Meine Ex hat vom FA den Einkommensteuerbescheid für 2003 bekommen, wonach sie Einkommensteuer nachzahlen soll... Sie hat außer meinem Unterhalt in 2003 keine weiteren "Einkünfte" angegeben... Die Unterhaltszahlungen habe ich per "Anlage U" als Freibetrag auf meiner eigenen Lohnsteuerkarte...
Ist das vom FA so richtig? Wundert mich ja schon, immerhin hat meine Ex doch gar kein weiteres Einkommen außer meinem Unterhalt, und den versteuer ich doch schon quasi...
Hat mir mal jemand mehr Informationen darüber... natürlich "erwartet" meine Ex, dass ich das zahle...
ok, das Netz hat mir die Antwort gegeben... schon verrückt...
Frage: nachdem ich jetzt wesentlich weniger verdiene als noch während 2003 hab ich den Unterhalt éntsprechend "anpassen" können und zahle jetzt nur mehr 537 Euro... wenn ich Ihr nun Ihre Steuern in "Raten" zahle, das quasi zu den 537 drauflege, wäre ich u.U. noch immer unter den 599 Euro, könnte das _ohne_ Realsplitting (ohne Anlage U) als Sonderausgaben absetzen... dann müßte sie's nicht mehr versteuern, und ich profitiere von den Raten weil ja mehr Unterhalt absetzbar ist? Ist das korrekt? Ist das legitim?
Moin TabSel,
ja, Unterhalt kann auch als Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen abgesetzt werden ( >hier< ) . Ich habs gerade gemacht und auch schon den Einspruch eingelegt, weil das FA damit schlicht "überfordert" war. Wie auch bei den Umgangskosten und der Vereinnahmungsfiktion bzgl. Kindergeld, aber das ist noch 'ne andere Baustelle.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Naja, bezüglich Umgangskosten, ich hab den Fall letztens, weiß nicht mehr wer's war, meiner Steuerberatung geschildert... die haben sich mal damit beschäftigt und sind der Meinung, dass da überhaupt nix geht... 🙁 Ist das vielleicht "Ortsabhängig"?
