ich habe zwei Kinder aus erster Ehe. Die Exfrau zieht mit ihrer neuen Familie (mit dem neuen Mann hat sie ebenfalls zwei Kinder) aus Platzgründen in ein neues Haus. Da dieses Haus weiter von der Schule entfernt ist, müssen die Kinder jetzt mit der Strassenbahn fahren. Nun verlangt die Ex von mir die Hälfte der Fahrkosten zur Schule. Ich zahle den normalen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle (135%); außerdem bekommt der neue Partner den Kinderzuschlag für Beamte für meine zwei Kinder, da er auch beim Staat beschäftigt ist. Die Frau hat also grob gerechnet jeden Monat ca. 1000€ nur für die beiden Kinder zur Verfügung (Kindergeld mit eingerechnet).
Kann sie wirklich die Hälfte der Fahrkosten verlangen, obwohl sie aus privaten Gründen umgezogen ist?
😡 😡
Nein kann sie nicht. Außerdem ist die Frage ob die Fahrtkosten nicht übernomnmen werden. Sofern die Kinder noch in der Grundschule wären müßte eben über einen Wechsel in die dortige GS nachgedacht werden. Bei weiterführenden Schulen werden die Kosten ab einer bestimmten Wegstrecke übernommen, zumindest bis zur 9. oder 10. Klasse
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das ist doch Teil des Unterhaltes 😡 😡
Ideen haben manche Frauen :rofl2: :rofl2:
naja versuchen kann man es doch mal...vielleicht fällt Mann ja darauf rein :rofl2: 😉 :puzz:
ne aber mal im ernst so quatsch ,du zahlst unterhalt und damit gut. und weggezogen is sie nicht su ....tzae tzae tzae
also ich kannmanchmal echt nicht verstehen auf was für ideen meine liben gesschlechtsgenossinnen kommen
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Und das fällt auf uns zurück, das ärgert mich ja am allermeisten!!!
