Hallo, ihr Lieben.
Nun muss ich wohl oder übel auch noch in dieser Sparte schreiben.
Also, die EX meines LGs hat ihn heute angerufen und gesagt, dass sie von der ARGE aufgefordert worden sei ihn auf Ehegattenunterhalt zu verklagen.
Hier ein paar Hintergrundinformationen:
Scheidung 03/ 06
dabei Kindesunterhalt für drei Kinder festgelegt worden durch einen Vergleich auf 85 % der DT. Daher natürlich keine Rede von EU.
Mein LG zahlt monatlich 654 € Unterhalt für alle drei Kinder.
Er verdient im Durchschnitt 1700 netto. Aber er hat eine sehr weite Fahrstrecke zur Arbeit ( 80 km einfach ). Da er 12-Stunden- Schichten arbeitet, und die Arbeitstelle sehr abseits liegt ist da mit Zug auch nichts zu machen.
Das wurde bei der Scheidung alles anerkannt und mit berechnet.
Er zahlt auch noch einen Kredit zurück in Höhe von 140 Euro monatlich aus der Ehezeit. Auch das wurde berücksichtigt. So kam eben dann der Mangelfall zustanden.
Nun wohnt er ja seit April bei mir und uns ist gesagt worden, dass dadurch sein Eigenbehalt von 900 Euro auf 600 Euro gesenkt wird. Ist das richtig ?
Die Kinder sind 7, 10, 11 Jahre alt und gehen alle zur Schule. Die EX ist also meiner Meinung nach arbeitsfähig, zumindest halbtags. Oder sehe ich da was falsch ?
Was ich nun wissen möchte ist, ob die ARGE überhaupt berechtigt ist sie aufzufordern den Unterhalt einzuklagen ? Und warum einklagen ? Mein LG würde sich ja nicht weigern, wenn er wirklich zahlen müsste. Kann man sowas nicht erstmal prüfen , muss man da gleich klagen ?
Also, kurz.
Darf die ARGE das ?
Ist er zu EU verpflichtet ?
Sollte da nicht erstmal der KU auf 100 % erhöht werden, bevor die Ex was kriegt ?
Muss noch was anfügen.
Kann es passieren, dass mein LG rückwirkend EU bezahlen muss ? Warum hat die ARGE dass nicht von Anfang an gefordert und erst jetzt nach einem Jahr? Die Ex bezieht ja schliesslich schon seit der Trennung Hartz 4.
Hi Soulsister,
also, vom Prinzip ist es so, dass die ARGE dafür sorgen muss, dass Ex erst mal ihre eigenen Quellen ausschöpft, auch vermutlich zahlungsfähige Exmänner.
Im Selbstbehalt ist ja ein Anteil für Miete enthalten, der kann sich u. U. verringern. Fraglich ist, wie das bei eurer Familienkonstellation wirklich ist. Das heißt, ihr müßtet ev. selbst einen Anwalt drüberrechnen lassen. Dein LG wird aber nicht drumrum kommen, sich mit der ARGE auseinanderzusetzen. Zahlungspflich tritt m. W. erst ein, ab dem Moment er "Forderung", das heißt, wenn er mit der Zahlungspflicht konfrontiert wurde.
Das mit der Arbeit ist so eine Sache: das jüngste Kind ist noch nicht 8 Jahre alt und sie hat drei Kinder zu betreuuen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie per Gericht zur Arbeit verdonnert würde, halte ich für gering, da bei mehreren zu betreuenden Kindern die zumutbare Altersgrenze zur Aufnahme einer Teilzeitarbeit wohl eher nach hinten geschoben würde.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
ganz kurz:
m.E. no Chance...EU wird hier nicht fällig.
Die ARGE kennt ja auch die Zahlen noch nicht...denke ich.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
So, nun ist es also soweit. Heute flatterte der Brief der Anwältin der Ex ins Haus.
Mein LG soll ihr die letzten 12 Gehaltsbescheinigungen vorlegen und sonstige Einkünfte angeben.
Kein Wort davon, dass er auch seine Ausgaben vorlegen darf.
Wisst ihr was mich an der ganzen Sache am meisten stört ? Es ist ja eigentlich vollkommen eindeutig, dass mein LG keinen Ehegattenunterhalt zahlen kann. Und wenn mal genau nachgerechnet wird, dann stellt sich vielleicht sogar heraus, dass er zuviel KU bezahlt.
Und trotzdem müssen nun zwei Anwälte eingeschaltet werden. Beide Anwälte werden über PKH finanziert, also von Steuergeldern. Muss das sein ? Warum müssen Gelder so sinnlos vergeudet werden ?
Warum kann die ARGE nicht einfach meinen LG auffordern, ihnen seine Gehaltsbescheinigungen usw. vorzulegen. Er würde sich ja nicht weigern, warum sollte er denn auch. Nein, das muss über einen Anwalt gemacht werden. Versteh ich nicht !!!
Uns bleibt nun nichts andere übrig als auch zum Anwalt zu gehen, kostet auch wieder sinnloses Geld !!!
Und die ganze Geschichte mit dem Hintergrund, dass sich in den nächsten Wochen bei uns sowieso alles ändern wird. Die Ex hat ja vor uns alle Kinder zu geben, und wenn das nicht passieren sollte, dann werden wir zumindest eine der Kinder bekommen.
Dann fangen wir wieder von vorne an, mit Unterhaltsberechnung und Anwalt.
Irgendwie krank die ganze Sache.
Servus soulsister!
Ich würde es erst mal ohne Anwalt machen...schreibt der Dame zurück, stellt Eure Berechnung zum geforderten Unterhalt rein und sagt ganz freundlich, dass sie die Hand aufhalten darf aber bei LG eben nix zu holen ist.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin soulsister,
das Verhalten der Ex macht durchaus Sinn: Wenn noch etwas zu holen ist, dann jetzt. Und ein Titel hätte erst einmal Rechtskraft. Wenn eines oder auch mehrere Kinder bei Euch sind, läuft der Hase andersrum - dann ist sie nämlich selbst KU-pflichtig. Ob sie das schon verinnerlicht hat?
Andererseits: Anwälte sind auch nur Menschen, keine Götter. Wo steht, dass Ihr zu springen habt, nur weil irgendein Anwalt Euch einen Brief schreibt? Das "Schlimmste", was Euch passieren kann, ist eine Unterhaltsklage - und bis die verhandelt wird, sind die Kids eh bei Euch. Also: Sitzt es aus und tut erst einmal garnichts; es laufen ja offensichtlich keine Fristen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Doch. Eine Frist hat sie uns gesetzt. Den 2. November.
Moin soulsister,
Doch. Eine Frist hat sie uns gesetzt. Den 2. November.
Lasst Euch davon nicht ins Bockshorn jagen; wenn die Anwältin schreiben würde, dass Du und Dein LG Euch morgen eine Glatze schneiden lassen sollt, tätet Ihr das doch vermutlich auch nicht... 😉
Eine anwaltliche Fristsetzung entfaltet keine Rechtskraft; auch nach deren Ablauf hat die Anwältin keine andere Möglichkeit als eine Unterhaltsklage einzureichen. Und? Stellt Ihr Euch damit schlechter? Nein! Ein Anwalt ist faktisch nicht mehr als ein bezahlter "Schläger". Und er lebt vom Briefeschreiben und Show machen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
bei mir hatte die Arge sich auch gemeldet. Ich habe dann mal angerufen und nochmal nachgeharkt was die den jetzt von mir wirklich wollen.
Rauskam bei der Geschichte, dass die holde Ex "vergessen" hatte den vollen KU anzugeben und dass dieses die Arge gewundert hatte.
Also habe ich meine letzten 12 Monatsverdienste + Berechnung von meinen abzugsfähigen Kosten + KU Vergleich eingereicht...tja was soll ich sagen...die Ex hat jetzt ein kleines Problem.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin,
Ein Anwalt ist faktisch nicht mehr als ein bezahlter "Schläger". Und er lebt vom Briefeschreiben und Show machen.
Das stimmt. Ich möchte ergänzen, dass einem Zivilprozess immer die außergerichtliche Einigung vorausgehen sollte. Anderenfalls würde der Antragsteller durchaus seinen PKH-Anspruch wegen Mutwilligkeit des Prozesses einbüßen. Dies kann auch für den Antragsgegner so gewertet werden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
