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Ein kind demnächst 18 und erwerbsobligenheit

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Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Zunächst mal:
Ich bin gerade über das gleiche Problem "gestolpert" wie @Kasper
Bei einem Familieneinkommen von jenseits der 5450,- € monatlich paßt das Schreiben des Jobcenters so gar nicht ins Bild...

Update:
Am Dienstag erhielt ich ein Schreiben des Jobcenter.
[...]
Für die Ex:
[...]
Ich habe ein Schreiben aufgesetzt und ihr eine Frist gegeben dass sie mir mitteilt, dass sie entweder den Titel heraus gibt oder ab 1.8.20 auf jegliche Ansprüche verzichtet.
[...]
Gleichzeitig habe ich meinem volljährigen Sohn eine Erklärung zugestellt, dass auch dieser auf jegliche Ansprüche aus dem Unterhaltstitel verzichtet.

Entscheidend ist hier das beide eine Erklärung abgeben müssen, da sonst der unbefristete Titel weiter läuft. Was bedeutet dass er ohne überhaupt etwas zu tun 326€ jeden Monat von mir bekommen würde.

Wenn nur einer Unterschreibt muss ich wohl eine Abänderungsklage anstreben.

Oder muss ich nun sowieso klagen, da der Titel nun vom Jobcenter betrieben wird?
[...]

Ansonsten:
In Sachen Unterhaltstitel brauchst Du mit der KM gar keine Konversation betreiben (deren Unterschrift brauchst Du in Sachen Herausgabe und Verzichtserklärung jedenfalls nicht!
Hier ist - wie übrigens auch in Unterhaltsfragen - allein Dein Sohn Ansprechpartner für Dich (Ok aktuell ist da noch die Baustelle Jobcenter)
Die unmittelbaren Rechte an dem Unterhaltstitel sind mit dessen Volljährigkeit an diesen übergegangen. Von Ihm allein mußt Du den Titel zurückfordern oder alternativ (wegen aktueller(?) unauffindbarkeit des Selbigen eine Verzichtserklärung, aus dem Titel zu pfänden. Forder unbedigt die Herrausgabe der "vollstreckbaren" Ausfertigung des Unterhaltstitels!
Da (zunächst) offensichtlich der Unterhaltstitel nicht mehr vorhanden ist, würde ich die Verzichtserkärung sauber vorformulieren, so dass Dein Sohn die nur noch unterschreiben muß. Alle Eckdaten (wie Urkundennummer, Ausstellungsdatum usw) würde ich der Ausfertigung des Titels entnehmen, die Du (hoffentlich) in Deinen Akten hast...
Mit dem Jobcenter würde ich mich ebenso schnell in Verbindung setzen.
Am besten direkt in einem pers. Termin und die Sache klären.
Alle Überweisungsträger vorkopieren und denen vorlegen. Lass Dir dann dort den Erhalt der Unterlagen schriftlich bestätigen.
Falls es pers. nicht geht, alles schriftlich verfassen und mind. per Einschreiber an das Jobcenter schicken.

PS: Ich hoffe und wünsche (für Dich), das Du ab Volljährigkeit den Unterhalt auf dass Konto des Sohnes überwiesen hast? Eventuelle Zahlungen auf das Konto der KM könnten sonst tatsächlich dazu führen/ geführt haben, dass Dein Sohn (berechtigterweise) behauptet, keinen Unterhalt von Dir erhalten zu haben...


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 14:15
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

@all

ihr lest es korrekt, sie gibt an 450€ Einkommen zu haben. Korrekt ist aber das sie noch ihren Ehemann hat, welcher ein gutes Einkommen hat (5000€). Die machen auf getrennt.So etwas ist Sozialbetrug. Aber ich wollte das Fass nicht aufmachen, da leider oft die Jobcenter den Sachstand ignorieren. Ich kenne genug Leute, die als getrennt Sozialleistungen kassieren obwohl zusammen verheiratet. In der Vergangenheit haben da Meldungen nichts gebracht. Ich könnte mit den schriftlichen Angaben meiner Ex herum wedeln. Aber das bedeutet dann wieder Beziehungsstreit und die verschließen die Augen.

Das Jobcenter will sich ja durch meine Zahlung schadlos halten.

Der aktuelle Titel ist von 2010, dynamisch und unbefristet. Das bedeutet er läuft auch beim nichts tun meines Sohnes weiter. Da sie aber den Titel beim Jobcenter angegeben hat, so ist nun eigentlich das JC zuständig und könnte vollstrecken. Die Zahlungsbelege habe ich alle.

Für meinen 18. Jährigen Sohn zahle ich bis zum Schulabschluss den Unterhalt als privilegiertes Volljähriges Kind.
Eine Unterhaltstiteländerung macht auf jeden fall sinn, da ich noch 3 minderjährige Kinder habe. Hier kann ich dann die 3 Kinder mit 105% bedienen (420€ + 341€ + 270,50€ =  1031,50€). Mein volljähriger Sohn würde generell leer ausgehen da die verfügbare Verteilmasse ihm gegenüber bei nur  945€ liegt.  da ich aber 1031,50€ zahle verbleiben 0€ als  Rest.
Immerhin würde sich mit einem neuen Unterhaltstitel der unterhalt für beide kleinen Kinder von derzeit 260€ (Restgeld aus Verteilmasse auf 611,50€ erhöhen). Dann hätten diese endlich einen gleichberechtigten Unterhaltssatz.

Ich vermute dass ich jetzt bereits auf Abänderung klagen müsste. Denn aktuell zahle ich 395 + 326€ + 264€ + 251,50€ = 1236,50€. (2016 wurde Abänderungsklage wegen meiner beiden jungen Kinder (geb. 2014 und 2016 abgewiesen). Der Richter hatte eine gleichmäßige Unterhaltsverteilung abgelehnt, da die beiden bei mir leben und lehnte auch den Mangelfall ab (bis zum Februar 2020 zahlte ich noch 790€ Unterhalt was bedeutete dass die beiden kleinen gemeinsam nur 260€ haben). Meine Leistungsfähigkeit liegt aber nur bei so ca. 1050€. Deshalb beziehe ich ergänzendes Hartz IV. mein Jobcenter will seit Jahren, dass ich den Unterhalt senke, damit ich kein Hartz IV mehr beziehe. Aber ich habe mich auf Grund der miesen Erfahrungen nicht getraut zu klagen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2020 14:55
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

@all

ihr lest es korrekt, sie gibt an 450€ Einkommen zu haben. Korrekt ist aber das sie noch ihren Ehemann hat, welcher ein gutes Einkommen hat (5000€). Die machen auf getrennt.So etwas ist Sozialbetrug. Aber ich wollte das Fass nicht aufmachen, da leider oft die Jobcenter den Sachstand ignorieren. Ich kenne genug Leute, die als getrennt Sozialleistungen kassieren obwohl zusammen verheiratet. In der Vergangenheit haben da Meldungen nichts gebracht. Ich könnte mit den schriftlichen Angaben meiner Ex herum wedeln. Aber das bedeutet dann wieder Beziehungsstreit und die verschließen die Augen.

Das Jobcenter will sich ja durch meine Zahlung schadlos halten.
Der aktuelle Titel ist von 2010, dynamisch und unbefristet. Das bedeutet er läuft auch beim nichts tun meines Sohnes weiter. Da sie aber den Titel beim Jobcenter angegeben hat, so ist nun eigentlich das JC zuständig und könnte vollstrecken. Die Zahlungsbelege habe ich alle.

Für meinen 18. Jährigen Sohn zahle ich bis zum Schulabschluss den Unterhalt als privilegiertes Volljähriges Kind.
Eine Unterhaltstiteländerung macht auf jeden fall sinn, da ich noch 3 minderjährige Kinder habe. Hier kann ich dann die 3 Kinder mit 105% bedienen (420€ + 341€ + 270,50€ =  1031,50€). Mein volljähriger Sohn würde generell leer ausgehen da die verfügbare Verteilmasse ihm gegenüber bei nur  945€ liegt.  da ich aber 1031,50€ zahle verbleiben 0€ als  Rest.
Immerhin würde sich mit einem neuen Unterhaltstitel der unterhalt für beide kleinen Kinder von derzeit 260€ (Restgeld aus Verteilmasse auf 611,50€ erhöhen). Dann hätten diese endlich einen gleichberechtigten Unterhaltssatz.

Ich vermute dass ich jetzt bereits auf Abänderung klagen müsste[...]

Fett:
Einen Tod wirst Du sterben müssen.
Irgendwie ist mir absolut unverständlich wie Du unter der aktuellen Situation diesen Sozialbetrug deckst....
Du gehst finanziell selbst "vor die Hunde und duldest das?

Bevor Du klagst, würde ich - wie schon vorgeschlagen - den Sohn anschreiben. In dem Schreiben auch (falls noch nicht geschehen) mal ein Gespräch anbieten.
Als Antwort ein 14-tägiges Zeitfenster bestimmen.
Wenn keinerlei Reaktion erfolgt:
Einen Anwalt einschalten. Der sollte dann nochmal mit Nachdruck die von Dir gewünschten Dinge einfordern.
Danach hast Du zumindest argumentativ etwas den Rücken frei: Niemand könnte Dir vorwerfen, es nicht außergerichtlich versucht zu haben.
Erst dann die Klage (hier brauchst Du dann sowieso anwaltlichen Beistand)

PS das Ganze hätte (eigentlich) schon kurz vor Volljährigkeit angestoßen werden müssen....

Die frühere Abänderungsklage hat nichts mit der aktuellen Situation (Volljährigkeit) zu tun....


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 15:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Selbst wenn sie "auf getrennt machen" ist der Ehemann ihr gegenüber unterhaltspflichtig. Vom Sozialbetrug, den ich nicht denken würde, ganz zu schweigen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 17:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Kakadu59,

Irgendwie ist mir absolut unverständlich wie Du unter der aktuellen Situation diesen Sozialbetrug deckst....
Du gehst finanziell selbst "vor die Hunde und duldest das?

Das hat mit "decken" absolut nichts zu tun.
Die Beispiele sind vielfältig und es scheint eine Arbeitsanweisung zu geben, dass solchen Hinweisen nicht nachgegangen wird. Es werden nur durch die verprügelt die tatsächlich eine schlechtere Lobby haben, und das sind die Väter. Mütter können Schwarzarbeiten, Sozialbetrug begehen bis zum abwinken, das kann man schon als zweite Subventionszahlung betiteln.
Meine Anwältin sagte mir zu unserer örtlichen Arge, dass hier bekannt ist dass Unterlagen regelmäßig nicht ankommen, intern verschlampt werden, und Meldungen von Sozialbetrug dort niemand interessieren. Ich denke wenn man das konsequent verfolgt, dürfte man einige Milliarden Euro einsparen.

Haltet mich für naiv, aber ich bin immer wieder entsetzt was Menschen alles tun um an Geld zu kommen und noch schlimmer, was der Staat alles nicht tut, um dieses zu verfolgen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 17:25
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @Kasper,
Auch wenn ich Deine vorstehnde Argumentation zumindest nachvollziehen kann.
Mir ging es vordergründig um diesen (fett/ rot markiertenTeil-) Satz:

@all
[...]
Aber ich wollte das Fass nicht aufmachen, da leider oft die Jobcenter den Sachstand ignorieren.
[...]

Ob das JC (oder sonstwer) solche Hinweise im weiteren Verlauf ignoriert, sei mal dahin gestellt.
Fakt ist aber zumindest, dass sie später nicht sagen könnten... " Sie hätten von alldem nichts gewußt" (übrigens ein sehr geschichtsträchtiger Satz...).
Solche Infos würde ich - in der Situation des TO - sozusagen als Brandbrief an alle(!) ggf. involvierten Institution schicken...: JC, JA, Finanzamt...
Die KM rechnet sich auf Kosten der Allgemeinheit und des TO arm und der TO soll die Zeche (einschließlich Anwalts - und Gerichtskosten) zahlen?


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2020 09:04
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

" Sie hätten von alldem nichts gewußt" (übrigens ein sehr geschichtsträchtiger Satz...).

You made my day 😉 ... Danke für diesen Lacher.

Wenn es nicht so traurig wäre, wenn es sogar ein richtiger Brüller. Das Problem ist, es wird über so viel Steuerverschwendung und unsinnige Schwarzarbeit und dessen Verfolgung berichtet, aber gerade in dem Sozialbetrug wird es den Beziehern so leicht gemacht. Und wenn man nur in das Schwarzbuch des Bund der Steuerzahler kuckt, oder einfach mal hochrechnet was man hier so liest und im eigenen Bekanntenkreis vonstatten geht, dann reden wir hier auch nicht mehr über Peanuts. Dann geht es um Milliarden, die so manche Wirtschaftskriminalität in den Schatten stellen würde.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2020 20:35
(@maxmustermann1234)
Registriert

Und die Kriminellen gelten dann noch als arm und tauchen in der Armutsstatistik auf. Dann werden noch mehr Steuergelder gefordert, um sie zu unterstützen.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2020 12:08
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

@ ja das ganze ist zum weinen.

Gerade jetzt der gelbe Brief per Post mit persönlicher Unterschrift. Also das ganze nun noch einmal hochoffiziell. das gleiche Blabla.
Interessant aber dass dort mitgeteilt wird dass meine Kinder seit 1.4.20 Leistungen nach SGB II beziehen. Ich habe mein Einkommen zwecks Unterhaltshöhe anzugeben. Gehaltnachweise der letzten 12 Monate.

Interessant finde ich das ganze schon, da sich mir nun die Möglichkeit bietet eigentlich den Unterhalt zu senken.
Wenn ich mich selbst nach dem SGB durchrechne, so fehlen mir jeden Monat 195€. Was bedeutet der Unterhaltstitel ist um 195€ zu hoch. So gebe ich sehr gerne Auskunft.

Das Jobcenter hat nach den regeln des SGB II mein Einkommen zu prüfen und darf mich aber nicht selbst bedürftig machen (§33 SGB II).

Das Ergebnis ist meine Bedürftigkeit, da der Unterhalt mich mit 195€ in den SGB drückt.

Folgende Fehlbeträge habe ich:

April 20 195€
Mai 20 195€+ 76,53€ = 271,53 (weil Tochter im Umgang und in temporärer Bedarfsgemeinschaft mit mir (erhöht Bedarf der Gemeinschaft).
Juni 20 195€+ 218,67€ = 413,67€ (wie Mai aber Tochter 20 Tage im Monat in meinem Haushalt).

So müsste das Amt meine Fehlbeträge ausgleichen, es sei denn ich soll unter Hartz IV bleiben, was dann die Zahlung absurde macht. Ebenso werde ich das Jobcenter darauf verweisen, dass die Zuständigkeit auf Grund §33 SGB II, zu spät ist, weil ich hätte schon im April informiert werden können.

Fazit: Es wurden April- Juni  2163€ Unterhalt gezahlt aber 880,20€ zu viel gezahlt.

Ich könnte denen auch mitteilen dass die juli Zahlung auf Grund Überzahlung nach dem SGB nicht gezahlt wird.

Gleichzeitig geht es jetzt zum Anwalt um den Titel abzuändern.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2020 16:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes kannst Du Dich tatsächlich freuen, dass das JC selber rechnet. Sie könnten nämlich auch sofort auf den Titel abstellen!
Das Problem ist, dass der Titel damit nicht aus der Welt ist und damit die Forderung aus dem Titel bestehen bleibt. Deshalb ist der Gang zum Anwalt richtig.
Wenn für April-Juni "zuviel" Unterhalt gezahlt wurde, dann ergeben sich für Dich daraus keine Rückforderungen bzw. Ansprüche auf Verrechnung, da zuviel gezahlter Unterhalt als verbraucht gilt.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2020 12:48




(@inselreif)
Moderator

Na ja, die rechnen routinemässig nach, falls der Titel zu niedrig sein sollte.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2020 15:05
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber zu hoch darf er sein der Titel?
Nimmt man die Weisung Der Jobcenter für §33 SGB II
ergibt sich folgendes:

Ausschitt:

(6) Ist nach den vorgenannten Grundsätzen der Unterhaltsbedarf
ermittelt, ist die Leistungsfähigkeit der oder des Unterhaltsverpflichteten zu prüfen. Die Leistungsfähigkeit ist entsprechend den Leitlinien des für die oder den Unterhaltspflichtigen zuständigen OLG zu
ermitteln.
(7) Im Unterhaltsrecht wird - im Gegensatz zum SGB II - auch fiktives Einkommen berücksichtigt und damit ggf. Leistungsfähigkeit
bejaht, die ansonsten nicht gegeben wäre. Die Grundsätze zur Berücksichtigung von fiktivem Einkommen ergeben sich aus der einschlägigen Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht.
(8) Ist die oder der Unterhaltsverpflichtete nach Maßgabe des Unterhaltsrechts nicht leistungsfähig, besteht kein Unterhaltsanspruch.
Daher findet kein Anspruchsübergang - auch nicht dem Grunde
nach - statt.

Ausschnitt:

(4) Nach Sinn und Zweck des § 33 Abs. 2 Satz 3 soll der oder dem
Unterhaltsverpflichteten mindestens ein Einkommen verbleiben, das
zur Deckung ihres oder seines individuellen Bedarfs nach dem SGB
II ausreicht (siehe auch Hinweise zu § 11, Kapitel 2.7).
Beispiel:
Unterhaltsverpflichteter lebt mit Partnerin in eheähnlicher Gemeinschaft, monatliche KdU: 400 €, bereinigtes
Einkommen 750 €, Unterhaltsverpflichtungen/-
zahlungen 200 € monatlich. Auch nach Absetzung der
Unterhaltszahlungen tritt Hilfebedürftigkeit für ihn nicht
ein (550 € verbleibendes Einkommen stehen 511 € individuellem Bedarf gegenüber).

Das Bedeutet wenn das Jobcenter den Unterhalt, so belässt dass ich dann selbst hilfsbedürftig bin.
Wenn die Ihren Anspruch vom April erst im Juni mitteilen, so ist dass ihr Problem. Die hätten halt schneller arbeiten müssen. Ein Versuch ist es Wert.
Ansonsten SG. Ich habe gezahlt, weil ich von nichts wusste. Für Juli muss der unterhalt um 195€ sinken, weil sonst bedürftig.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2020 16:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du hast Dich mit dem Titel der sofortigen Vollstreckung in der entsprechenden Höhe unterworfen. Das ist Fakt. Das JC darf nicht mehr fordern als es selbst zahlt, aber die Unterhaltsansprüche sind auf das JC übergegangen und solange der Unterhalt tituliert ist, kann das JC auf den Titel zurückgreifen.
Du musst Dich deshalb unbedingt um eine Abänderung kümmern. Bei einer Neuberechnung kannst Du auf Deiner Leistungsfähigkeit bestehen. Für die Vergangenheit ist es zu spät.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2020 17:41
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

@Susi
ich sehe es auch so, wenn es denn kein Amt ist. Wenn aber das Amt den Titel nach §33 SGB II übernommen hat (dann ist Ansprechpartner nur das Jobcenter) und dann Monate lang braucht um festzustellen der Unterhaltspflichtige Zuviel zahlt, dann hat eigentlich das Amt monatlich zu wenig gezahlt.

so als Beispiel: Jobcenter zahlt 300€ an Unterhaltsempfänge. Unterhaltsempfänger erhält Unterhalt von 500€. Jetzt stellt Jobcenter fest dass der Unterhaltspflichtige aber mit 100€ Bedürftig wird, so müsste das Jobcenter den Unterhalt auf 400€ mindern. Eine Entreicherung zählt aber nicht für ein Jobcenter. Ansonsten müsste der Unterhaltszahler selbst einen Antrag auf Bedürftigkeit stellen. Deshalb muss das Jobcenter generell prüfen ob der Unterhaltszahler Leistungsfähig ist. Zahlt er zu wenig, so muss er mehr zahlen.  Vom Übergang des Titels an, hat dann das Jobcenter Geld gespart in dem es einen Unterhaltspflichtigen unter seinem Mindestsatz gedrückt hat also bedürftig gemacht hat.

P.S.: Ich zahle ja nach Unterhaltstitel aber eigentlich zu viel.  Den Gerichten ist es egal, weil die nach Tabelle gehen. Wenn das Geld nach Düsseldorfer Tabelle berechnet wird, so wird das Jahresgehalt berücksichtigt, wobei Weihnachtsgeld das Monatsbrutto für den Unterhalt erhöht. In dem Monatsbetrag des Unterhalts wird dann aber wenn es knapp wird, der sozialrechtliche Selbstbehalt unterschritten. Das sollten die Ämter aber nicht, weil der Unterhaltszahler nicht mehr Leistungsfähig ist. Ich könnte nun meinen eigenen Hartz IV Antrag stellen, wo es dann wieder lautet den Unterhalt senken, da nicht Leistungsfähig. Nun müsste also das gleiche Amt mit dieser aussage die Unterhaltsforderung senken. Dann wäre ich aus dem Hartz IV heraus. Tut es nicht senken, so kann ich den Unterhalt einkommensmindernd geltend machen, also das Amt zahlt mir den Betrag welcher fehlt um den Hartz IV Satz zu erreichen. Das Amt müsste Also die 195€ welche mir fehlen (um den Hartz IV Satz zu erreichen) ausgleichen. Wenn das Jobcenter bisher beim Unterhaltsempfänger sparte, so muss es dort nun den Betrag entsprechend mehr zahlen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2020 18:07
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du hast Dich mit dem Titel der sofortigen Vollstreckung in der entsprechenden Höhe unterworfen. Das ist Fakt. Das JC darf nicht mehr fordern als es selbst zahlt, aber die Unterhaltsansprüche sind auf das JC übergegangen und solange der Unterhalt tituliert ist, kann das JC auf den Titel zurückgreifen.
Du musst Dich deshalb unbedingt um eine Abänderung kümmern. Bei einer Neuberechnung kannst Du auf Deiner Leistungsfähigkeit bestehen. Für die Vergangenheit ist es zu spät.

VG Susi

Ja ich musste mich 2010 dem Gericht unterwerfen. Mein späterer Versuch scheiterte trotz mehr Kinder, in dem der Richter alles so beließ wie es war. Nein das ganze ist ausgeübte Gewalt des Staates. Und da kann ich nichts entgegen setzen.

Seit Jahren beziehe ich dadurch selbst Hartz IV und der Kindesumgang wurde auch immer bezahlt (mein letzter Antrag liegt seit Januar 2020 unbearbeitet beim Jobcenter). Nun ist auf der anderen Seite auch das Amt und nun ist das Mehrzahlen ok, wobei seit Jahren gesagt wird, dass ich den Titel ändern soll (natürlich auf eigene Kosten).


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2020 18:12
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe am Freitag meine Antwort an das Jobcenter geschickt. Auf Grund meiner Zahlungen sind meine Kinder nicht bedürftig. In folge dessen bleibt der Titel bei der Mutter. Es sei denn sie begehren Ehegattenunterhalt.
Ferner habe ich Akteneinsicht als Beteiligter beantragt. Am Freitag läuft meine Frist zur Titelherausgabe ab.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2020 13:28
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Update:
Das Jobcenter hat meine Fristsetzung zurückgewiesen. Bis 30.6.20 könnte man nicht bearbeiten, weil niemand es bearbeiten würde. Das ist sehr unlogisch, weil ich selbst eine Frist hatte bis zum 26.6.20 gesetzt hatte.
Das bedeutet im Juli, auf Grund meiner eigenen Belastungsgrenze einfach weniger zu zahlen und auf Reaktion des Jobcenter warten. Als zweite Variente noch diesen Monat auch einen Hartz IV antragen stellen (auf Grund der Unterhaltshöhe).
Die Frist des Titelverzicht der Ex und des Sohnes sind seit dem Montag abgelaufen. Keine schriftliche Erklärung noch sonst etwas.

Ich werde versuchen einen Beratungshilfeschein zu erhalten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2020 17:25
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Update:

ich habe durch meine Versicherung eine Zusage der Erstberatung erhalten.
Nun zur Anwaltssuche:

Insgesamt will jeder nur Honorarbasis. Die Erstberatungsgebühren sind immer nicht kostendeckend (laut Anwälte). Berechnung existiert bereits durch Jobcenter und doch soll ich mindestens 400€ + Mwst. hinlegen.

Das bedeutet es ist kein Anwalt zu finden.

Aktuell überlege ich direkt Verfahrenskostenhilfe zu beantragen und gleichzeitig beim Gericht auch §78b Abs. 1 ZPO zu beantragen. hierzu würde ich Anwaltsantworten und die Kanzleien vorlegen (bereits 18 Anwälte).

Kindesunterhalt:
Zum 1.8.2020 stelle ich den Unterhalt für den Erwachsenen Sohn ein. Ich werde dann wohl gepfändet.
Die Frist zur Titelherausgabe haben Mutter als auch Sohn verstreichen lassen.
Eine Teilverzichtserklärung für die Mutter, damit der unterhalt der Tochter weiter läuft, wurde auch abgelehnt.

Ein Vorschlag einen Unterhaltstitel beim Notar anzufertigen, ging auch nicht weil die Mutter nicht erschien.
Sie möchte zwar einen neuen Unterhaltstitel, aber nur wenn der Volljährige auch dort mit Unterhalt bedacht wird (mit gleichen Recht wie die Minderjährigen).

Es geht ihr halt nur um das Geld.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2020 15:24
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe am 1.8.2020 den Unterhalt für meinen Sohn eingestellt.
Am 10.9.2020 schrieb mich das Jobcenter an und forderte mich auf den Unterhalt in Höhe von 105% weiterzuzahlen. Ich habe das abgelehnt. Mal sehen was passiert.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2020 12:16
(@inselreif)
Moderator

Insgesamt will jeder nur Honorarbasis. Die Erstberatungsgebühren sind immer nicht kostendeckend (laut Anwälte). Berechnung existiert bereits durch Jobcenter und doch soll ich mindestens 400€ + Mwst. hinlegen.
...
Aktuell überlege ich direkt Verfahrenskostenhilfe zu beantragen

Das sind jetzt aber Äpfel und Birnen - Du findest keinen Anwalt für eine Erstberatung und möchtest Dir deshalb einen zur Prozessführung beiordnen lassen? Vielleicht überlegst Du erst, was Du möchtest und dann wer das bezahlt.

So wie sich die Sache darstellt, kannst Du eh gleich die Prozessführung beauftragen. Hast Du unter Hinweis darauf schon mal gesucht?

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2020 15:33




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