Hallo zusammen,
wie kann ich meinen selbstbehalt erhöhen lassen?
verdienst 1430 €
KU -202 €
Berufsbedingte Aufwendungen (5%) -71,57 €
Übrig: 1.157,79
SB: 1.000 €
KM unterhalt 157,79 €
so rechnet der gegnerische Anwalt. Ich habe noch keinen Anwalt für diese Sache werde mir aber wahrscheinlich einen suchen müssen 🙁 ich hasse es langsam.
Meine Frage nun:
Meine berufsbedingten Aufwendungen übersteigen die 71,57 € ! im Monat ca. 100 € benzin oder 2 regio-karten a 59 (118 euro)€
Die Umgangskosten um meine Tochter zu sehen betragen im Monat ca. 230 € benzin (auto - 4 fahrten) oder 480 € (Zug 4 fahrten)
Laut Internetrecherche ist der Umgang anzurechnen, jedoch passt das alles irgendwie nicht auf mich (es ist immer von verheirateten die Rede)
§1626 oder 28 besagt ja, dass, das Kind Anrecht auf Umgang hat und das Elternteil verpflichtet ist den Umgang war zu nehmen. Sind dann nicht die
Umgangskosten anzurechnen?
habe ich nur noch 1000 Euro sieht das so aus
-400 Miete (warm) (ich weiss es stehen nur 360 zu, aber in der Nähe gibts nichts und wenn ich weiter wegziehe steigen die Benzinkosten)
- 70 KFZ vers. (auto lohnt sich leider immernoch mehr wie zug 🙁 )
- 50 Benzinkosten (arbeit)
-200 essen
-200 Schulden (ex hat mich auf ca. 2500 euro Mietschulden sitzen lassen)
-50 Strom
-20 Telefon
übrig: 0 Euro .................
-230 Umgangskosten
übrig -230 Euro im Monat
jetzt nicht kommen von wegen, ja ohne unterhalt haste ja auch nur 157,79 mehr... nein dann habe ich ja ca. 230 euro mehr.. dann komme ich genau auf +/-0 mit dem Umgang
ergo kann ich mir den Umgang mit meiner Tochter nicht mehr leisten ohne selbst in die Schuldenfalle zu geraten??? und das nachdem ich fast 1 jahr gekämpft habe um endlich mein Umgangsrecht durchzusetzen.
Das kann doch nicht sein oder??? die Mietschulden sind juni 2009 getilgt, aber auch dann reicht es nicht, wenn ich unterhalt für meine ex zahlen soll.
Ich sollte ja irgendwann mal ne neue Unterhose kaufen oder? bzw. es geht etwas am auto defekt? oder meine tochter hat ja auchmal geburtstag, bzw,. es ist weihnachten.... Fehler im System? bitte helft mir wie ich meinen Selbstbehalt hoch bekomme.
Denn im Moment brauche ich ja nichtmal eine Lohnerhöhung fordern... bekomme ich z.B. 200 euro netto mehr im Monat... blieben trotzdem nur 1000 euro... das ist doch ein Witz.
--ich hatte es schonmal in einem älteren threat geschrieben, aber nochmal: die KM hat 1800 euro kassiert im ersten jahr elternzeit. macht aber 3 jahre elternzeit (nur 1 jahr elterngeld), hätte sie es sich aufgeteilt, hätte sie jeden monat 600 euro gehabt... ist das wirklich legal? Ihr Kommentar: Tja KV im ersten Jahr habe ich herlich gelebt, 1800 euro EG, 154 euro KG und 202 euro KU von dir, mir ging es prächtig, siehst du mein neues Auto? -zitat ende-
grüße
Veni
Vidi
Vici
Versuche es einfach!
Du hast keine Chance! Nutze sie.
Mache deine Rechnung auf inkl. deiner erhöhten Erwerbskosten und deinen Umgangskosten.
Stelle sie so plausibel und unausweichlich wie möglich und hoffe auf einen verständnisvollen Richter, dem Umgang auch etwas bedeutet.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
so rechnet der gegnerische Anwalt. Ich habe noch keinen Anwalt für diese Sache werde mir aber wahrscheinlich einen suchen müssen
Naja, rechnen kann er viel, und wenn Du jetzt wegen diesem Pubs auch noch einen Anwalt bezahlst, hast Du ja noch weniger Geld übrig. Du kennst doch die Fakten, schreib ihm doch einfach einen netten Brief.
Deine Fahrtkostenakrobatik solltest Du im Interesse Deiner eigenen Kostenkontrolle überdenken. Ein Auto kostet nicht nur Benzin, der Kostenansatz in den meisten Leitlinien mit 30ct pro gefahrenem Kilometer mit einer Reduktion bei hohen Fahrleistungen ist nicht so falsch, aber eher noch zu knapp kalkuliert. Kalkulier Du bitte genauso, und wenn Du selbst die Bahnfahrt zur Arbeit als Alternative nennst, ist das mit Sicherheit die günstigere Alternative und dann kriegst Du das und nur das beim Gericht durch.
Der Bahn-Preis für die Umgangsfahrtkosten von 480€ kann schlicht nicht sein, weil die Bahncard-100 kostet im Abo ja nur 320€ pro Monat, Kinder bis 15 inklusive, und je nachdem was das für eine Regionalstrecke zur Arbeit ist ist die dann sogar schon enthalten. Also hier bitte etwas genauer recherchieren.
@ beppo
du hast keine chance, also nutze sie? versteh ich net. klar werde ich das dem anwalt erstmal so schreiben, ich habe nur schiss das er das auseinanderpflückt 🙁
@ pappasorglos
die bahncard 100 für 320 euro? gib mir mal bitte nen link, habe danach schon geschaut, aber unter 3.500 euro ist da nichts zu machen.
die bahncard 50 kostet 220 euro. d.h. meine Kosten reduzieren sich von 480 auf 240 euro. das wär gut, nachteil ist, das die Strecke zwischen augsburg und ihrem
wohnort nicht mit der bahn erreichbar ist (ca. 20km mit dem buss wären das) preis 12 euro ein weg (x6) sind auch wieder 72 euro zusätzlich zu den 240.
die bahn bei mir ist eine "schweizer" bahn, da gilt die Bahncard nicht. 3 stationen schweizer bahn (1 monatskarte) 1 Station deutsche bahn (1 monatskarte, bzw. 3,60 € ein weg. Ich habe wirklich alles gerechnet, und auto ist leider das billigste solange ich keine reparatur habe... wenn die natürlich kommt habe ich ein problem.... und wie gesagt, nebenjob oder lohnerhöhung bringen mir ja nix, da immer wieder auf 1000 euro runtergerechnet wird 🙁
ich weiss da echt nicht weiter 🙁
Veni
Vidi
Vici
Oha, heute stehst du aber n' bisschen auf der Leitung!
1. Das mit "keine Chance, nutze sie" war ein Scherz.
2. Dem RA schreibst du nichts dergleichen. Natürlich wird er das auseinander reißen, dafür ist er ja Anwalt deiner Ex.
Aber davor musst du keine Angst haben. Den Richter musst du überzeugen, nicht den RA. Der hat nichts zu sagen
3. Das ist der Preis der Bahncard, runter gebrochen auf einen Monat um dir klar zu machen, dass es keinen Grund gibt 480,- € pro Monat für Bahnfahrten auszugeben. (Gut, die Schweiz mal außen vor, weil davon stand da vorher nichts)
Das was wir dir nahe bringen wollen ist, dass du den Richter nur dann von deiner Rechnung überzeugen kannst, wenn sie absolut nachvollziehbar wasserdicht ist.
Wenn du da mit 480,- € pro Monat an Bahnkosten aufschlägst, wird dich RAtte tatsächlich vor Gericht auseinander nehmen und der Richter wird zustimmend nicken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
die bahncard 100 für 320 euro? gib mir mal bitte nen link, habe danach schon geschaut, aber unter 3.500 euro ist da nichts zu machen.
Naja, dass ist das Abo, und Du verpflichtest Dich für 12 Monate, zusammen sind das sogar 12*320€ = 3840€, oder halt die 3500€ bei Vorkasse:
http://www.bahn.de/p/view/preise/bahncard/bahncard100.shtml
solange ich keine reparatur habe...
Gut, bei so einer Controlling-Resistenz kann man lange reden.
Alternative ist auch, wenn Du Dein Auto abschaffst und beruflich die Bahn nutzt, die Umgangsfahrten mit Mietwagen zu machen, die gibt's ab 50€ für 72 Stunden Freitag-Montag (plus Sprit) und brauchen möglicherweise auch weniger als Dein Auto, kommst Du auch wieder bei 300€ raus (siehe http://www.enterprise.de). Garantiert billiger als eigenes Auto.
Hi einfachhilflos! 😉
bei der ganzen Rechnerei denk doch auch mal an folgendes:
JETZT, in diesem Moment ,wohnt die KM sonstwo weit weg. Die Umgangskosten sind happig, ist aber bei vielen ebenso. Auch ich müsste das bald wuppen(und ich hab noch weniger Euros als Du!)- sofern denn einmal Umgang :rofl2: ... 😡 .
Aber: Mach das doch erst mal 6 - 12 Monate. Diese Zeit wirst Du schon finanzieren können. Wer weiß, ob die KM nicht mal wieder umziehen wird - vielleicht in nähere Umgebung, oder Du nicht vor Ort ein Job samt Wohnung finden könntest.
Ja, jetzt ist Deine Situation bescheiden, aber dass muss doch nicht so bleiben.
Mann! 😡 Du hast "endlich" wieder Umgang!! Nun Kopf hoch und pack die "bisschen" Umgangskosten.
Verstehst?
Gruß
Ariba
Hi einfachich,
wenn ich das richtig verstehe, hast du erstmal einen Brief des gegnerischen RA auf dem Tisch, in dem er 157,79 € Unterhalt für die KM fordert. Ich weiß ja nicht ob die Kenner hier mir zustimmen, aber antworte doch erstmal ganz lapidar darauf, ohne zuviele Rechnereien zu liefern, die er auseinanderpflücken könnte. Schreib, dass die Rechnung des RA nicht stimmt, da die berufsbedingten Aufwendungen 5 % überschreiten und nachweisbar xxx € betragen weil...(kurze Begründung) und weiterhin vom Netto eine Altersvorsorge von 4 % abgezogen werden kann (wenn vorhanden?) und zu guter Letzt das verfügbare Einkommen vermindert werden muss um die Umgangskosten, da die Entfernung zum Kind xx km beträgt, und somit mindestens xxx € dafür anzusetzen wären. Somit ist der Selbstbehalt von 1000 € unterschritten und für Unterhalt für KM bleibt kein Raum. Als letzten Satz gehst du davon aus dass sich die RA-Anfrage vom xxx erledigt hat. mfg.
das ganze als Fließtext, also nicht die Rechenergebnisse so sie hier auflisten, sondern hintereinanderweg ;-))
PS: stimmt das vom Anwalt genannte Netto??
LG ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
sodele hier gibts au was neues,
Altersvorsorge zählt nicht zum Selbstbehalt.... das vorneweg.
Hab über Tricks einen Beratungsschein ergattert, Anwalt meinte:
"die Chance den Selbstbehalt zu erhöhen ist sehr gering"
Gründe: die Differenz zwischen den 900sb kind und 1000sb km ist aufgrund der Umgangskosten, auch ist im Selbstbehalt schon 75euro Umgangskosten gegenüber dem Kind drinne, macht 175 € SB Zusätzlich wegen Umgang lt. Anwalt (das hab ich sogar schirftlich)
Es gibt die Möglichkeit ein 29€ Ticket zu buchen, das wird die Gegenseite ansetzen. Das Ticket ist zwar nicht immer Verfügbar und man muss es 3 Tage vorher bezahlen, aber somit käme ich nur auf 120 euro Umgangskosten im Monat,
Fazit: Anwalt meinte die Monate die ich noch nicht mein zweites Kind habe, zahlen, danach nichtmehr.
und was sagt ihr dazu? ich bin baff......
Veni
Vidi
Vici
