hallo
ich hab mal eine frage zur selbsterhaltungsgrenze,soviel ich gelesen hab betrifft diese 900€ ??
wie sieht das aus mit meinem verdienst?
ich verdiene 1280€ netto muss aber 550€ im monat unterhalt zahlen,also wäre ich doch weit unter den 900€,oder? muss ich dann weiterhin soviel zahlen,oder kann ich das angleichen lassen auf die 900€ ?
meine exfreunding lebt von hartz4, wenn ich also jetzt durch die selbsthaltungsgrenze nicht mehr soviel zahlen müsste,würde sich dann auch weniger bekommen? oder muss das amt das dann bei ihr ausgleichen?
und wie werden spesen verrechnet bei diesm selbsterhalt? verdiene wie oben beschrieben 1280€ netto plus spesen die ich ja bekomme als lkw fahrer weil länger aus dem haus als 8std usw..
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen? besten dank im voraus
mfg
christian
Hallo,
man nehme das Einkommen der letzten 12 Monate addiere dieses mit Spesen sowie Steuerrückerstattungen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld und teile dieses dann wieder durch 12.
Jetzt hast du Dein monatliches Einkommen durchschnittlich. Von diesem kannst du jetzt noch 4% Altersvorsorge und 5% berufsbedingte Aufwendungen abziehen und schwubs hast du Dein bereinigtes Netto.
Mit diesem gehst du in die DT und dann steht dort was du zu zahlen hast.
900 € SB sollten Dir bleiben aber da du ja mit Deiner LG zusammen wohnst können nochmals 20% abgezogen werden wegen möglicher Haushaltsersparnisse.
Lt. BGH ist das zwar unzulässig aber nicht jedes OLG hält sich daran (dem OLG Rostock ist das egal).
Sollte jedoch ein Titel vorliegen, so muss dieser angefechtet werden...einfach reduzieren wird schwierig.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
nein ich wohne alleine..
also die spesen dürfen die anrechnen? ist doch ne schweinerei find ich.
Hallo KRT
ich empfehle dir die Leitlinien deines OLG. Hier z.B. die Hammer Leitlinien:
Unterhaltsrechtliches Einkommen
1.Geldeinnahmen
1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen.
...
1.4 Über die Anrechenbarkeit von Auslösungen und Spesen ist nach Maßgabe des Einzelfalls zu entscheiden. Im Zweifel kann davon ausgegangen werden, dass eine Ersparnis eintritt, die mit einem Drittel der Nettobeträge zu bewerten und insoweit dem anrechenbaren Einkommen zuzurechnen ist.
Also 33% der Spesen musst Du dir anrechnen lassen, selbst wenn Du konkrete Belege liefern kannst. Schläfst Du nämlich in deinem LKW und nicht zu Hause ist das viel billiger, oder? (Frag mich nicht, wer sich so einen Quatsch einfallen lassen hat)
Gruß,
Michael
In Hamburg werden die, glaube ich, voll als Einnahmen draufgeschlagen und nur tatsächliche (nachweisbare) Aufwendungen wiederum abgezogen. Also wenn du nachweisen kannst dass die Currywurst unterwegs teurer war, als die Currywurst zuhause.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Schläfst Du nämlich in deinem LKW und nicht zu Hause ist das viel billiger, oder? (Frag mich nicht, wer sich so einen Quatsch einfallen lassen hat)
Gruß,
Michael
Das sollte man auch besser nicht nachfragen, sonst kommt so ein Schwachkopf noch auf die idee, das ein LKW-Fahrer keine Wohnung braucht. er kann ja auch im LKW wohnen :rofl2:
Nein, im Ernst, ich fürchte das man argumentiert das die Strom-, Heizungs- und Wasserkosten niedriger sind, wenn man nicht die gesamte Woche daheim lebt. Und für die Aufwendungen aufder Fahrt (Dusche, Essen u.s.w) bekommt man jadann die Spesen... Schwachsinn bleibt es dennoch
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
also mit den Spesen ist es doch allgemein üblich, daß diese zu 1/3
dem Einkommen zuzurechnen sind !?
Dann wäre noch zu überlegen, ob mann diese überhaupt angibt, wenn die Spesen nicht auf
dem Gehaltszettel auftauchen. 😉 :redhead:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
@mid
Kennst Du eigentlich die horrenden Spesensätze in D? Wenn Du einen ganzen Monat fern deines Zuhause verbringst, bekommst du 720€.
Wer kann sich für das Geld unterwegs einen Monat lang versorgen? KRT kann nämlich nicht mal eben mit seinem LKW beim Aldi anhalten, weil er sonst mächtig Ärger mit seinem Chef kriegt. Der will nämlich, dass er eine schnelle Currywurst an der Autobahntanke nimmt und den LKW nur in Richtung Ziel bewegt. Im letzten Jahr sind da übrigens breitflächige Preiserhöhungen zustande gekommen: ROC macht schlappe 40% Steigerungen möglich und kürzt dabei massiv an der Entlohnung der Mitarbeiter. Sowas nennt man dann Globalisierung. Ich nenne das brutalstmögliche Gier.
Und wenn man nicht alleine lebt, dann ist es auch schwierig für die LG, das leere Bett mal nicht mitzuheizen oder den leeren Couchplatz weniger zu beleuchten und damit Strom zu sparen. Selbst beim Kochen ist der Stromspareffekt nicht so enorm, weil hoffentlich kriegt KRT nicht ein Extragericht.
Leute, die Leitlinien schreiben, machen sich wahrscheinlich auch die Hose mit einer Kneifzange zu. Nicht nur bei der Regelung fällt doch auf, dass Richter dem Weltlichen etwas entrückt sind.
Gruß,
Michael
Hallo Babbe,
...dem Gehaltszettel auftauchen. 😉 :redhead:
Nem Fahrer für lange Distanzen wird das auch bestimmt abgenommen...
Gruß,
Michael
Ach weisnich,
ich will mich nicht kapplen, dazu ist viel zu heiß. Und langsam soltlest du wissen, das ich mit diversen Meinungen nicht konform gehe, aber versuche hinter die abstruse Gedankenwelt dieser "Entscheider" zu kommen
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
Hallo Babbe,Nem Fahrer für lange Distanzen wird das auch bestimmt abgenommen...
Ja is schon klar...
Bei meiner EU-Verhandlung hatten die das einfach vergessen. :rofl2:
Da wurde einfach nur auf den Gehatszettel geguckt....
Ich glaube der Richter wußte nichtmal was ich von Beruf war :rofl2:
Die Gegenseite hatte auch nix vorgebracht ... irgendwie .... Glück gehabt .... :phantom:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
