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Frage: Muss ich Gehaltserhöhung mitteilen?

 
(@wegnachvorn)
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Dear all,

ich habe mal wieder eine Frage.

Situation:
Scheidung läuft;
DEF hat Maximalforderungen, d.h. will alleiniges SR; will Umgang minimieren; will maximalen Unterhalt und selber nicht arbeiten (gemeinsames Kind ist 3 J.)....das volle Programm also...

KU und BU wird von mir gezahlt auf Basis einer transparenten und korrekten Brechung (insgesamt 1.450€). Dennoch bekommt meine DEF den Hals nicht voll und hat mich vor 2 Wochen auf 600€ mehr Unterhalt pro Monat verklagt.

Zu meiner Frage:
Ich habe heute völlig unerwartet eine Gehaltserhöhung von ca. 400€ brutto monatlich erhalten. Muss ich dies im Rahmen der Unterhaltsklage mitteilen?
Ich habe vor einigen Wochen gerade erst Auskunft über mein Gehalt gegeben, so dass eine erneute Offenlegung doch eigentlich erst in 2 jahren erfolgen müsste?! Ausserdem liegt die Gehaltserhöhung deutlich unter der ominösen 10%-Marke, ab der man Gehaltssteigerungen unaufgefordert mittweilen müsste.

Was meint Ihr?

Danke & Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2011 14:53
(@weserfrosch)
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Moin moin.....
die 2-Jahresfrist gilt m.E. immer erst dann, wenn in einem förmlichen Verfahren aufgrund einer Auskunft auch eine Zahlung  festgelegt wurde. Ist das bei dir der Fall gewesen - sprich: zahlst du die 1.450 Tacken nur aufgrund einer "eigenen, korrekten" Berechnung oder auf der Basis eines anerkannten Verfahrens (Urteil, Vergleich, JA-Urkunde...)? Und was ist der Grund der jetzigen Klage? Gibt es doch ein Urteil o.ä. sollte Madame das vielleicht akzeptieren...oder hat sie Kenntnis erlangt, dass du über mehr Einkommen verfügst?

Übrigens: + 400,-- = weniger als 10% ??? Ordentliches Gehalt!!! 😉 😉
Gruß
Matthias


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2011 14:59
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Matthias,

danke für Deine Antwort.

Ich zahle die 1.450€ auf Basis eines außergerichtlichen Schriftwechsels aus September 2010. Es ging dann einige Male zwischen den Anwälten hin und her und ihre Anwältin hatte diverse Fehler in ihrer Rechnung. Meine RAin hat das dann klargestellt und die Gegenseite hatte nicht mehr widersprochen.
Einen Vergleich oder gar Urteil gibt es nicht...

Der Grund der jetzigen Klage ist, dass ihr der o.a. Betrag nicht ausreicht. Sie fordert 230€ Mehrbedarf für das Kind und versucht den Unterhalt meiner kranken undnur Teilzeit arbeitenden 1. Ex-Frau "kleinzurechnen" um selber mehr zu bekommen (weitere 380€).
Geschichte hierzu hier => http://www.vatersein.de/Forum-topic-21750.html

Nein, sie hat bisher keine Kenntnis davon erlangt, dass ich eine Gehaltserhöhung habe (ist heute erst geschehen).

Gruß
WNV


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2011 15:09
 elwu
(@elwu)

Ich habe heute völlig unerwartet eine Gehaltserhöhung von ca. 400€ brutto monatlich erhalten. Muss ich dies im Rahmen der Unterhaltsklage mitteilen?

Hallo,

nein, das musst du nicht. Ich würde strikt die Klappe halten, keine Silbe zur kürzlich erteilten Auskunft etc, nicht mal deinem Anwalt. Wenn du Glück hast, verlangt der Richter keine neue Auskunft sondern handelt das ganze ab auf Basis der im September erteilten. Übrigens muss man auch nicht Gehaltserhöhungen über 10% unaufgefordert mitteilen - wenn man der Unterhaltsschuldner ist. Bei den Gläubigern sieht das anders aus.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2011 18:02
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

@Weserfrosch und elwu:

Danke für Eure Antworten 🙂
Ich werde erstmal abwarten.

Viele Grüße
WNV


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2011 10:09