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Einkommenssteuer / Umzugskostenerstattung2009 für KU 2010 voll anrechnungsfähig?

 
(@inuyasha)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die KM möchte, den KU Wert von mir überprüfen. Wir haben zwei Kinder, Sohn (11) lebt bei der KM,
Tochter (14) lebt bei mir.

Die Anwältin verlangt die letzten 12 Abrechnugen, sowie den Einkommenssteuerbescheid für 2009.
Wird der Einkommenssteuerbescheid für 2009 komplett angerechnet oder anteilig?

Angenommen ich habe 1000€ Steuererstattung bekommen. Dann müsste der doch durch 12 Monate
und für Oktober-Dezember 2009 angerechnet werden und nihct für Januar - September 2010, oder?
Denn vorraussichtlich wird es so sein, dass ich für das Jahr 2010 keine Steuererstattung bekomme.

Ich bin im August 2009 beruflich umgezogen und habe von meinem Arbeitgeber die Umzugskosten
erstattet bekommen (2.500€ pauschal). Dies steht auch auf meiner Gehaltsabrechnung. Wird dieses
auch beim Errechnen der KU hinzugezogen?

Grüße,
InuYasha


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2010 20:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin InuYasha,

die Frage, die mir spontan einfällt: Möchte Dir Deine Ex im gleichen Aufwasch auch ihre eigenen Einkünfte zur Überprüfung vorlegen? Immerhin ist sie ja auch für Eure Tochter unterhaltspflichtig, die in Deinem Haushalt lebt...

Grüssles
Martin
(der von einseitigen Aktionen nichts hält...)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2010 21:09
(@inuyasha)
Schon was gesagt Registriert

Das ist eine etwas längere Geschichte...

Meine Tochter ist seit den Sommerferien (Ende Juni 2010) bei mir.
Bis gestern hat meine Ex keinen Cent bezahlt...

Als im August immer noch kein KU kam, bin ich zu meiner Anwältin und habe sie gebeten, ein Schreiben aufzusetzen.
Habe sie also ab August in Verzug gesetzt. Von ihr kam dann ein Antwortschreiben, dass sie nicht
Leistungsfähig ist. Verdienst aber 1.500€ -> Baruntehralt 1.357€. Aber sie müsste noch ein Privatkredit i.H. von 423€,
welchen sie nach der Scheidung abbezahlen und hat deswegen kein Geld. Hab ich natürlich drauf geantwortet,
dass mich das wenig interessiert und der Privatkredit nicht abzugsfähig ist.

Für Monat September hat sie also gestern 298€ gezahlt. Ich weiß MindestKU ist 334€.
Den Monat August könnte sie derzeit nicht bezahlen...

Sie hat von mir einen statischen Titel über 254€ KU und das habe ich bisher auch fleißig gezahlt.

So, die gute hat jetzt ungefähr so gerechnet:
MindestKU für Sohn beträgt eigtl. 272€, er zahlt aber nur 254€ = Differenz: 18€
Also ziehe ich doch einfach 2*18€ (für Monat August u. September) vom KU ab = 298€
In Verzug gestellt, hat sie mich aber ihrem Anwaltsschreiben an mich von heute.
Witzig, oder? :knockout:

Und in genau diesem Anwaltsschreiben von ihr, verlangt sie jetzt die Neuberechnung des KUs.
Jetzt wollte ich nur mal schauen, ob sie bei mir etwas verändert oder nicht.

Gruß,
InuYasha


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2010 22:03