Ehegattenunterhalt ...
 
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Ehegattenunterhalt statthaft ?

 
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi!
Angenommen meine Ex bezieht Sozialhilfe von ca. 600,00 Euro.
Ich muß an die Kinder Unterhalt in Höhe von 498,00 Euro zahlen, und kann an die Frau nur noch 50,00 Euro zahlen.
Nun hat sie die Möglichkeit einen 400,00 Euro Job zu bekommen. Sie sagt wenn sie diesen annimmt arbeitet sie nur zur Sozialhilfe dazu, ich müsse dann trotzdem den Unterhalt an Sie weiterzahlen weil sie bedürftig ist und die Sozialhilfe nicht abgedeckt ist. Stimmt das? oder kann ich vor Gericht bewirken, das sie einer Tätigkeit nachgeht und ich somit keinen Unterhalt an die Frau mehr zahle ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2005 12:03
(@Melly)

Hallo Mabe,

Du mußt weiter zahlen, da sie ja dann noch 200 Euro vom Sozialamt bekommen würde.
Von nem 400 Euro-Job kann man ja nicht wirklich leben.

We alt sind denn die Kinder?
Es muß ja der Frau zugemutet werden können, eine Teilzeittätigkeit /Vollzeitjob nachzugehen.
Sind die Kinder noch klein, hast Du keine Chance vor Gericht.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 12:10
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

We alt sind denn die Kinder?
Es muß ja der Frau zugemutet werden können, eine Teilzeittätigkeit /Vollzeitjob nachzugehen.
Sind die Kinder noch klein, hast Du keine Chance vor Gericht.

Weitergedacht: Wenn es ok ist mit dem Job, kann der EU abgeändert werden. Allerdings nur im Bezug auf die Höhe des Verdienstes.

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 12:19
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Die Kinder sind 8 und 11 Jahre alt.
Die Einstellung meiner Frau gefällt mir einfach nicht. Sie sagt halt Anfangs ich mache doch keinen 400,00 Euro Job, wenn ich dann weniger Geld als voher zur Verfügung habe.Schließlich müsse sie noch eine Monatskarte für Bus und Bahn kaufen. Ich möchte somit nachweisen können, das sie keine Lust zum Arbeiten hat. Sie hat sehr wohl die Möglichkeit eine Teilzeittätigkeit aufzunehmen.
Es kann doch nicht sein das ich benachteiligt werde und weiter Unterhalt an sie zahlen muß ?
Was kann ich da tun `?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2005 12:24
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Den Nachweis zu bringen ist etwas schwer, oder? 😉

Wenn alles nichts hilft, dann plädierst du auf eine fiktive Anrechnung je nach Zumutbarkeit. Ich kenne zwar die Rechnung mit diesen wenigen Zuverdiensten von meiner Ex, ist wirklich nicht der Rede wert, aber einfach so abzusagen geht ja wohl auch nicht!

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 12:31
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also ich würde jetzt mal so pauschal sagen, eine Teilzeitbeschäftigung wäre schon zumutbar ... beim dem Alter der Kids .. wobei hab mir da mal sagen lassen das Frau da auch da dann noch herumkommen kann, und sich auf die Kinder beruft und deren nötige Betreuung ..

Aber eine Teilzeitbeschäftigung ist durchaus drin ... allerdings eben so schwierig heut zu Tage eine solche zu finden .. und meist sind es dann dennoch nur 400 Euro Jobs ...

Und bei 400 Euro wird nicht das ganze Einkommen von 400 Euro auf die Sozialhilfe angerechnet ...
Somit würde eh weiter ein Bedarf bestehen und ich denke mal das man dich vermutlich weiter zur Kasse bitten würde ...

Allerdings wird es auch ihr schwer Fallen einen 400 Euro Job mal eben einfach aus unlust nicht anzunehmen, denn normalerweise wird man auch einem Sozialhilfeempfänger auf die Füße treten und darauf drängen das sie sich um Arbeit bemüht um ihren Lebensunterhalt aus eigen Kräften zu sichern .. Wobei, da wiederum das Ding greift "sie ist eine Frau" 🙁 und somit vermutlich nicht allzu sehr angehalten wird sich wenigstens eine Teilzeitbeschäftigung zu suchen..

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 13:05
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Die arbeitsbedingten Aufwendungen von 5% sind doch ggf. höher anzusetzen oder sehe ich das falsch ? Mein Arbeitgeber erwartet von mit das ich flexibel bin, weil ich in der Alarmverfolgung stehe und bei Einbruch zur Filiale fahren muß. Ebenso erwartet er ein Handy. 100,00 Euro als zusätzlichen Aufwand müsste man doch abzugsfähig machen können ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2005 23:51
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Äh..jetzt kann ich dir nicht mehr folgen ehrlich gesagt @Mabe ...

Es ging doch darum ob die Ex eine Beschäftigung aufnehnemen kann, soll, muss ...

Und ob du wirklich EU zahlen mußt..

Nun geht es mitmal um den Abzug der arbeitsbedingten Aufwendungen?

Um was geh es dir denn nun eigentlich...
Kann im Moment nicht so ganz folgen..sorry.

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2005 00:00
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

@JensB2001

Das mit dem Arbeiten gehen ist mir nun schon klar. Die 5% Arbeitsaufwandsfrage ist die nächste. Wollte nur kein neues Topic erstellen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2005 00:42