterhalt tituliert ist, diesen nicht einfach kürzen, sondern muss Änderungsklage einreichen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Crock
ich habe da mal 'ne Frage:
900 SB + 730 KU ergeben 1630 Euro. Das wäre die 2. EK-Stufe in der DT. Selbst bei fast vollj. Kindern sind das max 614 Euro. Damit möchte ich sagen, hier stimmt was nicht. Ist da etwa noch BU bzw EU mit drinne?
Wer hat denn gesagt, dass er so und soviel zahlen muss?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Crock,
ich möchte dem schon Geschriebenen folgendes hinzufügen:
- Wenn ihr heiratet, bekommt er dann Steuerklasse 3? Dadurch ist sein Nettoeinkommen nämlich höher und dadurch kann der KU steigen.
- Zahlt er auch an die "Ex" noch nachehelichen Unterhalt, wird der Splittingvorteil (=höheres Einkommen aufgrund der Steuerklasse 3) nicht berücksichtigt.
- Es soll schon Fälle gegeben haben, bei denen der Selbstbehalt bei Verheirateten gesenkt wurde, wenn die zweite Ehefrau eigenes Einkommen hat.
Um bessere Auskünfte geben zu können, müsstest du etwas über eure finanzielle Situation schreiben (Einkommen / welche Unterhaltsbeträge KU / EU werden gezahlt und ob ein Titel besteht).
Gruß
Martin
