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Hi @ all,
habe gerade `mal wieder mit dem Begriff "Fiktives Einkommen" zu tun.
Bei mir erstmals vor Gericht in Sachen Unterhalt, kommt dieser Begriff nun auch bei den Krankenkassen und der Gesetzlichen Rentenversicherung bei der Beitragsfestsetzung vor. Woher kommt er eigentlich und aus welcher Zeit der Vollbeschäftigung stammt er ?
Bei der Gelegenheit schlage ich dann auch gleich vor ihn bei der Berechnung von Arbeitslosengeld I / II einfliessen zu lassen..
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 18:49
