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Ein kind demnächst 18 und erwerbsobligenheit

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(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Im Februar 2020 wird mein ältester 18. ich zahle seit jahren dynamisch unbefristet 100%. Ich habe 4 Kinder (17; 14; 5; 3). Im damaligen Unterhaltsprozess wurde der Ehegattenunterhalt abgewiesen ( da sie ihre berufstätigkeit absichtlich vor trennung aufgab). Sie hat im Urteil eine erhöhte Erwerbspflicht. Über die jahre bekam sie aber weitere kinder. So dass immer ein kind unter drei da ist.

Die 100% Kindesunterhalt sind eigentlich bei 4 Kindern nur 85%. Aber dem Gericht war dieses egal (so bekommen die kinder 5 und 3 jahre deutlich weniger, da sie bei mir leben).

Mein Sohn (bald 18), will dass sein unterhalt weiter an die mutter geht. Seine schule endet im juli 2020. eine ausbildung hat er bisher nicht gesucht.

So wie es aussieht werde ich wohl den unterhalt dann im august einstellen. Er hat mir mitgeiteilt, er würde noch mehrere jahre unterhalt bekommen. Über ein konto denkt er nach. Für bewerbungen hat er keine lust.

Wie bereits beschrieben zahle ich bis sommer die 100% weiter, um einer klage bis dahin aus dem wege zu gehen. Da meine erfahrungen sehr sehr schlecht.

Eigentlich sind ja beide elternteile unterhaltspflichtig. Aber die mutter hat durch weitere kinder dieses umgangen, weil immer ein kind unter 3 jahren vorhanden ist.

Wurde bei einer neufestsetzung des unterhalts durch das gericht dieses berücksichtigt oder zahle ich für den 18 jährigen weiterhin alleine. Oder wäre eine klage ab 18 sinnvoll?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2020 19:52
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Die 100% Kindesunterhalt sind eigentlich bei 4 Kindern nur 85%. Aber dem Gericht war dieses egal (so bekommen die kinder 5 und 3 jahre deutlich weniger, da sie bei mir leben).

Mein Sohn (bald 18), will dass sein unterhalt weiter an die mutter geht. Seine schule endet im juli 2020. eine ausbildung hat er bisher nicht gesucht.

So wie es aussieht werde ich wohl den unterhalt dann im august einstellen.

schlechte Idee den Unterhalt einfach einzustellen.
Titel durch Gerichtsbeschluss vorhanden, dagegen wirst du gerichtlich vorgehen müssen. Sollte er keine Ausbildung anfangen würde sein Unterhaltsanspruch entfallen. Bei Ausbildung würde er in der Unterhaltsreihenfolge hinter die minderj. Kinder und evtl. Ehefrau  zurück fallen und dein SB würde sich deutlich erhöhen.


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2020 20:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ab dem 18. Geburtstag wird das komplette KG angerechnet, insoweit reduziert sich schon mal der Unterhalt. Wenn du die Chancen, jetzt eine Abänderung zu erreichen als gering erachtest, wäre eine Überlegung, bis Juli 2020 knirschend die Zähne zusammen zu pressen und dann eine Abänderung zu erzwingen. Einfach einstellen kannst du bei einem unbefristeten Titel nicht!!
Dann sind im 1. Rang alle minderjährigen Kinder, dann kommt die Mutter der kleinen Kinder (das sind welche einer anderen Frau, so verstehe ich das?) und erst dann kommt dein volljähriger Sohn, denn der ist nicht mehr privilegiert und bekommt nur Unterhalt, wenn die Ansprüche aller vorrangig Berechtigten befriedigt sind und du dann noch mehr als 1400 netto hast.

Außerdem hat er keinen Unterhaltsanspruch, wenn er keine Ausbildung macht. Studiert er, muss er um dich (und seine Mutter zu entlasten) BAföG beantragen und wenn er ein Ausbildungsentgelt erhält, wird das auf seinen Unterhaltsanspruch angerechnet.

Auf das Konto der Mutter zahlst du nur, wenn er dir das schriftlich gibt.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2020 20:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange er zur Schule geht ist er privilegiert und es wird sich praktisch nichts ändern, außer, dass es eine Alterstufe hoch geht, aber das KG an ihn weitergeleitet wird und dadurch der Unterhaltsbedarf sinkt.

Wenn er die Schule beendet hat, dann muss er als erstes beweisen, dass ein Unterhaltsanspruch besteht. Es wird aber schwierig sein den einfach Unterhalt einzustellen, weil er nichts macht.

Deine Chance besteht darin, dass wenn er nicht mehr die Schule besucht, er nicht mehr privilegiert ist und die minderjähirgen Kinder im Unterhalt vorrangig sind. D.h. von Deinem bereinigten Einkommen ist zunächst der Unterhalt für die minderjährigen Kinder zu bestimmen (und unter Mindestunterhalt kann es nicht gehen, es wird nie unter Mindestunterhalt gestuft) und diese Summe dann von Deinem Einkommen abgezogen.

Alles, was dann über 1400 Euro (Dein Selbstbehalt gegenüber volljährigen, nicht privilegierten Kindern) steht dann für Unterhalt zur Verfügung. Steht kein oder nur wenig Geld zur Verfügung, dann ist das so. In diesem Fall gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr und das Kind muss für seinen Unterhalt selbst sorgen.

Deshalb macht es Sinn zumindest ab Ende der Schulausbildung auf Abänderung des Unterhalts zu klagen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2020 20:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Problematisch ist, dass die Rechtssprechung den gerade von der Schule abgegangenen jungen Erwachsenen eine Orientierungsphase zubilligen, die gerne mal 12 Monate betragen kann. Es ist ja nun mal so, dass der Schulabschluss völlig überraschend kommt und sich die jungen Leute daher nicht darauf einstellen können. Sorry, war sarkastisch gemeint.

Das Ende seiner Privilegiering ist Deine Chance, seinen UH vorerst zu beenden. Wie berits geagt, ändert sich die Rangfolge und er rutscht ganz nach hinten.

Deshalb macht es Sinn zumindest ab Ende der Schulausbildung auf Abänderung des Unterhalts zu klagen.

Das macht nicht nur Sinn: Du wärst bescheuert, nicht tätig zu werden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2020 23:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Und als Hilfestellung für den jungen Mann: er sollte sich sofort nach Beendingung der Schulzeit ausbildungssuchend melden. Ansonsten fehlen ihm u.a. Rentenpunkte, für die er sich heute ganz sicher (noch) nicht interessiert. Es zählt da jeder Tag.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2020 23:53
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Antworten. Aktuell wird es so laufen dass die Ex und meine Person sich im Mai zwecks Kindergeld Zusammensetzen. Denn wenn der Sahn keine Ausbildung sucht, weil keine Lust, so fallen die 3. und 4. Kinder beim Kindergeld, was gerade der Ex stört. Ich würde meinem großen Sohn auch empfehlen sich beim Jobcenter ab August Arbeitslos zu melden (das ganze schriftlich). Tun muss er das aber selbst (sofern er Lust hat).
Ich werde mir auch die Bewerbungsbemühungen zeigen lassen und dann im Mai zum Anwalt gehen (Unterhaltstitel herausklagen). Herausgeben will die Ex den Titel nicht.

Mein Problem ist der gerichtliche Unterhaltstitel, welcher unbefristet und dynamisch ist. Auch beim nichts tun müsste ich zahlen. Ebenso hat der Gerichtstitel trotz Mangelfall, eine Zahlquote von 105% (bei 878€ Verteilmasse, sind 420€ + 353€ aktuell) . Da bei gingen meine beiden kleinen Kinder welche bei mir leben mit weniger Unterhalt aus, da laut Richter ja bei mir, Unterhalt durch Pflege und Erziehung. Eine Mangelfallberechnung wurde abgelehnt. Das zum Thema gleiche Kinder.
Ein Klage wegen Abänderung des Unterhalt versuche ich soweit wie möglich zu vermeiden, da ich ein gebranntes Kind bin. In der Vergangenheit wurden Verfahrenskostenhilfe abgelehnt obwohl Hartz IV Aufstocker. Und die Gerichtskosten mir aufgebürdet. Richter sind halt immer Tagesform. Der Unterhalt kann aber bei Hartz IV komplett angerechnet werden (aktuell im März  773€).

Wichtig
Die Ex und die Kinder: Ich habe mit der Ex 2 Kinder (14 und 18). Die ex hat wiederum 2 Kinder welche nicht meine sind (5 und 7). Ich selbst habe auch  2 Kinder bei mir welche nicht die Kinder der Ex sind (3 und 5).
Diese beiden Kinder werden im Kindesunterhalt nur mit dem übriggebliebenen verfügbaren Einkommen gerechnet. Während die Kinder 14 und 18 jeweils 105% erhalten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2020 12:11
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Update:
Anfangs des Monats hat mich die Ex informiert, dass sie gerne Wohngeld haben würde. Sie konnte aber den Unterhaltstitel nicht finden. Sie fragte mich ob Sie Anspruch haben würde. Ich habe ihr mitgeteilt dass ich klare Auskunft brauche was nach der Schule ab August 2020 passiert. Mein Sohn hat bisher nichts gefunden (Grund Corona).

Sie legte mir schriftlich vor was Sie verdienen würde. 5000€ (Ihr Ehemann)+ 450€ (Job von Ex) + 853€ Kindergeld = 6303€ + 773€ Kindesunterhalt =7076€ (Abzüglich 760€ Warmmiete) = 6316€
Und fragte ob es Zuviel sei!

Hier mal mein Einkommen: 2624,05€ (Lohn) + 445€ Kindergeld = 3069,05€ - 890€ Warmmiete = 2179,05€ - 721€ Kindesunterhalt = 1458,08€

Wie war das mit Unterhalt bei erheblichen Einkommensunterschieden?

Ich werde den Unterhalt für den Sohn wenn kein Ausbildungsplatz gefunden wird einstellen und auf ein Konto zurück legen. Über eine klage werde ich nachdenken. Ich bin aber ein gebranntes Kind, weil sehr schlechte Erfahrungen gemacht


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2020 14:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie möchte Wohngeld vom wem und wofür?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2020 14:11
(@inselreif)
Moderator

Wie war das mit Unterhalt bei erheblichen Einkommensunterschieden?

Dieser Rechnung lässt sich in Sachen Unterhalt rein gar nichts entnehmen. Und wenn hier jemand unterhaltsrechtlich ein deutlich höheres Einkommen hat, dann bist Du das.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2020 14:56




(@maxmustermann1234)
Registriert

Sie hat doch gar kein Einkommen, das hat der Ehemann.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2020 16:04
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Max
Du schreibst das die EX kein Einkommen hat. Das ist so nicht ganz richtig, sie verdient 450 € und der neue Ehemann ist ihr Unterhaltspflichtig. Wenn ich mich richtig erinerre sagen einige Urteile das Ihr Unterhalt durch den Ehemann gedeckt ist und sie daher die 450 € die sie verdient zum Unterhalt einsetzen kann. Mit dem Wohngeld wird das bei dem Einkommen eher wohl nichts, da alle Einnahmen zusammen gerechnet werden. Das wäre schön wenn man bei über 6300€ Einkommen noch Wohngeld erhalten würde.

LG der Frosch


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2020 16:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wir sprechen hier von einem Volljährigen. D.h. als erstes muss sich das Kind um seinen Unterhalt kümmern. Es ist zwar richtig, dass das Einkommen des Ehemanns der KM eine Rolle spielt, aber nicht nach dem Halbteilungsgrundsatz sondern nach dem "Taschengeld-Paragraphen".
Damit ist es fraglich ob die KM über 1400 Euro kommt und auch der TO hat einen Selbstbehalt von 1400 Euro gegenüber dem nicht mehr privilegierten Kind.
Eine Klage auf Abänderung des Unterhaltstitels sollte der TO auf gar keinen Fall scheuen, einfach weil die Situation bei Volljährigen anders ist. Voraussetzung ist aber, dass das Kind nicht mit einer Abänderung/Verzichtserklärung zum Unterhalt einverstanden ist. Schlechte Erfahrungen aus der Vergangenheit sollten ihn davon nicht abhalten.

VG Susi
Er kann aber nicht die KM zur Einkommensauskunft, noch den Ehemann dazu verklagen, das kann nur das Kind.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2020 16:57
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Na ja ich werde das schriftliche was ich habe verwenden. Danach sind da 5000€ + 450€. Die 5000€ sind aus Selbständigkeit und sie ist als Geschäftsführerin geführt (laut IHK) und die 450€ sind ein 450€ Job.

Mein Selbstbehalt, wegen höherer Miete beläuft sich auf 1740€ gegenüber meinem Sohn. und auf 1620€ für die anderen drei Kinder, wobei zwei da von bei mir leben. In der Vergangenheit hat der Richter die Kinder bei mir ignoriert und den Unterhalt der beiden größeren auf 100% festgelegt. Wie bereits vorher geschrieben bleiben mir aber nur 1458,08€. Das bedeutet 161,92€ fehlen da jeden Monat zum Selbstbehalt. Aber Richter entscheiden nach Tagesform. Und Kinder gleich behandelt, nein dass ist leider nicht so. Und deshalb bin ich seit Jahren Aufstocker. Ich muss brav 100% nach Tabelle zahlen. Das wiederum wird dann als einkommensmindernd berücksichtigt.

Meine ex konnte den Unterhaltstitel auch nicht finden (ich hatte sie mehrfach angesprochen).

Es gab da ein Urteil wo Taschengeld in höhe von 6% angerechnet werden konnte welches ihr der Ehegatte zahlen müsste, was bedeuten würde 5000-2624/100x6=142,56€ zu den 450€ kommen müsste.

Andererseits bezweifle ich dass der der als Geschäftsführer geführt wird, bei einem Monatseinkommen von 5000€ nichts an die Geschäftsführerin zahlt.

Und wie geschrieben es wird interessant wenn ein Ausbildungsgehalt gezahlt wird. Denn hier greifen beide Einkommen für die Berechnung.

Und bevor ich es vergesse, bei den 1458€ sind noch keine Fahrtkosten drinnen ( Monatskarte von 118€ zur Arbeit).


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2020 17:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Problem ist der Titel, ein Titel kann aber abgeändert werden, wenn sich die Umstände ändern. Hier ändern sich die Umstände dadurch, dass
1. die Berechnung des Unterhalts bei Volljährigkeit eine andere ist und das volle KG (und nicht nur das halbe) auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird,
2. das volljährige, nicht mehr privilegierte Kind im Unterhaltsrang gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html>" § 1609 BGB</a> im 4. Rang und damit nachrangig zu den minderjährigen Kindern (1. Unterhaltsrang) ist.
3. Bei volljährigen, nicht privilegierten Kindern gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr.
Das sind gute Gründe für eine Abänderung eines bestehenden Titels.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2020 18:54
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Update:
Am Dienstag erhielt ich ein Schreiben des Jobcenter.

Das Jobcenter schrieb, dass die Kindesmutter mit nur 450€ Einkommen, Grundsicherung beantragt hat. Das Jobcenter schrieb dass ich seit dem 18. Geburtstag kein Unterhalt für meinen Sohn zahlen würde. Ich sei entsprechend bestehenden Titels zum Unterhalt verpflichtet in Höhe von 326€ (das sind 100% Düsseldorfer Tabelle).

Das ganze macht mich sprachlos. Ich hatte dann gestern mit der Ex gesprochen. Diese meinte sie hätte dem Jobcenter mitgeteilt dass ich ab dem 1.08.20 keinen Unterhalt mehr für meinen Volljährigen Sohn zahlen werde. deshalb wurde ich aufgefordert. Vom 18. Geburtstag an, sofort bis zum 13.06.20 den Unterhalt in höhe von 1374€, zu zahlen, da die Ansprüche des Unterhaltstitel an das Jobcenter übergegangen wären. Würde nicht bis zum 13.06.20 gezahlt werden, so würden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden...

"Ebenso weisen wir sie darauf hin, dass die Verletzung der Unterhaltpflicht,nach § 170 Absatz 1 StGB, eine Straftat ist."

Für die Ex:

Ich habe ein Schreiben aufgesetzt und ihr eine Frist gegeben dass sie mir mitteilt, dass sie entweder den Titel heraus gibt oder ab 1.8.20 auf jegliche Ansprüche verzichtet.

Ich habe auch eine Neuberechnung des Unterhalts vorgeschlagen (notariell ab 1.8.20).

Gleichzeitig habe ich meinem volljährigen Sohn eine Erklärung zugestellt, dass auch dieser auf jegliche Ansprüche aus dem Unterhaltstitel verzichtet.

Entscheidend ist hier das beide eine Erklärung abgeben müssen, da sonst der unbefristete Titel weiter läuft. Was bedeutet dass er ohne überhaupt etwas zu tun 326€ jeden Monat von mir bekommen würde.

Wenn nur einer Unterschreibt muss ich wohl eine Abänderungsklage anstreben.

Oder muss ich nun sowieso klagen, da der Titel nun vom Jobcenter betrieben wird?

Soviel Stress auf einmal. Warum unbefristete Unterhaltstitel?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2020 11:55
(@inselreif)
Moderator

Oder muss ich nun sowieso klagen, da der Titel nun vom Jobcenter betrieben wird?

So ist es. Wenn das Jobcenter auf die übergegangenen Ansprüche nicht verzichtet, bleibt nur eine Abänderungsklage.
Ansonsten hätte die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung (Du kannst es ja trotzdem mal probieren, ohne die kann auch das JC nicht vollstrecken) oder ein Vollstreckungsverzicht des Kindes gereicht.
Die Frage ist natürlich, wenn die KM tatsächlich nur 450,- Einkommen hat, wie weit wäre der Titel dann abzusenken?

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 12:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die KM Grundsicherung beantragt ändern sich die Regeln. Mutter und Kind bilden eine Bedarfsgemeinschaft.
Alle Unterhaltsansprüche gehen damit auf das JC über. Dein Ansprechpartner ist jetzt das JC und zwar unabhängig davon, was KM oder Sohn mit Dir vereinbaren oder nicht.
Für das JC ist wesentlich, dass ein Titel existiert und Du verpflichtet bist diesen zu bedienen.

Wenn Du also etwas ändern willst, dann weise das JC darauf hin, was sich geändert hat und wie sich deshalb der Unterhalt ändert. Da die KM leistungsunfähig ist, zählt nur Dein Einkommen bzw. der Titel.

Sollte es keine Einigung mit dem JC geben, dann musst Du das Gericht bemühen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 12:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vom 18. Geburtstag an, sofort bis zum 13.06.20 den Unterhalt in höhe von 1374€, zu zahlen, da die Ansprüche des Unterhaltstitel an das Jobcenter übergegangen wären. Würde nicht bis zum 13.06.20 gezahlt werden, so würden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden...

Ich hab da noch mal eine Verständisfrage.

Dein Sohn ist inzwischen 18 und du zahlst aktuell noch Unterhalt?

Wie kommt das JC dazu, dass sie von dir diesen Betrag fordern? Der Unterhalt ab August ist ja nun noch weit nicht fällig. Ich würde mal beim JC gezielt nachfragen und denen auch nachweisen, dass du aktuell noch Unterhalt zahlst.
Ich würde auch in einem Benesatz meine Verwunderung ausdrücken, dass die KM, obwohl verheiratet und mit Mann mit gar nicht so schelchtem Einkommen, Grundsicherung erhält


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 12:39
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich hinke ich gerade etwas ...
Du schreibst, dass die KM Grundsicherung beantragt habe. Etwas weiter vorab hast Du geschrieben, dass die KM verheiratet ist und der Ehemann ein Einkommen von etwa 5000 Euro hat. Selbst wenn er jetzt bedürftig werden würde, greift doch erstmal das Arbeitslosengeld I und mit den Zahlen dürfte kein Anspruch für ALG II vorliegen. Oder habe ich irgendwo etwas überlesen.

Dann fordert die ARGE Gelder die bereits gezahlt sind. Das würde ich denen nachweisen. Auch kann ein Unterhaltsverzicht des Sohnes gültig sein, er hat das doch schon im Februar 2020 für 08/2020 unterschrieben, weil er bereits volljährig war.
Eine Übergangszeit sehe ich hier nicht und die Abänderung sollte zügig bis August durchgezogen werden. Die ARGE kann auch nicht fordern, weil sich die Voraussetzungen verändert haben.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 13:45




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