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Kinderunterhalt, DDT 2010 Bedarfskontrollbeleg

 
(@papawolfi)
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Hallo,

ich bräuchte schon wieder mal eure Hilfe bei der Einstufung der Düsseldorfer Tabelle.

Mein Anwalt errechnet mir ein unterhaltsrelatives Einkommen für 2010 von monatlich 2.341.- EUR aus.
Das wäre lt. DDT Stufe 4. Da ich für zwei Kinder und meine EX berappen darf kann ich doch bei
3 Unterhaltsberechtigten in die Stufe 3 rutschen. Wenn ich dann rechne sind 2341 - 500 - 377 -377= 1087.- EUR
was mir bleiben.
Welche Aussagekraft hat den in diesem Fall der Bedarfskontrollbeleg, da ich ja unter 1.100.- EUR bin?

LG

Wolfgang


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2010 13:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wird der BKB unterschritten, werden die Kinder so weit runtergruppiert, bis entweder der BKB der jeweils angewandten Stufe eingehalten wird oder der Mindest-KU erreicht wurde.

In den URL des OLG Scleswig steht es z.B. so:

Erreicht das dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug aller Unterhaltslasten verbleibende Einkommen nicht den für die Tabellengruppe ausgewiesenen Bedarfskontrollbetrag, so kann so weit herabgestuft werden, dass dem Unterhaltsschuldner der entsprechende Kontrollbetrag verbleibt.

Beim OLG zweibrücken hingegen gibt es folgende Formulierung:

Zur Eingruppierung können auch die Bedarfskontrollbeträge herangezogen werden.

Wie Du siehst, halte ich mich lieber an die doch deutlichere Formulierung wie vom OLG Schleswig.
Geht es bei Dir um TU oder BU/EU? Die Kinder sind schliesslich min. 12J alt, da kann Madam doch auf eigene Erwerbstätigkeit verwiesen werden, und sei es nur fiktiv. Zumindest eine Halbzeitstelle ist hier mehr als drinne.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2010 13:53
(@papawolfi)
Schon was gesagt Registriert

Geht es bei Dir um TU oder BU/EU? Die Kinder sind schliesslich min. 12J alt, da kann Madam doch auf eigene Erwerbstätigkeit verwiesen werden, und sei es nur fiktiv. Zumindest eine Halbzeitstelle ist hier mehr als drinne.

Wie ich schon in meinem anderen Beitrag geschrieben habe, hat mich das Gericht im Dezember nochmal zur Zahlung von monatlich 500.- EUR Ehegattenunterhalt bis 30.06.2011 verdonnert.
Unabhängig davon das meine Ex Vollzeit arbeiten geht und zwei Immobilien hat von dem Eine zum Verkauf steht.
Für die Kinder Zahle ich derzeit jeweils 377.- EUR, wobei der Anwalt meiner Ex da ganz andere Ansichten hat. Der sieht mit mich mit seinen Einkommensberechnungen in Stufe 5 und könnte sich gnädigerweise nach DDT 2010 Stufe 4 vorstellen. Geht aber schon los das er bei der Berechnung meine PKV Beiträge vergessen hat die ich zahle.

Deshalb versuch ich halt an anderer Stelle zu sparen.

Gruß

Wolfgang


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2010 18:25