Hallo zusammen,
Ich lese sehr fleissig in eurem Forum und habe auch schon einiges an Hilfe hier gefunden. Paar Fragen von mir wurden eh schon beatwortet.
Ich lebe ja in Trennung, die Scheidung wird von meiner Ex endlich eingereicht. (Trennungsjahr fast rum)
Nun hat mich die Anwältin meiner Ex aufgefordert, den KU mit 135% beim Jugendamt titulieren zu lassen.
Dazu hätte ich jetzt nochmal ein paar Fragen.
Achja, habe 1 Sohn mit 5 (bald 6) Jahren
Mein Netto wurden damals bei der Trennung mit 2200 Euro festgelegt (auch durch mich akzeptiert).
Davon gehen eigentlich noch paar Abzüge weg:
Fahrtkosten: 310 Euro
Kredit: 150 Euro
Berufsunfähigkeitsversicherung mit 100 Euro.
Bei der Berechung für den KU wurden nur meine Fahrkosten berücksichtigt,
für den Trennungsunterhalt dann auch noch der Kredit und die Versicherung.
Das habe ich soweit akzeptiert, da ja die Zahlbeträge unter 135% eh gleich hoch sind, ich für meine Sohn eh gerne zahle.
Nun soll ich aber diese 135% titulieren lassen. Auf was soll ich da achten??
- klar, ich werde ihn bis zum 18. Geburtstag befristen, das habe ich schon paarmal gelesen und auch kapiert.
- Ist es nicht eh besser, den Titel bei 135% (Zahlbetrag eh gleich, aber meiner Ex gegenüber habe ich dann einen höheren Abzug) zu haben oder hat das auch einen Nachteil.
- nun die Hauptfrage, flexiblen oder statischen Titel??
Habe dazu noch keine klare Aussage gefunden, nur bei Personen knapp über Mangelfall. Da scheint ein statischer Titel besser zu sein, wenn man eh fast nicht zahlen kann.
Wo liegt der Vor bzw Nachteil, auch in Hinblick auf die Unterhaltsreform?? Sollte diese kommen, welcher Titel ist dann besser, oder ist es da dann sogar egal??
Würde mich freuen, wenn mir da einer helfen könnte!
Gruss madmatl
Ein dynamischer Titel bedeutet das der Zahlbetrag automatisch an die aktuelle DDT angepasst wird.
Beim statischen Titel steht ein Fixbetrag der zu zahlen ist, wobei dieser für die jeweiligen Altersstufen festgelegt wird, damit nicht jedesmal ein neuer Titel erstellt werden muß.
Tja was ist besser? Zur Zeit die gute Frage. Da dieses mal das erste mal der Betrag der DDT gesunken ist und wahrscheinlich mit der Reform nochmal sinken wird scheint derzeit ein dynamsciher Titel die bessere Wahl. Steigt allerdings der Betrag der DDT ist ein statischer besser. Derzeit gleicht ein Rat wohl eher dem Blich in die Vaterseineigene Krsitallkugel.
Bei beiden ist aber auch zu beachten das eine Abänderung nur freiwillig (also von Kind bzw. Mama genehmigt) erflogen kann oder per Abänderungsklage, wenn sich das Einkommen um mehr als 10 % ändert.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
Danke dir erstmal, hilft mir schonmal weiter!
Eines ist bei mir halt klar, der KU sollte nicht ein Streitpunkt werden, den zahle ich ja gerne. Und der Zahlbetrag ist ja auch gleich bis 135%.
Da hoffe ich vielmehr auf die Reform zwecks TU und EU bzw BU. Den will ich so schnell wie möglich los haben. Sie wohnt ja eh schon mit dem Next in einer Wohnung, beide sort gemeldet. So hoffe ich, dass ich da dann bald mal rauskomme.
Also sollte es deiner Meinung nach fast egal sein, bzw der dynamische sollte dann fast besser sein, oder?
Frage mich ja nur, ob sie mich auf Grund der Reform bei 135% festklpofen wollen und z.b. den Kredit und meine Versicherung da nicht anrechnen.
Werde dann mal zum JA gehen und den Titel machen.
Was meint ihr, wenn ihre Anwaltin schreibt, sie wollen 135%, muss ich dann noch meine Lohnzettelk usw. mitnehmen oder akzeptieren die das dann. Die Anwältin hatte ja das so einigermassen korrekt berechnet. Habe es auch überprüft und akzeptiert.
Oder was, wenn das JA euf einmal einen niedrigeren Satz rausbekommen??
Gruss Martin
hallo madmatl,
warte mal was die anderen noch so schreiben. Ich weiß auch nicht wie sich die Anrechnung des KG verändern wird im Zuge der Reform, von daher weiß ich auch nicht ob die 135% vernünftig sind oder ob sich bei der Anrechnung etwas verändern wird.
Also, wenn das JA nicht berechnen soll kannst du dort eine Urkunde nach deinen Vorgaben erstellen lassen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi nochmal,
das mit JA war ja nicht mit sofort und gleich gedacht! Ist ja Freitag und WE! 🙂
Werde mir schon noch ein paar Tips anhören, hoffe das noch ein paar Infos kommen.
Aber dir schonmal Danke!
Gruss madmatl (Martin)
Hallo,
hoffe du warst noch nicht beim JA. Hatte die gleiche Situation vor einem Jahr. Da wurde ich durch deren Anwalt aufgefordert beim JA den titel zu unterschreiben. Ich selbst hatte mit drei Kinder und Ex einen Mangelfall und es wurden dann doch nur das KU gezahlt. Durch die Scheidung mußte ich das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen lassen. Mein Insolvenzverwalter bestand damal darauf diese Titulierung nicht zu machen. Ich schrieb dies meiner Ex ihrem Anwalt und Ruhe war. Es besteht derzeit kein Titel und darum bin ich gerade mal froh. 2 meiner Kids sind nun seid 4 Monaten 12 J. alt geworden. Die Ex kam vor ein paar Tagen mit Nachforderung und neuer DDT. Nach meiner Berechnung habe ich dann nicht mehr das Existenzminimum von 900 €. Ich zahle ihr nun meine übrigen 860,00 anstatt 936. MAl sehen was jetzt kommt. Wenn ein Titel da wäre dann sähe das wohl anderst aus. So nicht und ich habe Zeit.
LG LA100
Hallo! Hatte genau die gleiche Situation. Erstmal nicht irgendwas titulieren lassen. Das mit dem Einkommen sollte hieb und stichfest sein. ehebedingte schulden müssen abgezogen werden, es gibt da noch einiges weitere zum abziehen. klar geht, dass du den ku bezahlst bis stufe 135 % annähernd gleichbleibend. aber es sind ja bei der scheidung noch einige dinge ungeregelt - wie hoch ist der unterhalt der km? und wenn du einfach hergehst, den ku auf 135 % bei einkommen 2200.- netto festzurrst, kann das den richter schon einengen in seinen freiräumen. und mit verzug ku und existenzminimum musst du vorsichtig sein. da gilt dann nicht mehr die grenze von 900.-€, sondern unter umständen der ortsübliche sozialhilfesatz - und der ist oft niedriger!
frage: von wem wurden nur die fahrtkosten berücksichtigt? vom "gegner"? und hier gilt generell - nix überstürzen - du bekommst sicher noch ein schönes schreiben von ihrem anwalt oder ja, was sie dir anbieten, wenn du nicht titulieren lässt.
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo,
das mit dem Einkommen ist schon ok. Ich bin zum Glück nur knapp am Mangelfall bzw. eigentlich sogar darüber und ich zahle ja den KU auch gerne, so sehe ich da jezt nicht so das große Problem. Die Streitigkeiten waren bis dato immer um den TU bzw EU, niemals der KU. Hab ihr sogar angeboten, für den Kleinen etwas mehr zu zahlen, wenn sie mir endlich beim TU bzw dann später beim EU entgegenkommt. Das hat sie zum Teil auch schon gemacht.
Zahle derzeit zusätzlich zum KU noch 400 Euro TU.
Sie wohnt ja mittlerweile fest mit Ihrem neuen LG zusammen, sprich sie sind schon zusammen gemeldet. (Hab ich schriftlich von der Meldestelle)
Ob und wann ich das dann zwecks EU anbringe ist noch offen, dass muss ich erstmal abwarten.
Zu den Fahrkosten. Die wurden von mir vorgelegt und vom "Gegner", sprich vom RA meienr Frau auch angenommen. Es ging nur um die Berechung, in welcher Stufe ich KU zahle. Normalerweise müssten sie die Schulden und auch meine Versuicherung auch bei KU berücksichtigen, dann fiele ich in der Tabelle etwas tiefer, aber der Zahlbetrag bleibt gleich. Und beim Anrechnen des KU beim TU bzw EU sind es dann auch wieder etwas weniger. Habs schon rauf und runter gerechnet, das macht keinen großen Unterschied.
Was mich halt z.b interessiert ist, wenn ich schon KU nach Tabelle 135% zahle bzw tituliert habe und damit eigentlich keine Mangelfallberechnung mehr kommt, ob ich nicht den Selbstbehalt auf z.b. 1000 Euro legen darf, wo er ja gegenüber verheirateten liegt.
vergiss es, du darfst da gar nix festlegen.
erstens, bei mir zog die ex sofort zum next und ich musste knappe 2 jahre trennnungsunterhalt zahlen. der richter meinte es wäre bis zu 3 jahre möglich. auch mit ummeldezettel auf gemeinsame wohnung.
irgendwie kam ich auf die idee, ihr den gegenseitigen verzicht auf unterhalt nach der scheidung (sie ist selbständig) schmackhaft zu machen und das wurde dann in das scheidungsurteil mit aufgenommen.
zweitens, dass sie dir so teilweise entgegenkommt, muss gar nix sagen - immerhin lebt sie ja beim next und kassiert fleissig ....
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hi nochmal,
Ich weiss nicht, ob ich das jetzt zu wenig verbohrt oder einfach zu locker sehe. Oder ich bin zu blauäugig und ich sehe die Probleme nicht.
Der KU ist ja bei mir nicht der Streitpunkt! Und wenn sie mich noch eine Stufe höher einstufen würden (was natürlich nicht geht), dann zahle ich halt dem Kleinen 20 oder 30 Euro mehr. Er landet eh bald in er nächsten Altersstufe. Ich bin zum Glück derzeit in der Situation, dass ich mit dem verbliebenen Geld schon klarkomme, wohne seit der Trennung wieder bei meinen Eltern und kann dort mit wenig Miete gut leben.
Ich bin zum Glück nicht, wie einige hier, in einer eher finanziell kritischen Lage, wo es nur noch ums Überleben geht. Die gemeinsamen Schulden sind mit noch 5T€ verhältnis mässig gering, es gibt kein Haus, Hausrat bis auf wenige Euros auch geklärt, usw.
Ich will sogar sagen, dass die Trennung/Scheidung bis jetzt sehr ruhig und einvernehmlich abläuft, wobei wenn Anwälte im Spiel sind, kann man ja nicht mehr unbedingt von gütlicher Trennung reden.
Ok, klar würde ich das Geld, was ich meiner Ex z.Z. noch zahle lieber für mich bzw für mich und den Kleinen ausgeben oder anlegen. Wen ärgert es nicht, wenn man seiner Ex Geld geben muss, während Sie mit ihrem Next zusammen lebt, dieser dazu noch gut verdient und man zu hören bekommt, sie wolle ihm nicht auf der Tasche liegen, das es ja sein Geld ist. Ok, klar ärgert es mich. Drum ist TU und EU auch noch aussen vor.
Mir ging es in erster Linie um den Titel des KU an sich! In wie weit kann sich der Titel auf den TU bzw EU auswirken? Doch normal garnicht, oder??
Achja, ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren!
Nur dacht ich auch, wenn der KU fest geklärt ist, dann muss er in der Scheidungsverhandlung auch icht nochmal extra geklärt werden, was den Streitwert doch auch senkt.
Auch hätte ich Panik, dass wenn ich keinen Titel unterschreibe ich doch eine Unterhaltsklage bekomme.
Oder was kann mir drohen, wenn ich den Titel nicht zeichne, aber regelmässig voll zahle??
Gruss Martin
Wenn du regelmäßig zahlst kann dir nichts passieren, nur weißt du was in ein paar Monaten sein wird oder ein paar Jahren? Beim Titel bist du sofort vollstreckbar, ohne muss erst mal geklagt werden bzw. das JA kommt zunächst. Bei einer Scheidung wird Mann erst mal geschieden und der Versorgungsausgleich wird geregelt, mehr nicht.
Zeitaufwand 10 Min., dann hast du es geschafft. Deine Situation kann sich ändern, der Ex ihre auch. Nichts für ungut, aber ich glaube nur noch was ich sehe und berühren kann. 😉
LG LA100
