Hallo brauche mal eure Hilfe,
hab ein Schreiben von RA meiner EX-Freundin zwecks Neuberechnung KU bekommen.
Hab alle Unterlagen eingereicht!
Hier meine Daten Kind 5 Jahre
Unterhaltsurkunde aus dem Jahr 2005 mit 116,5% 219€ - 42€ Kindergeld =177€
Einnahmen aus selbstständiger Arbeit -1491€
Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit 20090,64€ / 12 Monate =1674,22€
Verlust aus Vermietung und Verpachtung -4521€ ( Erhaltungsaufwendung MFH)
RA berechnet KU wie folgt Verlust aus Selbständiger Arbeit wird unberücksichtigt gelassen wegen kfz kosten!! KFZ gibt es aber nicht!!!
Verlust aus Vermietung wird mit einer angeblichen Mitbewohnung des MFH gegen gerechnet! Ich wohne aber nicht in dem Haus
Berechnung also 1674 - 5% Berufsbedingte Aufwendungen = 1590€
also 2. Einkommensgruppe =333€ - 92€ KG =242€
Nach meiner Berechnung komme ich allerdings auf:
Einnahmen 20090€ -1491€ (Selbstständigkeit) -4521€ (Vermietung) = 14078€ / 12 Monate = 1173€ -5% berufsbedingte Aufwendungen ==1114€
macht nach meiner Berechnung 1. Einkommensgruppe 317€ - 92€ KG = 225€
was sagt ihr!!
Im übrigen habe ich der RA meine Umsatzsteuererklärung für 2008 eingereicht da für 2009 noch nicht fertig! Lohnscheine aber von den letzten 12 Monaten!
für 2009 sind ca. 50T€ an Erhaltungsaufwendungen geflossen also mache ich 2009 ca 10T€ Minus
Soll ich noch warten und alles lieber in die länge ziehen und die Umsatzsteuererklärung für 2009 abgeben???
Achso im übrigen zahle immer KU sehe nur nicht ein das KM sich ein Haus von meinem KU ausbaut denn bei meiem Kind kommt meines Erachten nicht viel an! Alte Sachen , kaputte Schuhe usw.
Hm,
ums mal profan zu sagen: Wenn die KM Stufe 2 fordedrt, zahle sie. Sie könnte, da ja nur dieses Kind auch eine Stufe höher fordern.
Anders gesagt: Auch bei deiner Berechnung mit Stufe 1 kann die Häherstufung Stufe 2 ergeben.
Ein Richter würde dir wahrscheinlich auch erzählen ,das ein dauerhafter Verlust aus selbständiger Tätigkeit dein Problem ist, weil es dann ja auch eher in die Liebhaberrei geht.
Gleiches dürfte für das Haus gelten. Wenn es nicht mehr wirtschaftlich ist, dürfte jeder vernünfige Mensch es abstoßen und nicht noch mehr Verluste zu machen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
MFH wurde erst 2008 gekauf und zur Zeit saniert es ist also abzusehen das in naher Zeit kein Verlust mehr entsteht!!
für wie lange kann die Mutter KU rückwirkend verlangen?? sie will es rückwirkend ab 01-2010 hat mich aber erst 03-2010 darüber informiert!!!
Das kommt nun auf deinen alten Titel an. ist dieser statisch oder dynamisch?
Also steht ein fester Betrag drin oder etwas, ds in etwa so aussieht:
116,5% der aktuellen DDT abzgl hälfitges KG?
Zum 1.1.2010 hat sich die DDT massiv verändert. (Übrigens seit 2005 schon mehrmals)
Falls ein dynamischer Titel besteht, würde ich die 3 Moante stillschgweigend nachzahlen. Bei einem dynamischen Titel dürfte sie sogar 12 Monate nachfordern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
steht wie folgt drin
ab 02.2006 116,5%
ab 01.2011 116,5%
ab 01.2017 116,5%
also nicht dynamisch!! oder
116,5% des aktuellen Regelbedarf was soll das heisen?? damals keine DDT da neue Bundesländer
Moin,
dann war das die sogenannte Berliner Tabelle. 177 Euro waren damals der "Standardsatz".
Ich würde Tinas Rat folgen. Stufe 2 titulieren lassen, da wirst Du nicht drum herum kommen und ab Januar nachzahlen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
