Moin, so langsam habe ich Geschmack an diesem Forum gefunden :). Was mich traurig stimmt ist, was es doch hier für krasse Fälle gibt und dass ich bisher wahrscheinlich unheimliches Glück gehabt habe. So und nun zu meiner Frage.
Meine Ex und ich sind im Mai 2005 geschieden worden. Geheiratet hatten wir nach 11 Jahren zusammenleben in 2001, im August 2002 verließ sie mich.
Meine Kinder sind 9 und 11 Jahre alt.
Unsere Scheidung verlief ganz problemlos. Es wurden ihrerseits keine Anträge hinsichtlich Ehegattenunterhalts gestellt. Unsere finanziellen Dinge hatten wir einvernehmlich ohne Anwalt geklärt. Unter anderem, dass ich den gemeinsamen Kredit aus unserer Ehe alleine tilge. Es gibt nichts schriftliches darüber. Bin halt nen "Gutmensch". :thumbup:
Nun meine Fragen: Falls meine Ex auf die Idee kommt :wink:, kann meine Ex mich nach Jahren noch auf Unterhalt verklagen? Kann ich dann den alleine getilgten Kredit gegenrechnen? (ist ne ziemlich hohe Summe)
Und noch was. Der Richter hat den Versorgungsausgleich ausgesetzt, irgendwie war da die Rede von, dass man die DDR-Rentenanteile jetzt noch nicht berechnen kann oder so. :question:
Kann da noch ein Hammer auf mich zu kommen?
Servus buzzi!
Ehegattenunterhalt wird, wenn überhaupt, ab Zeitpunkt der "Einforderung" fällig. Rückwirkend gibts in diesem Fall nicht!
Was der Versorgungsausfgleich anbelangt: der ist bereits passiert, sonst hätte die Scheidung nicht richterlich ausgesprochen werden können. In Deinem Akt zur Scheidung müßtest Du die relevanten Zahlen finden.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
In meinem Scheidungsurteil steht wortwörtlich: der Versorgungsausgleich wird ausgesetzt, denn die Voraussetzungen des §2 Abs. 1 S. 1 VAÜG liegen nicht vor. :question:
Zum Ehegattenunterhalt: das der nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann, wusste ich schon. Ich meinte ja eher, ob meine Ex sagen wir mal in 2 Jahren kommen kann, um dann laufenden Unterhalt zu fordern? ;(
Hallo Buzzi,
na ja möglich ist in Deutschland leider vieles.
Ich nehme an Deine Ex betreut eure gemeinsamen Kinder und das kann immer wieder zum Aufhänger für eine EU Forderung werden.
Auf der anderen Seite scheint Deine Ex ja selbst zu arbeiten und scheint nicht darauf bedacht zu sein sich von Dir aushalten zu lassen.
Also ich würde sagen mach Dir da nicht zu viele Gedanken.
Kritisch würde es für Dich nach meiner Einschätzung erst werden wenn Ex arbeitslos wird und irgendwann ALG II beziehen muss. Dann klagt nämlich die Behörde auf Unterhalt und nicht die Ex.
Aber das sind meines Erachtens ungelegte Eier.
Grapfruit
