Hallo zusammen,
ich bin neu hier und mich hats jetzt auch erwischt - einvernehmliche Trennung. 2 Kinder (4 und 6) sind etwa 60% bei der KM, 40% bei mir.
Jetzt geht es um das Thema KU und TU und ich möchte das für beiden Seiten fair berechnen. Es gibt dazu folgende Punkte: meine Stundenzahl wurde letztes Jahr von Arbeitgeberseite reduziert (Tarifvertrag Beschäftigungssicherung) und meine Frau arbeitet ab 1.1.26 mehr (statt 20% nun 50%). Ist es korrekt, bei der Unterhaltsberechnung mein Durchschnittsgehalt ab Stundenreduzierung und das erhöhte Gehalt meiner Frau ab 1.1.26 zu verwenden (und beides in StKl 1 bzw. 2 umzurechnen; ich hatt teils StKl. 3, dann hatten wir 4 mit Faktor)?
Das bereinigte Netto wäre dann minus Aufwendungen (ich würde nur 0,42€ pro km Arbeitsweg ansetzen - bei ihr wäre das günstiger, bei mir wären es die 5%) minus Altersvorsorge plus Wohnvorteil. Daraus leite ich dann die jeweilige Gruppe in der DDT ab (bei mir wären es ca. 5000€, also Gruppe 9 --> 1329€ insg.). Richtig?
Zum TU: von meinem o.g. bereinigten Netto ziehe ich den Wohnvorteil wieder ab, multipliziere ihn mit 0,9 (1/10 Bonus), addiere den Wohnvorteil wieder hinzu und ziehe abschließend die Kitagebühren ab (die würde ich komplett tragen, da meine Frau nahe am Selbstbehalt von 1450€ ist und die Quotelung fast 98 zu 2% ist, wenn ich nicht falsch liege).
Von diesem Wert ziehe ich das bereinigte Netto meiner Frau ab (ebenfalls mit 0,9 multipliziert) und teile durch 2, was dann den TU entspricht.
Klingt das nach dem richtigen Rechenweg (nach den SüdL)? Oder gibt es hier noch Punkte, die ich beachten muss? Wenn dazu konkrete Zahlen notwendig sind, kann ich die nachreichen?
Danke für eure Einschätzung!
Für den Kindesunterhalt ist das Einkommen des erziehenden Elternteils irrelevant bzw erst wenn dieses außerordentlich mehr verdient (ca x3). Dies scheint bei dir nicht zuzutreffen, im Gegenteil, sie hat ein Drittel. Außerdem gelten deine letzten 12 Monate. Wenn in der Zeit der Lohn gesunken ist ( aufgrund Arbeitszeitreduzierung) du aber mindestens Mindestunterhalt zahlst, lass dich bei der Berechnung nicht übers Ohr hauen und bestehe auf die tatsächlichen Zahlen. Der Kindsmutter steht ein Unterhaltstitel zu (egal ob du das fair berechnen willst oder nicht) sie kann das ganz einfach übers Jugendamt machen.
@locutus danke. Ja genau, der Kindesunterhalt ist unabhängig von ihrem Einkommen und dieser steht von meiner Seite auch gar nicht zur Debatte.
Vielleicht habe ich das oben nicht genau geschrieben: ich meinte damit den Trennungsunterhalt. Unser beider Einkommen hat sich ja dauerhaft geändert:
- meine Arbeitszeit wurde unfreiwillig reduziert
- die KM hat ihre Arbeitszeit ab 01/2026 freiwillig erhöht
Wird dann trotzdem starr mit einem Durchschnitt über 12 Monate gerechnet oder eher mit dem aktuellen, dauerhaft gültigen Einkommen (oder dem Durchschnitt ab Änderungszeitpunkt)?
Stimmt meine Berechnung sonst?
Servus @eupesco!
Du schreibst zu Beginn, dass die Trennung einvernehmlich abläuft und ihr nahezu ein Wechselmodel bei der Kinderbetreuung lebt; insofern scheinen vernünftige und unkomplizierte Lösungen denkbar.
Meine Gedanken hierzu:
jeder von Euch trägt die eigenen Lebenshaltungs- und Betreuungskosten der Kinder in den Umgangszeiten selbst, Kosten für die Kinder außerhalb der Betreuung (Schule, Vereine, Veranstaltungen, Klamotte, etc) werden z. B. hälftig von jedem ET übernommen.
So praktizierte ich es in Abstimmung mit KM (kein KU, kein TU und auch kein EU) die letzten acht Jahre und alle Beteiligten sind zufrieden, zumal kein Amt, kein Notar, Formular oder sonst was hierfür nötig ist...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
