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Ex ignoriert/ sabotiert Unterhaltsvergleich

 
(@psoidonuem)
Registriert

Hallo, hatte am 1.4. Unterhaltsverhandlung mit meiner Ex. Das war ein Eilverfahren, das sie beantragt hatte unter der falschen Angabe ich zahlte "keinen Unterhalt". Es stellte sich heraus, dass ich den Löwenanteil dessen, was sie forderte eh schon bezahle (teilweise in Barunterhalt und teilweise als Naturalunterhalt indem ich ihre Umlagen bezahle) und am Ende hatte sie netto 140€ mehr, aber nur bis zur Hauptverhandlung und auch das nur, weil es mir nicht so genau drauf ankam und keiner (!) gemerkt hat, dass wir für die Kinder in der falschen Zeile der DT gelandet waren.

Ich muss ihr also 800€ TU zahlen und sie ihre Umlagen selbst.

Nun ist es so, dass sie nicht alle Umlagen zahlt, sondern diese teilweise noch von meinem Konto abgehen (ca 300€), sie hat außerdem Zahlungen, die mir zustehen und in meinem Einkommensberechnung enthalten sind, auf ihr Konto umgeleitet (ca 800€). Ich schicke ihr nochmal eine Zahlungsaufforderung, aber ich gehe davon aus, dass sie auch die ignoriert.

Ist der Vergleich damit hinfällig und ich kann ihr auch einfach mal die nächsten zwei Monate keinen Unterhalt zahlen? Oder muss ich vor Gericht wenn sie sich nicht rührt?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2014 12:01
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Was sind:

[...] ihre Umlagen selbst. [...]

Meine Ex lässt zum Beispiel die KFZ Steuer ihres Wagens, der zwar auf sie gemeldet ist, aber dessen Steuer von meinem Konto eingezogen wird, weiterhin so laufen.
Wahrscheinlich weil sie es kann. Weil ICH es kann, lasse ich die Lastschrift jedesmal zurückgehen.

Meinst Du sowas??

In diesem Falle wäre ich schmerzfrei:
Wenn in dem Vergleich ganz klar geregelt ist, was DU zahlen sollst, und was SIE zahlen soll, dann würde ich, wenn sie nicht zahlt, auch nicht zahlen. Ich vermute, Du machst da den besseren Schnitt. Was will sie denn schon tun? Jammern, das Du Dich nicht an den Vergleich hältst, obwohl sie es auch nicht tut??

Wie gesagt, nur, falls das alles in diesem Vergleich ausdrücklich verdrahtet ist.

Grüsse!
JB


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AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 12:40
(@Inselreif)

Hi ps,

selbst wenn man den Vergleich deswegen anfechten könnte (was ich nicht sehe), bringt Dir das rein praktisch nichts. Eine vollstreckbare Ausfertigung von dem Teil ist ratz-fatz in der Welt und eine Aufrechnung gegen Unterhalt darfst Du nicht vornehmen.
Daher: fordern, kurze Frist, in Verzug setzen, klagen. Die Chancen, dass sie die Verfahrenskosten tragen muss, sind ganz gut.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 12:41
(@Inselreif)

Wenn in dem Vergleich ganz klar geregelt ist, was DU zahlen sollst, und was SIE zahlen soll, dann würde ich, wenn sie nicht zahlt, auch nicht zahlen.

Sorry, aber wenn es um Gesamtschuldnerhaftung geht (und das ist bei Immobilien meist der Fall), ist diese Idee denkbar schlecht. Hatten wir schon oft genug hier.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 12:43
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

[...] Sorry, aber wenn es um Gesamtschuldnerhaftung geht (und das ist bei Immobilien meist der Fall), ist diese Idee denkbar schlecht. Hatten wir schon oft genug hier. [...]

Deshalb frug ich: Was sind "Ihre Umlagen"?? Ob es um Gesamtschuldnerhaftung geht wird ja nicht klar.

[...] Eine vollstreckbare Ausfertigung von dem Teil ist ratz-fatz in der Welt und eine Aufrechnung gegen Unterhalt darfst Du nicht vornehmen. [...]

Auch deshalb wies ich darauf hin, das der Vergleichsumfang genau zu prüfen ist. Denn wenn dort was von Kostenübernahme der Ex steht, stünde ps ja auch eine vollstreckbare Ausfertigung zu, um beizutreiben.
In diesem, und NUR in diesem Fall, würde ich mich zurücklehnen, und alle Zahlungen bis auf weiteres einstellen.

Grüsse!
JB


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AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 12:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ps,

steht in diesem Vergleich denn irgendwas von "vollstreckbar" und/oder ein Zahlungsweg für den TU ("als Geldrente in Höhe von ABC EUR auf Konto XYZ bis zum 3. Werktag eines Monats" o. ä.?)

Ansonsten würde ich mich ggf. ebenfalls dumm stellen und sagen "na klar, 800 TU; davon 300 als Umlage für's Haus und die restlichen 500 per Überweisung auf's Konto, wo ist das Problem?"

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 13:00
(@psoidonuem)
Registriert

Nein Martin, davon steht da nichts.

Sorry, aber wenn es um Gesamtschuldnerhaftung geht (und das ist bei Immobilien meist der Fall), ist diese Idee denkbar schlecht. Hatten wir schon oft genug hier.

Dass ich die Zahlungen an Dritte (zB Stadt wegen Grundsteuer oder Wohngebäudeversicherung) nicht einfach einstellen kann ist klar.

Daher: fordern, kurze Frist, in Verzug setzen, klagen. Die Chancen, dass sie die Verfahrenskosten tragen muss, sind ganz gut.

Wie setze ich in Verzug? Und wie lange nach Fristsetzung muss ich warten?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2014 13:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ps,

Nein Martin, davon steht da nichts.

dann würde ich - bevor ich irgendwelches juristisches "Besteck" wie "Inverzugsetzung" auspacke, um ein 110-prozentig gesetzeskonformer Bürger zu sein - meine TU-Zahlung einfach wie beschrieben in Bar- und "Umlage-Unterhalt" aufsplitten und schauen, was passiert.

Man muss sich doch nicht immer gleich in vorauseilender Resignation in die Hose machen.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 13:39
(@Inselreif)

steht in diesem Vergleich denn irgendwas von "vollstreckbar"

Wenn die Leistung hinreichend präzise definiert ist (zB AG zahlt monatlich 800,- Unterhalt an AS'in), reicht das für eine Vollstreckung aus dem Vergleich aus.
Die vollstreckbare Ausfertigung wird von der Geschäftsstelle "auf Zuruf" erteilt, davon bekommt die Gegenseite auch keine Nachricht. Ein guter Anwalt macht das routinemässig ohne Anlass. Die vollstreckbare Ausfertigung muss dann zwar noch zugestellt werden aber das kann der Gerichtsvollzieher zusammen mit dem Pfändungsauftrag tun.
Man könnte sich dann vielleicht noch über die Kosten der Vollstreckung unterhalten aber der Ärger steht erst einmal im Raum. Und das, wie ich finde, unnötig. Denn um die Unterhaltszahlung kommt man so oder so erst mal nicht herum.

Wie setze ich in Verzug? Und wie lange nach Fristsetzung muss ich warten?

Durch Mahnung. Oder aber Du beantragst einen Mahnbescheid. Das kannst Du selbst und die Kosten sind nicht all zu hoch.
Ich hätte hier zwei Wochen Frist für die Zahlung und eine Woche Nachfrist mit der Mahnung gesetzt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 13:43
(@psoidonuem)
Registriert

DaZke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2014 14:26