Hallo,
ich schon wieder.
Könnt ihr mir sagen wie der KU berechnet wird, wenn ein Kind beim Vater und zwei bei der Mutter leben ? Wird dann der Selbstbehalt vom Vater heraufgesetzt ?
Es ist nämlich nicht damit zu rechnen, dass die Mutter Unterhalt bezahlten kann, da sie ja Hartz 4- Empfängerin ist und wegen der bei ihr lebenden Kindern auch nicht arbeiten gehen kann.
Wir wollen auch nicht unbedingt Unterhalt von der Mutter. Aber es wäre natürlich für uns finanziell sehr schlimm, wenn mein LG dann die 654 Euro, die er jetzt für drei Kinder bezahlt weiterhin bezahlen müsste und das bei ihm lebende Kind auch noch versorgen müsste. Ich glaube, das könnten wir finanziell kaum noch verkraften.
gibt es da Regelungen ?
Wenn es "amtlich" ist, dass ein Kind bei euch wohnt, müsst ihr weiterhin 2 mal KU bezahlen und könnt den Mindestunterhalt für das 3. Kind als vom JA bekommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn es "amtlich" ist, dass ein Kind bei euch wohnt, müsst ihr weiterhin 2 mal KU bezahlen und könnt den Mindestunterhalt für das 3. Kind als vom JA bekommen.
Nur wenn das Kind unter 12 ist.
Also er bekommt das KG für das bei ihm lebende Kind. Unterhaltstechnisch wird ihm ein Betreuungbonus zugerechnet. Aus den anderen Topics von dir lese ich das er nach Mangelfall zahlt und von daher kann es gut sein das er für beide anderen Kinder dann jerwils 100 % zahlen soll.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ne Aja, bei UVG gibts nicht wenn man neu verheiratet ist.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ne Aja, bei UVG gibts nicht wenn man neu verheiratet ist.
Also da hab ich mal so ganz frisch vom Donnerstag eine andere Aussage. Nach meiner Frage, ob ich für den Zwerg noch UVG beantragen könnte, weil das noch nicht ausgeschöpft ist und er erst neun Jahre ist, die Auskunft bekommen, dass es bei einer Pfändung nicht möglich ist, da in diesem Fall der Betrag auf drei Kinder zu verteilen ist. Sonst aber schon. Macht ja irgendwie auch Sinn, da der "neue" Mann nicht wirklich was mit dem Unterhalt für die Kinder etwas zu tun hat.
Gruß AJA
@ Aja:
Das stimmt leider definitiv nicht:
Die Voraussetzungen für die Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn
ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Könnt ihr mir sagen wie der KU berechnet wird, wenn ein Kind beim Vater und zwei bei der Mutter leben ? Wird dann der Selbstbehalt vom Vater heraufgesetzt ?
Ja, um den KU für das eine Kind.
Bei den Zahlen mit den hohen Werbungskosten, die ich von Dir an anderer Stelle gelesen habe, bleibt da eigentlich überhaupt kein Raum mehr für KU, aber der 85%-Vergleich aus der Scheidung spricht ja auch schon eine andere Sprache.
(Die neue Lebensgemeinschaft ist kein Grund für einen kleineren Selbstbehalt, siehe http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-886.html )
Eine andere "Logik" wäre, dass bei 2:1 Kindern er noch für eines KU zahlen muss (es also ein 50%-Mangelfall für die beiden Kinder wird). Das ist zwar nirgends so geregelt, aber genau das hab ich in einem OLG-Urteil schon gelesen, auch wenns hintenrum durch Phantasiezahlen so hingerechnet wurde.
Hi Tina,
danke für die entgegengesetzte Auskunft und offtopic:
der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt
soll noch einer mal sagen, dass der neue Ehepartner nicht zur Zahlung für die nicht eigenen Kinder verpflichtet wird :mad:.
Gruß AJA
Tja Aja,
das ist eben Theorie und Praxis. Theoretisch muß er das nicht, praktisch wird was immer möglich vom Staat auf andere abgewälzt...
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Es ist auch eindeutig so, dass sehr oft ein Mann für die Kinder seiner LG bezahlen muss. Da müsst ihr euch nur mal ein wenig mit Hartz4 beschäftigen.
Da wird ein neuer LG in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen und von da an wird jeder Pfennig den er verdient mit angerechnet. Im Endeffect bezahlt er für die Kinder der neuen LG.
Hauptsache der Staat muss nicht zahlen !!!
soulsister, das wissen wir leider hier alle nur zu gut. Aber ändern kann es halt keiner
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
