Wir sind eine sogenannte Patchwork Familie, bestehend aus Mama mit 1 Kind 10J. aus früherer Beziehung, einem Papa mit 1 Kind 13J. aus erster Ehe und einem gemeinsamen Kind 5J. alt.
Wir sind seit 6 Jahren miteinander verheiratet ( eigentlich sehr glücklich), und dennoch belasten uns die Probleme unserer Vergangenheiten eigentlich ständig.
Nach regelrechtem Mobbing, Intrigen und allerlei anderen Problemen, kam es dazu das mein Mann zu seinem Sohn aus erster Ehe endgültig keinen Kontakt mehr hat, der Vater meines Kindes hatte und wollte von Geburt an keinen Kontakt zu meinem Sohn, was ich akzeptieren kann, da meine Mann sich bemüht diese Rolle zu ersetzen.
Leider zahlt der Vater auch seit über einem Jahr keinen Unterhalt mehr, weil er nicht arbeitet und auch nicht arbeitslos gemeldet ist , man kann seiner Fantasie freien Lauf lassen, um heraus zu finden womit er seinen Lebensunterhalt bestreitet. Leider zieht ein solches Verhalten bisher keine Konsequenz nach sich, außer das mein Mann durch unsere Hochzeit verpflichtet ist auch dieses Loch zu stopfen,
( Unterhaltsvorschuss wird nur für alleinstehende Mütter gewährt).
Mein Mann muss natürlich für seinen Sohn zahlen nach der neuen Düsseldorfer Tabelle, stolze 398€ mtl., die KM ist auch neu verheiratet und beide sind voll berufstätig.
Mein Mann hat hat ein durchschnittliches Einkommen inkl. Steuererstattung von ca.2400€, ich arbeite auf 400€ Basis + Kindergeld, da das Geld ansonsten vorne und hinten nicht reicht.
Nach Abzug aller Kosten ( Miete , Nebenkosten, Versicherungen usw.) verbleiben uns als 4 köpfige Familie knappe 800€ um zu essen, leben, Kleidung, Schulkosten, Ganztagsbetreuungskosten, Benzin, Auto, Arztkosten, Geburtstage , Reperaturen, Wünsche der Kinder zu erfüllen und zu decken.
Im Prinzip unterhalten wir ja 3 Kinder von diesem Einkommen!!
Wo bitte ist hier von einer Gleichberechtigung aller Kinder zu sprechen?
Vergleich :
Familie mit 2 Kindern 800€
Kind aus 1. Ehe: 398€ + 186 € Kindergeld 584€ ohne das die Mutter auch nur einen Cent dazu zahlen muss.
Welche Familie die nicht geschieden ist hat so viel Geld für 1 Kind monatlich zu Verfügung?
Ganz davon mal abgesehen das ich als neue Ehefrau in seinem Einkommen gar nicht berücksichtigt werde, obwohl er ja das hohe Einkommen mitunter auch durch unsere Hochzeit und die Steuerklasse 3 hat, genau so sieht das mit der Steuererstattung aus , wir werden als Ehepaar veranlagt aber auch das interessiert niemanden, wenn es um den Unterhalt geht ist das komplette Einkommen meinem Mann.
Wir als Eltern sind gerne bereit zu verzichten, aber es ist nicht in Ordnung das die beiden Kinder die in unserer Familie leben dadurch so benachteiligt werden.
Ich finde das jeder Elternteil zu Unterhalt verpflichtet ist, und diesen auch zahlen sollte, aber ich denke auch das alle Kinder gleichberechtigt dein sollten und das jedes Kind den Anspruch auf den gleichen Betrag haben sollte unabhängig vom Einkommen des Vaters.
Denn die Ansprüch und Wünsche von Kindern sind überall gleich, egal wie hoch das Einkommen seines Vaters ist.
Was ist mit den vielen armen Kindern die von Hartz4 leben, deren Satz, den der Staat für sie zahlt ist ja auch viel geringer, warum bekommen die keine Erhöhung????(fragt deren Eltern jemand, ob das Geld ausreicht?)
Ich bin selber eine Mutter die für Ihr Kind bis vor 1 Jahr Unterhalt erhalten hat, der KV hat den Mindestsatz gezahlt und ich habe mich nie beschwert, da ich dieses Kind auch mit in die Welt gebracht habe und meiner Meinung auch eine Verpflichtung habe.
Fazit: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2010 ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung.
Was soll ich dir dazu sagen !
Bedenke nur einmal was ein Vater zahlen muss pro Monat!!!!!!! und noch nebenbei für die Frau zahlen muss!!!!!!!!!!!
und dann denk mal dran was der Staat für Harz 4 Empfänger für ein Kind zahlt.
Da wird klar mit zweierlei Maß gerichtet ! Die Düsseldorfertabelle ist aus meiner Sicht das Letze. Natürlich hat Sie keine Gesetzeskraft, hält sich aber
jeder dran! Frag mich warum noch nie einer dagegen Geklagt hat oder könnte das mal jemand hier aus dem Forum bitte tun der genug Geld hat.
Es gibt auch andere Fälle, ich arbeite meine 180-200 Std im Monat und hab weniger als meine Ex find das nicht fair und Sie bleibt zu Hause mit der
Begründung jemand muss sich ja um das Kind kümmern und dass kann nur die Mutter sonst niemand. Oh wie das schön ist, Erzeugen und bezahlen und
damit man nicht ganz so laut rummault kriegt man ein Zuckerchen mit Umgangstermin aber auch nur nach sorgfältiger Prüfung durch die Mutter 🙂
Genauso wirst dann auch einmal steuerlich Betrachtet und beim Familiengericht hat das alles keine Bedeutung. !!!
Kann immer nur sagen Herzlichen Glückwunsch Deutschland oder eher Rechtssprechung.
Je mehr Recht man probiert zu schaffen um so mehr unrecht schafft man !!!!!
Hallo Novemberkind!
Du sprichst mir aus der Seele.
Mein Mann zahlt für 3 Kinder aus vorangegangener Ehe Unterhalt, gemeinsam haben wir 2 weitere Kinder
Für uns ergibt sich eine monatliche Mehrbelastung von insgesamt 123,- EUR für die ersten 3 Kinder, bei gleichbleibendem Gehalt meines Mannes.
Wir sind gerade so immer über die Runden gekommen, wo die Erhöhung jetzt hergenommen werden soll? Keine Ahnung.
Die Kindergelderhöhung unserer beiden gemeinsamen Kinder verbleibt nicht bei uns, sondern geht direkt an die anderen Kinder. Die damit noch aufzubringenden weiteren 83,- EUR müssen wir irgendwo abknappsen, das geht also auch zu Lasten unserer gemeinsamen Kinder.
Das ganze sieht dann so aus:
„Kind 1“ hat ein Plus von 59,- EUR monatlich (Unterhalt und Kindergelderhöhung)
„Kind 2“ hat ein Plus von 62,- EUR monatlich (Unterhalt und Kindergelderhöhung)
„Kind 3“ hat ein Plus von 62,- EUR monatlich (Unterhalt und Kindergelderhöhung)
„Kind 4“ hat ein Minus von 41,50 EUR monatlich
„Kind 5“ hat ein Minus von 41,50 EUR monatlich
Unsere gemeinsamen Kinder sind hier klar Benachteiligt, als ob sie Kinder 2.Klasse wären 😡
Hallo Novemberkind,
Je nachdem, wie der Titel formuliert ist, könnte dein Mann um eine Stufe herab gestuft werden auf 371,- / Monat.
Er ist 2 Kindern und dir zum Unterhalt verpflichtet.
Deinem Kind, theoretisch, nicht. Diesem bist nur du zum Unterhalt verpflichtet.
Deswegen kann er es noch nichtmal als Zählkind abziehen.
Das ist eine der vielen Absurditäten des deutschen Unterhaltsrechts, die aber von allen 5 Bundestagsparteien getragen wird.
Das sollte man bei den nächsten Wahlen nicht vergessen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ihr rennt mit solchen Beispielen bei uns offene Türen ein, bewirkt aber nichts. Schreibt damit die Medien an, eure Abgeordneten, die Ministerien. Das bringt zwar auch nichts unmittelbar, aber im Lauf der Zeit und mit der Zahl der Beschwerden könnte eine Bewusstseinsänderung herbeigeführt werden. So wie die Feminanzen über Jahrzehnte immer und immer wieder (angebliche) Benachteiligungen von Frauen anprangerten und dafür letztlich mit zu viel Besserbehandlung belohnt wurden, müssen auch die Väter und Zweitfamilien ein nicht endendes Trommelfeuer an die Medien und die Politik richten.
/elwu
Ich freue mich über Eur Antworten, es tut gut zu wissen, dass man nicht alleine mit solchen Problemen belastet ist.
Ich kann wirklich nur sagen, das jeder der in einer solchen familiären Schieflage leben muss, zu bemitleiden ist.
Ich würde so gerne eine Beschwerde an der richtigen Stelle lostreten, meine Wut im Bauch seit gestern ist unerträglich.
Wir überlegen ob wir eine neue Berrechnung vom Rechtsanwalt durchführen lassen sollen, haben aber Angst das sich nichts ändert, und wir dann auch noch den Rechtsanwalt zahlen können.
Elwu hatte oben ja schon einige Adressaten genannt.
Gebt laut!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wir überlegen ob wir eine neue Berrechnung vom Rechtsanwalt durchführen lassen sollen, haben aber Angst das sich nichts ändert, und wir dann auch noch den Rechtsanwalt zahlen können.
Ich denke schon, dass sich hier was ändern würde. Falls sein EK noch nicht bereinigt ist sollte er locker über die Bereinigung eine Stufe tiefer rutschen. Ebenso dürftest Du als Ehefrau ebenfalls einen UH-Anspruch haben. Das wäre dann nochmal eine Stufe tiefer.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich habe mir die Unterlagen noch einmal genau angesehen und ausgerechnet:
Einkommen inkl. Weihnachts und Urlaubsgeld:30.519€ im Jahr + 1800 € Mieteinnahmen + 400€ Steuerrückerstattung / 12 Monate =2576€
davon ist nichts abgezogen reines Einkommen!
Hi
Stehen den Mieteinnahmen denn keine Kosten gegenüber? Gibt es hier gar noch einen Kredit? Zinsen können direkt mit den Mieteinnahmen verrechnet werden, Tilgung hingegen stellt Altersvorsorge dar. Was ist mit berufsbedingten Aufwendungen? Alleine der Pauschalbetrag wäre 5% vom Netto = 128,80€. Es müssen also noch 147€ Aufwendungen her, und schon rutscht er durch die Bereinigung eine Stufe tiefer. Oder hat er z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, die die 128,80€ übersteigen? Hat er eine priv. Altersvorsorge?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
vielen Dank für deine Antwort, bei den Mieteinnahmen handelt es sich um unsere Einliegerwohnung, und die ist noch voll finanziert, beim Finanzamt erwirtschaften wir Verlust damit....aber laut RA der KM wird das Unterhaltsrechtlich nicht anerkannt.
Wie ist das mit den 2 Unterhaltsberechtigten das ist ja in der neuen Tabelle geändert??!!!
Wer fällt da rein? Im Prinzip unterhält er ja mich und unseren gemeinsamen Sohn als auch das Kind aus meiner ersten Beziehung, für den der KV ja leider keinen Unterhalt zahlt, und das JA voraussetzt das mein Mann auch dessen Unterhalt finanziert + den Unterhalt für den Sohn aus erster Ehe.
Hi
Der RA hat in soweit Recht, als dass Verluste nicht das Netto-EK schmälern, allerdings dürfen damit die Mieteinnahmen belastet werden. Entweder fallen sowohl die Belastungen als auch die Einnahmen heraus, oder beides wird gegeneinander verrechnet. Für einen gegn. RA ist es normal, sich die Sahnehäubchen herauszupicken. Und zur Wahrheit ist er auch nicht verpflichtet.
Deinem Kind ist Dein Mann nicht unterhaltsverpflichtet, daher zählt es bei ihm nicht mit. Allerdings bist Du wegen dem Kind nicht vollerwerbsverpflichtest und hast mindestens einen 800€-Bedarf als Ehefrau, welcher durch Dein EK nicht gedeckt ist. Daher dürftest Du einen UH-Anspruch ggü. Deinem Mann haben. Ja, es ist schizophren dieses Unterhaltsrecht - aber machen wir das beste draus. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen Invasion,
es ist schön zu wissen das man nicht alleine mit solchen Problemen belastet ist, ich habe heute morgen einen Brief hierüber an die Bild Zeitung als auch an den Trierischen Volksfreund gemailt, ich denke je mehr Briefe von betroffenen Familien die erhalten, desto interessanter ist das Thema für die!!!
Als falls du Lust und Zeit hast....
Liebe Grüße
Novemberkind
