Hallo zusammen,
ich habe hier und im Internet gesucht und lese immer wieder Widersprüchliches .
Stimmt es dass ich bei der Berechnung des KU die beruflichen Aufwendungen UND die zusätzliche Altersvorsorge in Höhe von 4 % des Jahresbrutto abziehen kann?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Haydar
Hallo Haydar,
ja. Näheres regeln die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien jenes Oberlandesgerichtes, das am Wohnort des Kindes zuständig ist.
Bei den beruflichen Aufwendungen akzeptieren viele (aber nicht alle) Oberlandesgerichte eine Pauschale von 5% des Nettoeinkommens. Ansonsten besteht immer auch die Möglichkeit des Einzelnachweises, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale.
Bei der zusätzlichen Altersvorsorge ist noch zu beachten, dass die 4% vom Brutto keine Pauschale sind, sondern eine Obergrenze: Tatsächliche Aufwendungen können geltend gemacht werden, aber es werden halt maximal 4% vom Brutto für die Unterhaltsberechnung anerkannt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
