Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, zu der trotz vieler Infos noch keine abschliessende Antwort für mich gefunden habe:
Ich lebe von meiner Ehefrau getrennt. GSR besteht. Gemeinsames Kind (2,25 Jahre) lebt bei ihr; Umgang klappt gut.
Ich zahle nach einem von uns gemeinsam entwickelten Finanzmodell monatlich 1850€ an Sie (TU + KU).
Meine getrennt von mir lebende Ehefrau legt mir nun in den letzten Monaten vermehrt Arztrechnungen betreffend unser Kind vor und fordert mich auf, diese zur Hälfte zur bezahlen.
Es handelt sich hierbei nicht um außergewöhnlichen, einmaligen Sonderbedarf wie zB Zahnspange oder Brille etc. , sondern um regelmäßige Behandlungs- und Medikamentenkosten insbes. wegen Behandlung Neurodermitis. Teilweise werden diese Medikamente von niedergelassenen Ärzten verschrieben, teilweise finden Behandlungen und Bezug von Medikamenten beim Heilpraktiker statt. Die Behandlung bei Letzteren erfolgt regelmäßig ohne Abstimmung mit mir.
Meine Frage ist, an welchen dieser Kosten ich mich in welcher Höhe beteiligen muss/ sollte.
Danke
Wolfgang
Moin,
bei dem, was Du an Unterhalt zahlst, gar nicht.
Nachtrag: Bei Kindern übernimmt die Kasse fast alles. Und wenn Deine Ex zu nicht niedergelassenen Ärzten oder Kräuterhexen rennt, und das noch ohne Absprache mit Dir, dann ist das ihr Ding.
Ums mit Brille zu sagen: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
