Ex wohnt sein einem...
 
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Ex wohnt sein einem Jahr bei Neuen. Unterhaltsberechtigung verwirkt ?

 
(@wuffi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

erst mal bin ich froh ein so informatives Forum zum Thema gefunden zu haben.

Nun zu meiner Situation

Ich habe im März 2000 geheiratet. Im Mai des selben Jahres wurde unsere Tochter gebohren.
Im Jahr 2001 zog dan meine Ex aus und rechtskräftig geschieden sind wir seit Sep. 2003.
Ich zahle KU und EU bis zum Selbserhalt.

Seit Oktober letzten Jahres wohnt nun meine Ex mit dem gemeinsamen Kind bei Ihrem neuen im Haus seiner Eltern zusammen. Sie waren sicher schon zuvor 1 Jahr zusammen.

Ich sehe meine Tochter nach ettlichen schwierigkeiten mit meiner Ex nicht mehr.
Nur so nebenbei:
Selbst in der Schule, die meine Tochter seit Sep. besucht, wurde das Abholrecht von ihr extra hingehend dessen erweitert, das nur seine Eltern, Ihre und die beiden selbst die Tochter holen dürfen und ich ausschließlich nicht!

Meine Frage bezieht sich auf folgendes:

1. Fällt diese Ehe unter "kurze Ehe" oder nicht?
2. Hab ich eine Chance, das Sie Ihren Unterhalt verwirkt hat, nachdem Sie nun schon ein Jahr in der gemeinsamen Wohnung in seinem Elternhaus wohnt?

Für Antworten und Hinweise bin ich dankbar


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2006 20:32
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Wuffi,

1. Nein. Unterhaltstechnisch seid ihr quasi noch verheiratet, da sie für das gemeinsame Kind sorgt. Diese Zeiten werden angerechnet.

2. Ich denke, dass Du eine Minderung oder einen Wegfall des EUs erreichen kannst. Das kommt allerdings darauf an, wie gut sich die beiden abgesichert haben. Gehe zum RA und besprich das mit ihm. Schreibt ihr und wenn sie den Typen negiert, einen Detektiv hinterher.

Warum hast Du dich von ihr ins Boxhorn jagen lassen? BEsteht nicht die Möglichkeit, Umgang mit der Tochter durchzusetzen? Wir helfen Dir dabei!

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2006 20:47
(@wuffi)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort.

Sie kann wohl Ihn kaum verneinen, da Sie ja auch amtlich bei Ihm gemeldet ist. Wir wohnen im selben Ort und Nachbarn sind bekannte von meiner Familie. Also negation fällt flach.

Ein erzwingen wäre sicherlich möglich. Ich weis im moment aber nicht ob ich das in der jetzigen Situation möchte. Mir wird schon einiges hinterher geredet.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2006 20:55
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ne, das ist nicht so.

Ich kann mir durchaus ein syetem vorstellen, das auch diesen Sachverhalt erlaubt, ohne in die Bredoullie zu kommen, eine Beziehung zugeben zu müssen.

Es gibt sogar Väter, die eine Ex haben, wo der Next tagtäglich bei ihr schläft, mit anderen Sachen morgens geht als denen, mit denen er gekommen ist (sie wäscht also für ihn), eine Garage bei ihr hat, Dinge für sie erledigt... und vor gericht ist es dann nur ein Freund - trotz Detektiv.

Also, es kommt eigentlich nur darauf an, wie sehr sich die beiden abgesichert haben.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2006 21:01
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ein erzwingen wäre sicherlich möglich. Ich weis im moment aber nicht ob ich das in der jetzigen Situation möchte. Mir wird schon einiges hinterher geredet.

Wenn Du zuviel Geld hast, nenne ich Dir meine Kontonummer. Kein Problem.

Dir ist schon klar, dass Angsthasen wie Du solche Taktiken ermöglichen, oder?

Rand da,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2006 21:04
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi wuffi,

es hat bei Deiner Fragestellung einen "etwas bitteren Beigeschmack" wenn Du Deine Umgangssituation mit Eurem Kind beiläufig abhandelst. Du wirst ja sicherlich schon andere Beiträge gelesen haben - in den meisten hat das liebe Geld auch einen berechtigten Platz (den 2.)

Zitat Martin:
Warum hast Du dich von ihr ins Boxhorn jagen lassen? BEsteht nicht die Möglichkeit, Umgang mit der Tochter durchzusetzen?
Zitat Ende

Schreib doch noch bitte dazu.

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2006 21:08
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

JOCHEN.....

Zitat Martin:
Warum hast Du dich von ihr ins Boxhorn jagen lassen? BEsteht nicht die Möglichkeit, Umgang mit der Tochter durchzusetzen?
Zitat Ende

OK, Ich trage eine Brille. Nenne mich aber Nieniewieder Martin.  :rofl2:

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2006 21:12
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry Michael,
ich gelobe Besserung -
aber hätte doch auch von IHM sein können ?

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2006 21:17
(@wuffi)
Schon was gesagt Registriert

Wenn Du zuviel Geld hast, nenne ich Dir meine Kontonummer. Kein Problem.

Dir ist schon klar, dass Angsthasen wie Du solche Taktiken ermöglichen, oder?

Wie soll ich das nun bitte verstehen?
Wieso zu viel Geld?
Welche Taktiken?

Warum und aus welchen Gründen der Kontakt seit einem Jahr zu meiner Tochter abgebrochen ist muß ich hier doch nicht darlegen. Ich werd mich sicher darum kümmern was das betrifft.

Meine Fragen bezogen sich auf die Unterhaltsgeschichte, da ich nicht einsehe deren Leben zu finanzieren.
Ich rede nur vom EU nicht vom KU, den ich natürlich bereitwillig zahle und zahlen werde.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2006 22:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wuffi,

Warum und aus welchen Gründen der Kontakt seit einem Jahr zu meiner Tochter abgebrochen ist muß ich hier doch nicht darlegen. Ich werd mich sicher darum kümmern was das betrifft.

sagen wir so: Halbe Informationen haben auch nur halbe Hilfe zur Folge. Nur wenn man die Verhältnisse umfänglich kennt, kann man auch wirklich helfen. Insofern bestimmst Du selbst die Qualität unserer Unterstützung durch den Umfang Deiner Informationen.

Meine Fragen bezogen sich auf die Unterhaltsgeschichte, da ich nicht einsehe deren Leben zu finanzieren.
Ich rede nur vom EU nicht vom KU, den ich natürlich bereitwillig zahle und zahlen werde.

Dann geht man zu einem Anwalt, leitet eine Unterhaltsabänderungsklage in die Wege, beantragt im gleichen Aufwasch eine gerichtliche Regelung des Kindesumgangs - und gut is'. Madame muss dann vor Gericht erklären, worin ihre Bedürftigkeit besteht, wenn sie mit einem Neuen zusammenlebt. Üblicherweise gibt's für das Zusammenleben zwar eine Frist von 2 Jahren, aber nachdem selbst die Sozialbehörden bereits nach einem Jahr vom Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen, sollte ein guter Anwalt hier gut argumentieren können.

Nicht vergessen: Für Madame ist es bequem, solange Du widerspruchslos zahlst - warum sollte sie die Kohle zurückweisen und sagen "Die brauch ich jetzt nicht mehr"? Das bedeutet aber nicht, dass sie sich einer Abänderungsklage stellen möchte. Dort werden die Lebensverhältnisse im Zweifelsfall durchaus detailliert beleuchtet. Möglicherweise hat auch ihr Neuer kein Interesse daran, dass das geschieht...

Aber wie gesagt: Du musst eine solche Klage auf den Weg bringen; von allein wird nichts passieren. Es prüft auch niemand die Verwirkung von sich aus - solange Du bezahlst, sind alle zufrieden - ausser Dir. Ganz wichtig aber auch: Die Umgangsregelung mit Tochting nicht vergessen! Es mag zwar manchmal bequem sein, wenn man sagen kann "Die Alte boykottiert das" - aber dann muss man eben selbst genügend Eier in der Hose haben, um dem Kind regelmässigen Umgang zu ermöglichen. Es geht dabei nur um die Tochter und Dich - nicht um Deine Ex!

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2006 22:28




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zum Thema "Kurzzeitehe" guckst du >hier<.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2006 12:20
(@wuffi)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antworten.

Ich werde dann wohl einen Anwalt konsultieren um ein Abänderungsklage in die Wege zu leiten.

Geb dir recht was die bequemlichkeit betrifft! Da ist sicher was dran und ich werde in dieser hinsicht auch was unternehmen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2006 14:18
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Wuffi
du hast es kapiert! Bravo!

@Hajoco,
Jochen, das:

aber hätte doch auch von IHM sein können ?

verzeihe ich dir NIE  :rofl2:

Grüße,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2006 22:27