1 Kind beim Vater, ...
 
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1 Kind beim Vater, zwei bei der Mutter ? Wie teilt sich der Unterhalt auf ?

 
(@soulsister)

Hallo,

ich schon wieder.

Könnt ihr mir sagen wie der KU berechnet wird, wenn ein Kind beim Vater und zwei bei der Mutter leben ? Wird dann der Selbstbehalt vom Vater heraufgesetzt ?

Es ist nämlich nicht damit zu rechnen, dass die Mutter Unterhalt bezahlten kann, da sie ja Hartz 4- Empfängerin ist und wegen der bei ihr lebenden Kindern auch nicht arbeiten gehen kann.

Wir wollen auch nicht unbedingt Unterhalt von der Mutter. Aber es wäre natürlich für uns finanziell sehr schlimm, wenn mein LG dann die 654 Euro, die er jetzt für drei Kinder bezahlt  weiterhin bezahlen müsste und das bei ihm lebende Kind auch noch versorgen müsste. Ich glaube, das könnten wir finanziell kaum noch verkraften.

gibt es da Regelungen ?


Zitat
Geschrieben : 22.09.2007 22:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn es "amtlich" ist, dass ein Kind bei euch wohnt, müsst ihr weiterhin 2 mal KU bezahlen und könnt den Mindestunterhalt für das 3. Kind als vom JA bekommen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2007 22:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn es "amtlich" ist, dass ein Kind bei euch wohnt, müsst ihr weiterhin 2 mal KU bezahlen und könnt den Mindestunterhalt für das 3. Kind als vom JA bekommen.

Nur wenn das Kind unter 12 ist.

Also er bekommt das KG für das bei ihm lebende Kind. Unterhaltstechnisch wird ihm ein Betreuungbonus zugerechnet. Aus den anderen Topics von dir lese ich das er nach Mangelfall zahlt und von daher kann es gut sein das er für beide anderen Kinder dann jerwils 100 % zahlen soll.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2007 23:31
(@soulsister)

Ich dachte UVG vom JA bekommt man nur wenn man alleinerziehend ist ? Wir leben ja zusammen, so dass das nicht mehr zutrifft.

wie hoch der Betreuungsbonus ist wisst ihr nicht zufällig ?


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2007 23:58
 AJA
(@aja)
Registriert

Hi soulsister,

Ich dachte UVG vom JA bekommt man nur wenn man alleinerziehend ist

Das stimmt nicht, UVG bekommst du sogar, wenn du wieder verheiratet bist. UVG gibt es für Kinder bis maximal zu ihrem 12. Geburtstag und maximal 72 Monate.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 00:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ne Aja, bei UVG gibts nicht wenn man neu verheiratet ist.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 00:23
 AJA
(@aja)
Registriert

Ne Aja, bei UVG gibts nicht wenn man neu verheiratet ist.

Also da hab ich mal so ganz frisch vom Donnerstag eine andere Aussage. Nach meiner Frage, ob ich für den Zwerg noch UVG beantragen könnte, weil das noch nicht ausgeschöpft ist und er erst neun Jahre ist, die Auskunft bekommen, dass es bei einer Pfändung nicht möglich ist, da in diesem Fall der Betrag auf drei Kinder zu verteilen ist. Sonst aber schon. Macht ja irgendwie auch Sinn, da der "neue" Mann nicht wirklich was mit dem Unterhalt für die Kinder etwas zu tun hat.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 00:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Aja:

Das stimmt leider definitiv nicht:

< Siehe hier >

Die Voraussetzungen für die Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn

ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 00:39
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Könnt ihr mir sagen wie der KU berechnet wird, wenn ein Kind beim Vater und zwei bei der Mutter leben ? Wird dann der Selbstbehalt vom Vater heraufgesetzt ?

Ja, um den KU für das eine Kind.

Bei den Zahlen mit den hohen Werbungskosten, die ich von Dir an anderer Stelle gelesen habe, bleibt da eigentlich überhaupt kein Raum mehr für KU, aber der 85%-Vergleich aus der Scheidung spricht ja auch schon eine andere Sprache.

(Die neue Lebensgemeinschaft ist kein Grund für einen kleineren Selbstbehalt, siehe http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-886.html )

Eine andere "Logik" wäre, dass bei 2:1 Kindern er noch für eines KU zahlen muss (es also ein 50%-Mangelfall für die beiden Kinder wird). Das ist zwar nirgends so geregelt, aber genau das hab ich in einem OLG-Urteil schon gelesen, auch wenns hintenrum durch Phantasiezahlen so hingerechnet wurde.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 10:06
 AJA
(@aja)
Registriert

Hi Tina,

danke für die entgegengesetzte Auskunft und offtopic:

der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt

soll noch einer mal sagen, dass der neue Ehepartner nicht zur Zahlung für die nicht eigenen Kinder verpflichtet wird  :mad:.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 21:50




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja Aja,

das ist eben Theorie und Praxis. Theoretisch muß er das nicht, praktisch wird was immer möglich vom Staat auf andere abgewälzt...

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 21:52
(@soulsister)

Es ist auch eindeutig so, dass sehr oft ein Mann für die Kinder seiner LG bezahlen muss. Da müsst ihr euch nur mal ein wenig mit Hartz4 beschäftigen.

Da wird ein neuer LG in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen und von da an wird jeder Pfennig den er verdient mit angerechnet. Im Endeffect bezahlt er für die Kinder der neuen LG.

Hauptsache der Staat muss nicht zahlen !!!


AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2007 22:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

soulsister, das wissen wir leider hier alle nur zu gut. Aber ändern kann es halt keiner

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2007 23:49