Hallo, liebe Mitstreiter !
Ich habe mal eine Frage zu meinem Kindesunterhalt.
Im Jahr 2002 wurde mit meiner Ex ein Vertrag gemacht in dem steht,das meine Tochter 121% des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle bekommt.
Was heißt das für mich,mit der DT von 2010 ?
Hallo concanus67,
das heißt für Dich, dass Du wohl ab 2010 ca. 13% mehr Unterhalt bezahlen darfst.
Schau Dich an anderer Stelle hier imForum um. Da findest Du bereits genug Antworten zu diesem Thema.
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
Die DT enthält auch die Umrechenformel für Alttitel aber was hält dich ab einfach die Tabelle von heute zu benutzen?
Wenn deine Ex dich dazu auffordern würde, müsstest du das vermutlich auch.
Je nach Pokerneigung kannst du irgendwas zwischen dem bisherigen und dem aktuellen Betrag bezahlen und abwarten was passiert.
Die Erhöhung kannst du etwas dadurch abmildern, dass du vielleicht nur noch eine Stufe hoch stufen musst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wie berechnet man denn den Unterhalt ( 121 % nach altr Regel ) ?
Was muß man denn zahlen bei einem Nettolohn von 2150 € bei 2 Kindern (6J und 14 J ) nach der DT? Ist man in Gr.3 oder in Gr.4 da man keine Frau hat für die man Unterhalt zahlen muß ?
Kann mir das keiner beantworten ?
Im Jahr 2002 wurde mit meiner Ex ein Vertrag gemacht in dem steht,das meine Tochter 121% des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle bekommt.
Was heißt das für mich,mit der DT von 2010 ?
Hallo,
wenn das kein vollstreckbarer Titel ist (also vom Gericht, Jugendamt oder Notar unterzeichnet und abgestempelt) kannst du das einseitig abändern. Neuer Zahlbetrag ist 309€ für das jüngere Kind (wobei du die natürlich nicht real zahlst, wenn das bei dir in deiner neuen Familie lebt) und 377€ für das ältere Kind (ich gehe davon aus, dass das die Tochter ist, von der du hier schreibst). Vielleicht solltest du das aber vorher mit deiner Ex absprechen, je nachdem wie vernünftig die ist, wird sich das doch wie damals der Vertrag auch einvernehmlich regeln lassen?
/elwu
