Hallo zusammen,
erst mal zu meiner Geschichte, ich habe mich vor 2 Jahren von meiner Frau getrennt und noch keine Scheidung. Traurig. Seither lebe ich mit meiner neuen Lebensgefährtin zusammen die im 01.05 ein Baby bekommt. Ich bin Arbeitslos (Leider nichts zu bekommen hier) und bekomme nur 1200 € bis Jan.05 und dann das schöne Harz. Ich sollte jetzt eine Änderung des Kindesunterhalt machen da ich ja meine Lebensgefährtin und das Baby versorgen muß, aber wie wenn ich noch 241 € Unterhalt für meine Tochter aus erster Ehe zahlen muß. Ich muß dazu sagen das meine EX 3500.- verdient (Netto) und ich mich ja nicht drücken will aber ich kann nicht zahlen sonst können wir ja nicht mehr leben von was auch. Was kann ich tun und wie. Dazu zu sagen gibt es noch das ich wegen meiner ersten Ehe noch 250.000 Schulden wegen dem Haus habe wo sich meine EX FRau nicht beteiligt zum Zahlen und alle zu mir kommen wie das ist wissen bestimmt viele. Für eure Hilfe wäre ich dankbar.
Hallo woto,
das ist ja eine Zusammenballung von unglücklichen Situationen.
Zunächst möchte ich dich einladen, der Mailingliste Sozialabbau beizutreten. Dort wird das Thema "Hartz IV" in aller Tiefe diskutiert und Fragen beantwortet. Den Link findest du auf der Startseite oben.
Leider werden das neue und alte Leben im Familienrecht nicht im Zusammenhang gesehen. Ein Richter könnte sich also auf den Standpunkt stellen, dass du dich halt räumlich verändern musst, wenn du dort potenziell höhere Chancen auf einen Arbeitsplatz hast. Ob deine LGin nebst Baby da mitmacht, interessiert nur selten.
Wichtig ist, rechtzeitig Abänderungsklage einzureichen. Ist eh angesagt, da du zwei weiteren Personen gegenüber unterhaltspflichtig wirst. Ich könnte mir vorstellen, dass deine Ex dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sein könnte, aber das ist mehr Wunschdenken.
Das mit den Schulden verstehe ich nicht. Wenn ihr gesamtschuldnerisch haftet, so kann der Gläubiger auf wen der Schuldner auf immer einzeln zugehen. Im Innenverhältnis findet dann ein Ausgleich statt.
Du solltest schnellstens zum Amtgericht gehen, einen Beratungsschein holen und zu einem wirklich pfiffigen RA gehen. Alles weitere wird über PKH abgewickelt, wie die meisten Verfahren im Familienrecht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
