Wie sieht das denn als Student aus. Mal angenommen der Studi. hat kein einkommen ausser nem Nebenjob der ihm ca 380 bringt. Bausparverträge, Anlagen etc hat er wegen der Bafög regelung auch längst nichtmehr. Somit ist er weit unter dem Selbstbehalt.
Soweit streckt das JA dann den Unterhalts vorschuss vor (für max 72 monate) den er, wenn er nicht vorher gearbeitet hat, nicht zurückzahlen muss. Die Eltern werden meist nicht belastet (hängt aber vom JA und von der Härte des Falls ab, habe ich gelesen.)
Nun bekommt der Student aber auf anderem Wege die Aufforderung für die Arbeitslosenzeit der Mutter (halbes jahr oder so...) als "Verwandter" nachträglich aufzukommen und wiederum seine Vermögensverh. aufzuklären. AUch hier kann er nicht zahlen. Aber muss er so etwas zum Beispiel 3 Jahre später, wenn er zb. Referndar ist und mal eben 1000 netto bekommt (bzw. generell) nachzahlen?
*abgetrennt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
