Hallo liebe Gemeinde,
ich hätte da mal ne Frage oder auch mehrere ... vielleicht kan mir jemand Tips oder Infos dazu geben.
Vielleicht habe ich auch die Unterhaltsregularien falsch interpretiert ...
- Kind: 6 Jahre, wohnt bei der KM
- Basis der Unterhaltskalkulation: ca. 30.000 € Netto (keine anderen Einkünfte wie Miete etc. vorhanden)
- Firmenwagen wird mit 1,6% Geldwertenvorteil versteuert., Nutzung 90% geschäftlich
- Monatliches Netto: 2.507,00 € (328 € Firmenwagen bereits abgezogen)
- 5% Spesen durch geschäftliche Reisen (Außendienst) abgezogen
- 2.381,65 €
- Düsseldorfer Tabelle Stufe 7
- nur ein Kind vorhanden ... 2 Stufen nach oben ... Stufe 9
- das sind dann 396 €
- abzüglich 77€ KG sind das 319 € Kindesunterhalt
1) Ist meine Berechnung grundsätzlich richtig ?
2) Muß der Firmenwagen mit 328 hinzugerechnet werden obwohl ich diesen zu 90% geschäftlich nutze ?
3) Ich bekomme eine jährlich Mobilitätsprämie von der Firma als Ausgleich dafür, dass ich diesen FW
mehr nutze als Mitarbeiter die diesen fast nur privat nutzen. d.h. es findet durch diese jährliche Zahlung
eine Erhöhung meines Nettoeinkommens statt ... hier nochmals die 328 € monatlich draufschlagen wäre doch
doppelt gerechnet oder ?
4) Muß ich von mir aus meine jährliche Gehaltsabrechnung der KM vorlegen ? Gibt es da eine Regelung ?
5) Mein jährliches Netto schwankt sehr stark bis zu 100% nach oben oder 10% nach unten, wie bilde ich soetwas ab ?
Stehe ich in der Pflicht dies jährlich anzupassen ?
6) Können nachweislich fehlende Kindesunterhaltbeträge aus unwissenheit von der KM nachträglich eingefordert werden ?
Ich würde mich freuen wenn mir jemand bei diesen Fragen Tips oder Infos geben könnte.
Viele Dank und Grüße
Matt
Hallo,
bzgl. der Berechnung kann ich nicht zuviel sagen, Fakt ist jedoch, dass nur nachträglich gefordert werden kann, was vorher in Verzug gesetzt wurde.
Nähere Infos wären hilfreich: Gibt es einen Titel? Statisch, dynamisch?
Gruß, Romy
Hallo Romy,
danke für die Info. Was meinst Du mit statisch/dynamisch ?
Viele Grüße
Matt
Hallo,
ein statischer Titel ist einer, wo es einen fetsstehenden Betrag gibt, zB 199 €, ein dynamischer ist einer, der sich der jew. gültigen regelbetragsverordnung anpasst, da steht dann zB 135% vom Regelsatz.
gruß
