Hallo liebe Forenteilnehmer,
ich hab einige Fragen zu meiner demnächst anstehenden TU-Verhandlung.
Exilein hatte ca. ein halbes Jahr auf TU verzichtet. Danach wurden wohl die Glücksgefühle mit dem Neuen kleiner und die Geldprobleme größer. Jedenfalls wurde ich im Januar in Verzug gesetzt.
Ich habe mich nach wie vor geweigert TU zu bezahlen, da sie mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt, der per Bürgschaft in die Hausfinanzierung mit eingestiegen war, sodaß ich aus der Haftung für das Haus entlassen werden konnte. Exilein hatte nur "leider" versäumt, das Grundbuch umschreiben zu lassen, sodaß ich mit den Schulden nichts mehr am Hut habe, mir jedoch das Haus noch zur Hälfte gehört...daraus schließe ich (und mein Anwalt) eine finanzielle Verflechtung, die den TU zumindest mindert...
Ich habe ein bereinigtes Netto von 2.200€ wovon 850€ Kinderunterhalt + 150€ Altersvorsorge abgehen. Nun hat mein Anwalt berechnet, ich würde ihr nach Abzug ihres Wohnvorteils in meiner Haushälfte etwa 2€ Unterhalt mtl. schulden.
Exis Anwältin meint ich müsste 400€ TU bezahlen...Exis Einkommen beläuft sich bereinigt auf 500€ mtl.
Nun steht wie gesagt eben demnächst der Gerichtstermin dazu an, da wir uns bzgl. der Höhe des TU´s nicht einigen können.
In der Ladung des Amtsgerichts steht, dass es im ersten Schritt zu einer Güteverhandlung und bei deren Erfolglosigkeit im Anschluss zum Haupttermin kommen soll.
Sollte ich eher eine gütliche Einigung anstreben oder ist es sinnvoller den Haupttermin "anzustrengen"? Was ist besser, verbindlicher und günstiger? Was habe ich zu erwarten? Mein Anwalt meinte, ich müsste mit etwa 150€ TU rechnen. Ist das realistisch?
Etwa einen Monat später ist dann bereits der Scheidungstermin angesetzt. Da die vorige Gerichtsverhandlung nur den TU betrifft muss ich noch mit einer weiteren Verhandlung rechnen? Bisher wurde mir noch kein Antrag auf EU zugestellt. Welche Fristen gibt es hierzu?
Fragen über Fragen...ich hoffe ihr kommt damit klar und ich hab keine Angaben vergessen...
Grüssilies
ToPS
Moin,
Gütetermin heißt so viel wie "feindliche Übernahme". Der Unrechtsprecher versucht, seine Meinung als Vergleich durchzudrücken. Scheitert er damit, muss er eine Entscheidung fällen.
Mit Rechtskraft der Scheidung endet der TU-Anspruch. EU kann jederzeit neu geltend gemacht werden. Nicht selten "vergessen" die Exen-RAs im Scheidungstrubel dieses und schieben den Antrag im Scheidungstermin nach.
Deepthought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
einen Antrag in der Sitzung einreichen ist nach neuem FamFG nicht mehr.
Der muss mindestens 2 Wochen vorher da sein.
Das heißt allerdings nicht, dass nicht danach noch ein Antrag, z.B, zum Zugewinnausgleich gestellt werden kann.
Nur die Sitzung selbst kann mit sowas nicht mehr gesprengt werden.
Wenn es dir also darauf ankommt, die Scheidung selbst nicht zu gefährden, solltest du das ggf. einwerfen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
danke für die Antworten.
@Beppo: Was meinst du damit, "ggf. einwerfen"...bei der TU-Verhandlung den EU mitfestlegen bzw. ansprechen?
Die Scheidung möchte ich freilich nicht gefährden...
@DeepThought: Wenn ich das richtig verstehe, kommt bei beiden "Verhandlungsarten" dasselbe bzw. ähnliches
raus. Was hat das Eine bzw. Andere für Vor-/Nachteile?
Was ist bei der Verhandlung zu beachten? Was erwartet mich dort? Muss ich mir vorstellen, daß um den TU "gefeilscht" wird oder sagt der Unrechtsprecher friss oder stirb? Wie muss ich mir das vorstellen? Hat jemand Erfahrungen?
Grüssilies
ToPS
Hallo,
gibt es keine weiteren Anregungen? Wäre für Eure Hilfe sehr dankbar...
Schöne Grüße
ToPS
Hallo ToPS,
Ich habe ein bereinigtes Netto von 2.200€ wovon 850€ Kinderunterhalt + 150€ Altersvorsorge abgehen. (...)
Exis Anwältin meint ich müsste 400€ TU bezahlen...
Exis Anwältin leidet dann wohl an irgendeiner Art von geistiger Umnachtung; möglicherweise handelt es sich dabei um Giergreiferitis. Müsste eigentlich als Berufskrankheit anerkannt werden 😉
Dein Selbstbehalt gegenüber Ex beträgt 1.000 Euro. Du hast 2.200 Euro netto (oder kommen da noch anteilig Weihnachts- und Urlaubsgeld obendrauf?!?), davon gehen die 850 Euro Unterhalt für die Kinder runter, die zusätzliche Altersvorsorge können mit bis zu 4% vom Brutto berücksichtigt werden (also rechne mal nach, ob du die 150 Euro voll anerkannt bekommst, zumindest der größte Teil müsste aber anrechenbar sein). Allein mit diesen beiden Posten schmelzen deine 2.200 Euro auf 1.200 Euro zusammen und sind somit "nur" noch 200 Euro über deinem Selbstbehalt (-> mehr bekommt Exi nicht), und dann müssten wir deine 2.200 Euro auch noch um berufsbedingte Kosten bereinigen (falls das zuständige OLG die 5%-Pauschale dafür erlaubt, bleibt nur noch Spielraum für weniger als 100 Euro TU).
Auf den ersten Blick denke ich, die von deinem Anwalt genannten 150 Euro TU sind eher pessimistisch. Aber, kannst du bitte mal anonymisiert die beiden Berechnungen hier einstellen, d.h. sowohl von ihrer Anwältin als auch von deinem Anwalt?
Nun hat mein Anwalt berechnet, ich würde ihr nach Abzug ihres Wohnvorteils in meiner Haushälfte etwa 2€ Unterhalt mtl. schulden.
Hier bin ich mir aber nicht sicher, ob nicht auch dein Anwalt einen Bock schießt. Wenn ich's richtig verstehe, dann hat deine Ex den Schuldendienst für die Bude an der Backe, nicht du? Dann dürfte aber von ihrem Wohnvorteil nicht all zu viel übrig bleiben; jedenfalls nicht so viel, dass es die monatlichen 500 Euro Erwerbseinkünfte derart in die Höhe treibt, dass es sich auf die Unterhaltsberechnung durchschlägt. Wie schon geschrieben: Meiner Meinung nach ist dein Selbstbehalt gegenüber Ex die bessere Verteidigungslinie.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
vielen Dank für deine Ausführungen.
Ich stelle hier mal die Berechnungen der Anwälte ein:
1. Anwältin meiner (Noch-)Frau:
Monatsnetto Antragsgegner 2350,00 €
- 5% 117,00 €
--------------
2233,00 €
KU Kind 1 - 2. Altersstufe (105%) 291,00 €
KU Kind 2 - 1. Altersstufe (105%) 241,00 € - die Altersstufe hat sich seit kurzem verändert...
KU Kind 3 - 1. Altersstufe (105%) 238,00 €
--------------
1463,00 €
- 10% Bonus 146,00 €
--------------
1317,00 €
Monatsnetto Antragstellerin 500,00 €
- 5% Aufwendungen 25,00 €
-------------
475,00 €
Schulden (div. Darlehen für Haus) 965,00 €
Mietwert 400,00 €
Eigenheimzul. 298,25 €
verbleibende Schulden 267,00 €
Einkommen 208,00 €
Monatsnetto Gegner 1317,00 €
Monatsnetto Antragstellerin 208,00 €
-------------------
1525,00 € : 2 =
Bedarf 763,00 €
- eig. Eink. 208,00 €
-----------------
555,00 €
2. mein Anwalt
Monatsnettoeinkommen (Mann) 2325,00 €
- 5% Berufsaufwand 116,25 €
-------------------
Bereinigtes Erwerbseinkommen 2208,75 €
- KU Summe 770,00 € - hat sich mitlerw. verändert s.o. (820€ + 32,50€ KiGa)
- Riester 160,00 €
- Erwerbsbonus (1/10 aus 1278,75€) 127,88 €
-------------------
Bereinigtes bedarfsgepr. Ges.eink. 1150,88 €
Monatsnettoeinkommen (Frau) 700,00 € - wird angenommen, da sie mehr arbeitet, als sie angibt
- 5 % Berufsaufwand 35,00 €
----------------
Bereinigtes Erwerbseinkommen 665,00 €
- Erwerbsbonus (1/10 aus 665,00€) 66,50 €
+ Gebrauchsvorteil aus mietfr. Wohnen 900,00 €
- darauf entf. Verbindl. ab 06.10 nur Zins 650,00 €
+ Eigenheimzul. 298,25 €
-----------------
Anrechenb. Geseink. 1146,75 €
Gattenunterhalt nach Südd. Leitlinien
Bedarf 1/2 * (1150,88 + 1146,75€) 1148,81 €
Bedarfsdeckung 1146,75 €
-------------------
Elementarunterhalt 2,06 €
Die Riester hab ich mit meinem Anwalt so abgestimmt, die höhe müsste passen...
Wäre nett, wenn du die Schlüssigkeit der Berechnungen überprüfen könntest.
Grüssilies
ToPS
Moin,
spontan fällt mir die EigHZul auf. Ist die fest im Tilgungsplan eingerechnet oder bekommst du diese zur freien Verfügung auf dein Konto? Nur im letzteren Fall wäre es als Einkommen einzubeziehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
die Eigenheimzulage ist zu einem Drittel in die Finanzierung mit einberechnet. Der Rest ist auf einem Konto bei Exi verblieben...von dem hab ich nichts gesehen...obwohl mir (lt. Steuerberater) die Hälfte davon zusteht...
ToPS
...und aus welchem Grund rechnet dein RA die EigHZul dann mit ein? Der Betrag gehört bei deiner Ex berücksichtigt.
Ich finde, fiktives Einkommen hat auch irgendwo seine Grenzen. 😉
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
...und aus welchem Grund rechnet dein RA die EigHZul dann mit ein? Der Betrag gehört bei deiner Ex berücksichtigt.
Äh, ich hab's jetzt nur überflogen, aber tut der Anwalt nicht genau das? Auf ihr schmales Einkommen von 665 Euro schlägt er den Wohnvorteil und die Eigenheimzulage drauf, und zieht wiederum die Zinsen ab. Nur so kommt man auf ein etwa gleiches anrechenbares Einkommen auf beiden Seiten, und somit auf den symbolischen Unterhalt von zwei Euro und sechs Cent.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo ToPS,
Die Riester hab ich mit meinem Anwalt so abgestimmt, die höhe müsste passen...
Das lässt sich leicht überprüfen. Du kannst bis zu 4% vom Bruttoeinkommen geltend machen, d.h. bei einem Riesterbeitrag i.H.v. 160 Euro müsste dein Bruttoeinkommen ziemlich genau 4.000 Euro betragen. Stimmt das?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
aber tut der Anwalt nicht genau das?
Urks... :puzz: ...ich hole mir jetzt einen Kaffee...
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Malachit,
das haut schon hin....
Grüssilies
ToPS
Hallo ToPS,
Grundsatzfrage: Ist es möglich bzw. gewünscht, in diesem Zusammenhang auch den KU nochmal neu aufzudröseln? Der ist nämlich mit Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle m.E. jetzt um eine Zeile zu hoch angesetzt.
Egal ob man von einem bereinigten Netto von 2.233 Euro ausgeht (ihr Anwalt), oder von 2.208,75 Euro (dein Anwalt) oder gar von 2.048,75 Euro (analog zu deinem Anwalt, wenn man den Riester als Altersvorsorge bereits vor Berechnung des KU abzieht): Es ist zunächst Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle. Allerdings sind es nicht die standardmäßigen zwei Unterhaltsempfänger, sondern deren vier (drei Kinder, eine Ex), und somit sollte um zwei Zeilen nach Zeile 1 heruntergestuft werden.
Generell zu der Unterhaltsberechnung: Die Berechnung deines Anwalts sieht vom Rechenschema her gut aus, allerdings werden du und Ex euch zu ein paar Punkten noch gewaltig in die Wolle kriegen: Wie hoch ist der Wohnwert wirklich (400 Euro vs. 900 Euro)? Kriegt sie nur die Zinsen oder auch die Tilgung angerechnet, letzteres ggf. "nur" in angemessener Höhe als Altersvorsorge? Schließt sich der Richter der Meinung an, die Ex könne 200 Euro mehr verdienen als das, was sie real verdient? Wie hoch ist dein Gehalt nur wirklich (2350 Euro vs. 2325 Euro)?
Wichtig ist es für dich, folgende Verteidigungslinie im Auge zu behalten:
- KU Summe 770,00 € - hat sich mitlerw. verändert s.o. (820€ + 32,50€ KiGa)
- Riester 160,00 €
- Erwerbsbonus (1/10 aus 1278,75€) 127,88 €
-------------------
Bereinigtes bedarfsgepr. Ges.eink. 1150,88 €
Diese Zahl ist nämlich von fast all diesen offenen Punkten unabhängig, und zusammen mit dem Selbstbehalt von 1.000 Euro, den du gegenüber der Ex hast, setzt diese Zahl den Unterhaltsforderungen von Madame bei 150,88 Euro eine harte Schranke. Ich vermute, die gleiche Überlegung hat dein Anwalt angestellt, als er dir gesagt hat, du müssest mit ungefähr 150 Euro Unterhalt rechnen. Seine Berechnung von 2,06 Euro Unterhalt betrachte ich eher als eine sportliche Kampfansage an die Gegenseite - wirklich durchkommen werdet ihr mit dieser Berechnung m.E. nicht. Da reicht es schon, wenn dem Richter einfällt: Während des Trennungsjahres gilt nicht der volle Wohnwert (von vielleicht 900 Euro), sondern nur der angemessene Wohnwert (und da könnte er zwecks eigener Bequemlichkeit durchaus die 400 Euro aus Exileins Berechnung ungeprüft übernehmen) - und schwupps, schon ändert sich die Berechnung so, dass dein Selbstbehalt greift und du bei 151 Euro Unterhalt landest.
Allerdings: Wenn du in obiger Berechnung statt der veralteten 770 Euro KU mal die aktuelle Zahl von 852,50 Euro einsetzt, dann schrumpfen diese 1150,88 Euro auf 1.068,38 Euro zusammen. Maximaler Unterhalt für Exilein somit: 69 Euro ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
das mit dem KU hab ich mir auch schon gedacht...aber was würde das ändern? Der Selbstbehalt von 1000€ gegenüber KM steht und ob ich nun weniger KU und mehr TU/EU bezahle oder eben umgekehrt ändert effektiv doch nichts, oder? Vielleicht hab ich auch nen Denkfehler....klär mich doch bitte auf....
Da mein Netto etwas schwankt (Schichtzuschläge,...) hab ich mir noch nicht die Mühe gemacht, das selbst nachzurechnen. Da sich die Beträge nicht wesentlich unterscheiden, wirds irgendwo in der Mitte liegen...
Eine Vergleichsmiete für ein Haus dieser Art und Lage (REH, 160qm Wfl., off. Kamin, etc.) liegt denke ich etwa bei 800€...Was Exi angerechnet bekommt (Zins/Tilgung) kann ich nicht sagen...ist denke ich Sache des Richters, oder?
Was Exi nun wirklich verdient wird sich wohl der Richter anschauen müsen...ich hab noch keine Abrechnungen zu Gesicht bekommen - mein Anwalt hat nichts angefordert...
Also denke ich schauts gar ned sooo schlecht aus - wenn man von der Unterhaltsberecchnung Exis-RA ausgeht...
Was ist denn nun anzustreben - Güteverfahren eingehen oder Gerichtsurteil? Wo liegen die Vor- und Nachteile? Gebühren für RA, etc.....?
Grüssilies
ToPS
Moin
Den KU eines Tages wieder runter zu bekommen ist ungleich schwieriger als jetzt.
Du hast auch nur Recht solange, du am SB klebst. Das mag später anders sein.
Ausserdem kannst du EU steuerlich absetzen. KU nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo ToPS,
Da mein Netto etwas schwankt (Schichtzuschläge,...) hab ich mir noch nicht die Mühe gemacht, das selbst nachzurechnen. Da sich die Beträge nicht wesentlich unterscheiden, wirds irgendwo in der Mitte liegen...
Dann mach' das bitte. Du verschenkst da schnell mal für mindestens die nächsten zwei Jahre monatlich bares Geld, wenn du nicht jetzt verhinderst, dass da ein zu hoher Betrag steht! Ganz gewiefte Leute passen bei schwankendem Einkommen sogar den richtigen Zeitpunkt für die Auskunftserteilung ab, um mit der "richtigen" Auswahl der vorgeschriebenen "letzten zwölf Gehaltsabrechnungen" auf einen möglichst niedrigen Durchschnitt zu kommen. [Beispiel: Wenn du weißt, dass im nächsten Monat eine hohe Schichtzulage ausgezahlt wird, dann erteilst du eine angeforderte Einkommensauskunft sofort. Wenn du hingegen weißt, dass das nächste Monatsgehalt ziemlich mau sein wird, dann wirst du versuchen, die Auskunft zu verzögern. Ähnliches gilt, wenn du vor ungefähr einem Jahr einen besonders guten oder einen besonders schlechten Monat hattest.]
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin ToPS,
auch ein paar Fragen/Anmerkungen von mir (die entsprechenden Infos habe ich jetzt hier nicht gefunden).
Wann war Trennung ?
Wann ist Exen´s Neuer als Bürge eingetreten ?
Seit wann wohnt er mit im Haus (tut er doch, oder) ?
Wann wart Ihr Euch einig, dass sie das Haus übernimmt ?
Ab 6.10. nur Zins ... gehe davon aus, dann ist Eigentumsübertragung Deiner Haushälfte vorgesehen ?
Wohnwert (hier ist offensichtlich die größte Diskrepanz):
Für die Trennungsphase wird angemessener Wohnwert angesetzt. Wenn aber Hausübernahme beidseitig klar war (dieses wäre m.E. spätestens mit Bürgschaft seitens Neuem der Fall), ist ab dann objektiver Wohnwert anzusetzen.
Bei der Zahlung von Eigenheimzulage ist Vorsicht geboten (ist aber mehr das Problem Deiner Ex), da bei der Scheidung Fallstricke auftreten können ...
Ein Vergleich ist immer verbunden mit dem Abwägen von Risiken und Chancen, die in der richterlichen Willkür unterliegen (dazu gehört auch, dass Du im Falle eines Urteils ggf. den Gegenanwalt mitbezhalten darfst).
Wenn der Vergleichsvorschlag lautet: ab Januar bis heute zahlst Du 300 EUR und ab heute 150 EUR, dann wäre das eher nicht akzeptabel, weil es in Richtung "worst case" tendiert.
Das Optimum wäre darin zu sehen, dass der Richter die Beziehung tatsächlich (seit Bürgschaftseintrag) als verfestigt ansieht und Ihr für den Zeitraum ab Einzug des Neuen, Einkommen für Haushaltsführung mit anrechnet und Dich gänzlich von TU freispricht.
Besten Gruß
United
Hallo,
vielen Dank für die rege Beteiligung....
@Beppo: i.O., das hab ich nicht gewusst...muss ich mal überdenken. Ich hab allerdings beim JA eine Zeitlich
befristete Urkunde erstellt - läuft noch bis April 2012. Hat die RA von Exi noch nicht gemerkt.
für mich heißt das, falls ich per Gericht eine Urkunde bekommen sollte, ist die Befristung weg.
Ob ich dafür mehr bezahlen soll muss ich mir noch überlegen....
@Malachit: An die Berechnung werd ich mich morgen mal machen. Bin ja gespannt, auf was ich so komme....
@United:
Wann war Trennung ?
Wann ist Exen´s Neuer als Bürge eingetreten ?
Seit wann wohnt er mit im Haus (tut er doch, oder) ?
Wann wart Ihr Euch einig, dass sie das Haus übernimmt ?
Ab 6.10. nur Zins ... gehe davon aus, dann ist Eigentumsübertragung Deiner Haushälfte vorgesehen ?
Trennung war Ende Juni 2009. Da ist der Neue auch gleich schon mit eingezogen...ich war da auch noch mit im Haus und hätt ihn grad rausprügeln müssen...war ne ziemlich unschöne Geschichte :gunman:
Der Neue ist im Oktober als Bürge eingetreten und ich hab von der Bank die Haftungsentlassung aus dem kompletten Kredit bekommen...habs also Schriftlich 🙂
Er wohnt nach wie vor mit im Haus, hat aber angeblich eine eigene (Miet-)Wohnung, da es zwischen Exi und ihm ned so klappt...
Ab 06.2010 bedeutet soviel wie - ab dem Zeitpunkt wurde die Scheidung eingereicht....
Eigentumsübertragung war eigentlich kurz nach der Bürgschaftsunterzeichnung geplant. In dem Zuge hätte sie aber auch noch auf ihren Unterhalt verzichten sollen - war eigentlich alles schon in einem Trennungsvertrag beim Notar vorbereitet...aber da sie nun Unterhalt fordert, gibts auch keine Unterschrift fürs Haus...
Die Geschichte mit der Eigenheimzulage ist eigentlich auch schon passé, da sie 2010 das letzte Mal fällig war...
Einen Richterspruch wie du ihn Schreibst, würde ich mir wünschen (verfestigte Beziehung - kein TU), aber ich glaube da ehrlichgesagt nicht dran....
Scheidungstermin ist übrigends ende Oktober angesetzt...so Exi keinen anderen Blödsinn mehr einrechen sollte....
Grüssilies
ToPS
