Hallo,
ich bekomme (Hartz 4) insgesamt 630€- 285€ Miete also die 345€.
Jetzt hat ja der Bundesrat zugestimmt, das man einen 400€ Job annehmen darf und somit 160€ davon behalten darf.
Das macht bei mir also ein "Einkommen" in Höhe von 790€.
Muß ich denn dann Unterhalt zahlen für meinen 2 Jährigen Sohn, weil ich ja über dem Selbsbehalt (730€Ost) dann bin.
Dann ziehst du von den 790 € wieder 5% berufsbedingte Aufwendungen ab und bist damit nur noch bei 750 €. Somit kannst du theoretisch 20 € KU bezahlen.
Gruß AJA
aber der Satz ist ja eigentlich so bei ~200€, und mein Sohn bekommt Unterhaltsvorschuss, sammeln sich dann Schulden an die ich dann zurück zahlen muß an den Staat/Land/Jugendamt?
guckst du mal hier: http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=3437#pid25083
ja ich hatte das beim Jugendamt auch zu hören bekommen, da ich nicht zahlen kann, muß ich auch nix zurückzahlen, aber komischerweise wird meiner Ex beim Jugendamt immer was anderes gesagt.Und sie freut sich immer wieder das ich ja schon sooo viele Schulden habe und alles zurückzahlen muß beim Jugendamt.
Aber dann müsste ich doch eine Jährliche Auftstellung der Schulden bekommen, oder?
na ja wichtig wäre eben nur noch etwas schriftliches, gibt es denn keine Gerichtsurteile oder sonstiges, das ich meiner Ex mal unter die Nase halten kann?

