Noch als Ergänzung:
Im Unterhaltsrecht gibt es außer vielen anderen Dingen, auch noch den Begriff der überobligatorischen Arbeit.
Solange die KM keine Verpflichtung zu arbeiten (und das hat sie vor dem 3. Geburtstag des Kindes eben nicht) ist ihr Einkommen überobligatorisch und wird meist gar nicht oder nur zu geringsten Teilen BU-mindernd angesetzt.
Leider sind hier Recht haben und Recht bekommen 2 dinge die sich diametral ggü. stehen. Bis Januar ist es eine überschaubare Zeit. Bis dahin hat sich ihr Arbeitsverhältnis gefestigt (Probezeit rum u.s.w.), sie an ihren Verdienst gewöhnt und den wird sie wahrscheinlich nicht mehr so gerne aufgeben und das Kind ist dann 3 jahre alt und sie müßte schon gut begründen, warum sie dann imemr noch BU von dir will.
Auch wenns dir schwer fällt. Versuchs als Investition in deine "ab-januar-zukunft" zu sehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also alles wie gehabt, Fresse halten und zahlen um zu sagen 2011 wird alles besser... :exclam:
Naja wenn Ihr Einkommen nicht angerechnet würde und sich der BU vielleicht um 50€ verringern
würde ist es keine wirklich schwere Entscheidung bis Januar zu warten, denn 50€ sind nicht gerade
Beträge für die es sich lohnt Monatelang Stres zu bekommen.
Also halte ich weiterhin durch.
Danke für eure Mühen
