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Gesetze? Einkommenssteuerbescheid

 
(@thomas0903)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Lieben,

weiß jemand von Euch, nach welchem Gesetz und welchem § ich verpflichtet bin, meinen Einkommensteuerbescheid der Rechtsanwältin meiner Ex zukommen zulassen?

Danke
Thomas


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2010 12:33
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Thomas,

aufgrund von § 1605 BGB.

Lg,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2010 12:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Nach diesem § bist ja nicht direkt verpflichtet, deinen Steuerbescheid vorzulegen, sondern lediglich dein Einkommen, zu dem Steuererstattungen gehören, ausreichend dzu belegen.
Das ist natürlich üblicherweise der Steuerbescheid.

Sofern da aber Details drin stehen, die du partout nicht offenlegen möchtest, kannst du natürlich die Stellen, die sie nichts angehen, schwärzen und nur den Endbetrag offen lassen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2010 12:50