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Ein kind demnächst 18 und erwerbsobligenheit

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(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe eine Deckung für die Erstberatung von meiner Versicherung. Aber die wird nicht 400€ + Märchensteuer bezahlen. Ich hatte einen Anwalt gefunden der nun ab Oktober nach Anwaltsgebühren arbeitet. Es geht hier erst einmal um die Erstberatung. Die Klage wird mit Verfahrenskostenhilfe ablaufen, denn dort bin ich klar drinnen. Und der Titel gehört endlich umgeschrieben, da er nur 2 von 4 Kinder beinhaltet.

Aber wer weis vielleicht wird man wieder vom Gericht veräppelt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2020 17:33
(@inselreif)
Moderator

Es geht hier erst einmal um die Erstberatung.

Aber wieso möchtest Du eine Erstberatung in Anspruch nehmen, wenn Du eh schon weißt, dass Du klagen willst?
Nur weil es die gratis on top gibt? Da verstehe ich den Sinn dahinter nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2020 18:06
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