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Unterhalt bei neuem Lebenspartner und Kind

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(@swordfish)
Schon was gesagt Registriert

N'abend zusammen ...

kurze Schilderung der Fakten:
Sind seit nach 7 Jahren Ehe August 2004 geschieden (offiziell seit 2001 getrennt lebend).
Wie haben einen  inzwischen 9 jährigen Sohn.
Ich habe immer schön brav Unterhalt für Ex und Sohnemann gezahlt (KinderUnterhalt zahle ich ja gerne!).
Meine Ex hat seit 4 Jahren einen neue Beziehung. Seit knappen 2 Jahren ist sie mit einem neuen Partner zusammen und ist nun im 6. Monat schwanger. Soweit so gut. Der neue LG meiner Ex verdient wesentlich besser als ich. Nun habe ich einiges gelesen und bin mir nicht sicher, inwieweit ich eine Einschränkung der Unterhalstzahlung bewirken kann. Ich habe keine Ahnung, ob sie vorhaben zu heiraten. Ich zahle derzeit 450 Euro für das Kind und nochmal 450 Euro für die Ex.
Muss ich warten bis sie heiraten oder bis das Kind zur Welt gekommen ist?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 00:21
(@swordfish)
Schon was gesagt Registriert

Nachtrag:
seit knappen 2 Jahren ist sie mit einem neuen Partner zusammen.
Ich meinte natürlich, dass sie seit knapp 2 Jahren zusammenleben und öffentlich selbstverständlich als Paar auftreten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 00:24
(@suffering_d)
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Wie erklären sich die von Dir angesprochenen 4 Jahre, obschon Deine Ex erst 2 Jahre mit dem Neuen zusammen ist?

Gruss und willkommen in dem Forum in dem nichts unmöglich ist.

s_d


AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 00:52
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn die seit 4 Jahren zusammen sind, seit 2 Jahren zusammen wohnen, sie jetzt im 6ten Monat schwanger ist kannst Du selbstverständlich den Unterhalt an sie einstellen.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 00:54
(@swordfish)
Schon was gesagt Registriert

Die 4 Jahre erklären sich wie folgt:

Sie ist mit dem neuen LG seit 4 Jahren zusammen und ist im September 05 mit ohm offiziell zusammengezogen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 02:07
(@swordfish)
Schon was gesagt Registriert

danke für die Antwort ... --

ich habe mit meiner Ex ein sehr gutes Verhältnis ... - nicht nur um unseren gemeinsamen Sohnes wegen.
Es ist offensichtlich an der Zeit, mit Ihr die Unterhaltszahlungen anzuspechen.

Da man / frau nie sicher sein kann, ob die Schwangerschaft gut verläuft .... - habe ich es für sinnvoller gehalten ersteinmal zu warten. Die Schwangerschaft verläuft zum Glück optimal ... - insofern denke ich, dass die Zeit reif dafür ist, die Unterhaltshaltszahlung zu besprechen. Wie sieht es denn mit dem Betreuungsgeld aus? Hat sie neben dem Kinderunterhalt (450 Euro) den ich zahle auch ein recht für weitere Betreuungsbeiträge?

Vielen Dank für jegliche Info von besser Informierten!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 02:12
(@papi74)
Registriert

Hallo,

da Sie jetzt 2 Jahre mit einem neuen Lebenspartner zusammen lebt und auch dessen Kind erwartet, kannst du den EU einstellen.

Aber, sollte ein Titel vorliegen musst du Dir eine Verzichtserklärung von der Ex unterschreiben lassen oder du musst eine Abänderungsklage anstreben.

In beiden Fällen würde ich jetzt erstmal unter Vorbehalt zahlen bis du was in den Händen hast.

Betreuungsunterhalt etc. musst du nicht zahlen...für den Unterhalt ist jetzt der Neue zuständig.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 10:40
(@swordfish)
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Mit Betreuungsgeld meine ich natürlich für unseren gemeinsamen Sohn .. - wenn also ein neues Kind von einem anderen Partner da ist, muss sie ja dennoch unser gemeinsames Kind betreuen ... .

Bleibt theoretisch nur noch der Unterhalt für meinen Sohn?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 12:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus swordfish,
aus dem KU werden alle möglichen, alltäglichen Betreuungskosten bestritten.
Hier im Forum ist irgendwo eingestellt, was alltäglich ist oder was zus. zum KU zu zahlen wäre...probier´s mal mit der Suchfunktion!

Was den EU anbelangt...ich würde an Deiner Stelle mit Ex reden und sie fragen, wie sie es sich vorstellt. Danach wirst Du sicher den Weg sehen, den Du zu beschreiten hast.


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 12:58
(@romyh)
Registriert

Hallo,
sind 450 € nicht ein bißcen viel ür KU? Das Kind ist 9...

Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 13:37




(@swordfish)
Schon was gesagt Registriert

Laut Düsseldorfer Tabelle muss ich diesen Betrag zahlen. Für das Kind zahle ich das aber auch gerne.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 14:10
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin....

wenn Du diesen KU-Betrag zahlen mußt lt. DT,dann verdienst Du ja richtig gut ( ich schätze weit mehr als 4000,-€ NETTO,zumindest hab ich es so gelesen).Bist Du dir ganz sicher,das Du diesen Betrag zahlen mußt ?

LG balduin


Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 16:40
(@swordfish)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt macht mich nicht fertig!  😉
Das muss ich heute abend nochmal genau nachrechnen ... - ich lebe und arbeite in der Schweiz ... - da sind die Gehälter natürlich höher - aber hier kostet der Liter Milch auch a bisserl mehr. Mal von Pizza, Fleisch, Bier oder ins Kino gehen (13 Euro) mal ganz abgesehen.

Ich checke das mal .. -


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 16:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

[erbsenzählermodus]
Die DT kennt den Tabellenbetrag von 450 € nicht. Da dies der Zahlbetrag ist, ist das hälftige KG aufzuschlagen, was einen Betrag nach DT i.H.v. 527 € ergibt. Dieser KU deutet auf ein unterhaltsrelevantes durchschnittliches Einkommen von mehr als 4.800 € hin.[/erbsenzählermodus]

Soll's ja geben und ich gönne es ihm.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 16:56
(@swordfish)
Schon was gesagt Registriert

jut .. - soweit zu den Erben.
Es wird wahrscheinlich der Bereich von 3600-4000 Euro sein - demnach liegt der Unterhalt für unseren Sohn bei 445 Euro.
5 Erbsen zuviel. Ja - es sei ihm gegönnt.  🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 17:09
(@swordfish)
Schon was gesagt Registriert

warte-warte-warte .. - das heisst ich kann vom dem Kinderunterhalt laut DUS Tabelle theorethisch noch die Hälfte des Kindergeldes anrechnen lassen ...?
Sprich: 445 - (154 / 2) = 368.
ooops ... - na -dann kann ich mal rechnen, wieviel das die letzten Jahre ausgemacht hat. Aber Unwissenheit (oder besser Dummheit) schützt vor Strafe nicht- wenn dem so ist.
Da habe ich meinen Anwalt wohl falsch verstanden ...

Kann das jemadn hier bestätigen? Ich dachte, die DUS Tabelle muss 1:1 gezahlt werden .... :question:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 17:14
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo swordfish,
also bei uns ist das so das ich das volle Kindergeld bekomme dafür muss der KV eben weniger KU bezahlen, es wird verrechnet.

Wer hat den Unterhalt ausgerechnet?Ist der Unterhalt gerichtlich festgelegt worden?
Gruss Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 17:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

>§ 1612b BGB<, weswegen es eine Anlage A zur DT gibt, in welcher die Quotelung des hälftigen KG nach Einkommen dargestellt ist.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 17:39
(@swordfish)
Schon was gesagt Registriert

@delphin ..

diese kauderwelsch der gesetztes-texte. Eine wahrer genuss für verbalakrobaten und -fetischisten.
Der an sie auszuzahlende Betrag wurde nie gerichtlich festgelegt. Wir haben uns immer so und im Einvernehmen geeinigt. Ich habe mich einmal von einem Anwalt beraten lassen und dann mit ihr zusammen den Betrag ausgrechnet in Anlehnung an die 3/7 Regel. Natürlich habe ich den KU von meinem Netto Gehalt abgezogen - nun - hätte ich entsprechend weniger angenommen (Hälfte des Kindergeldes) wäre mein Nettogehalt wieder gestiegen .. - sie hätte folglich sowieso 3/7 davon bekommen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 17:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

Wir haben uns immer so und im Einvernehmen geeinigt.

Wenn du damit leben kannst, gibt es keinen Änderungsbedarf. Wobei durch den Wegfall den EU die Karten neu gemischt werden.

hätte ich entsprechend weniger angenommen (Hälfte des Kindergeldes) wäre mein Nettogehalt wieder gestiegen

Das stimmt so nicht, denn der KU wird nach DT abgezogen und nicht nach dem Zahlbetrag.

.. - sie hätte folglich sowieso 3/7 davon bekommen.

Zumindest mehr als die 450 €.

So ganz nebenbei wären die gesteigerten Lebenshaltungskosten in der Schweiz einkommensmindernd zu berücksichtigen. Den Index hierfür gibt es auf destatis.de.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 17:59




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