Hallo ihr Lieben,
kurz unsere Situation:
Mein LG hat eine Tochter, die bis vor kurzem noch 50% der Zeit bei uns war. Sie hat ihr eigenes Zimmer, ihr Klamotten hier, Spielzeug etc. Aus dieser Regelung heraus, wurde damals auch die Wohnung gesucht etc.
Nun hat die Mutter es geschafft, der Kleenen einzureden, nur noch jede dritte Woche zu uns zu kommen.
Dann rannte sie zum Amt und beantragte Beistand bzgl. des zu fordernden Unterhaltes.
*durchatme
Nun sieht es so aus, dass wir 2/3 des Regelbetrages zahlen müssen und sie nichts.
Ich habe hier im Forum mal einige Gerichtsurteile dazu gelesen nebst der Begründungen, aus denen hervorging, dass in den Fällen der KV ausschließlich höhere Lebensmittelkosten hätte, sonst nichts.
Die Mutter allerdings hätte zuzüglich Kosten für die komplette Bekleidung, Wohnung etc.
Aber bei uns ist das nicht so. Wir haben auch höhere Wohnkosten.
Wir wohnen extra im gleichen Wohngebiet, was immens teurer ist, als anderswo.
Mein Verlobter hat dadurch einen (einfachen) Arbeitsweg mit der Bahn von 1,5 Stunden.
Für ihr Zimmer zahlen wir auch Miete und Kleidung, Schulsachen usw. zahlen wir auch.
Dazu kommt, dass wir von der KM in der Zeit der 50/50-Regelung keinen Cent Kindergeld bekommen haben.
Mein Verlobter ist damals aus der Wohnung mit einem Schreibtisch, einem Computer und einem Stuhl ausgezogen und hat ihr alles gelassen - bis auf die gemeinsamen Schulden, die hat er auch mitgenommen und zahlt noch immer daran ab.
Können wir da nicht was machen?
Gerade gestern war ich wieder für knapp 70 € einkaufen für die Kleine.
Ich bin verärgert.
Hallo,
es ist so, dass in dem Fall, wo ein Elternteil mehr als 50,0% der Betreuung leistet, der volle Unterhaltsanspruch da ist. Das heißt, im Normalfall müßte Dein LG den Unterhalt nach DT zahlen.
Wenn er - warum auch immer - nur zu 2/3 "verdonnert" wurde (gibt es einen Titel?), dann hat er theoretisch schon Glück gehabt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Auch wenn es dir nciht gefällt,
mit dem Urteil hat dein LG sogar noch Glück gehabt. Es gibt Richter die urteilen, das der KM der volle KU zusteht, wenn das Kind zu 50,1 % bei ihr ist.
Können wir da nicht was machen?
Gerade gestern war ich wieder für knapp 70 € einkaufen für die Kleine.
Wenig. Diese 2/3-Regelung hat den Nachteil das ihr die KM nicht mal darauf verweisen könnte, das sie alleine für Kleidung, Schulbedarf, vereinsbeiträge u.s.w zuständig ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Na fantastisch.
Ihr macht mir nicht gerade Mut.
Ich weiß nicht, ob es einen Titel gibt. Da kam ein Schreiben vom JA.
Die Kleine entscheidet sich dann und wann mal um.
Es kann also gut passieren, dass sie bald wieder zu gleichen Teilen hier und da ist.
Und dann verschwindet die Unterhaltspflicht wieder oder wie?!
Ich finde das alles unlogisch.
Nee. Das JA wird darauf hinauswollen, dass Dein LG einen Titel zeichnet. Wenn er den unterschreibt, bleibt die Unterhaltspflicht auch dann bestehen, wenn Kind in zwei Wochen wieder das Wechselmodell will....
Ihr könntet also höchstens auf Einhaltung des WM bestehen mit der Folge, dass der Unterhalt nicht fällig wird, wenn ihr euch darauf einigt.
Würde wohl aber eine RA-Schlacht werden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Kann man den Titel irgendwie verhindern?
D.h. erstmal Unterhalt zahlen, ohne das so festzuzurren?
Letzendlich kann man einen Titel nur hinauszögern.
Das Kind hat ein Recht auf diesen Titel. Wenn er nicht "freiwillig" unterzechnet wird, dann wird ein Gericht den Unterhalt beschließen und das gibt dann zusätzliche Kosten.
Allerdings gibt es die Möglichkeit bestimmte Dinge (wie Befristung auf 18 Jahre, statisch oder dynamisch) in diesem Titel festschreiben zu lassen. Das JA darf das nicht verweigern. Wenn derjenige eine Befristung verlangt muß diese auch soaufgenommen werden. Der MA des JA erfüllt in diesem Fall nur die Pflicht als Beamter, der Schriftstücke beurkundet (darf auch nciht jeder Beamte :wink:) Den Inhalt darf er nicht vorschreiben. Allerdings kann das JA natürlich klagen, falls ihnen z.B. der Betrag zu gering erscheint, aberdann gehts nur noch umden Differenzbetrag und das senkt die Kosten...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Naja, sicher kann er erst mal "so" zahlen, aber der Titel ist so gesehen Recht des Kindes und sichert ihm einen Unterhaltsanspruch. Geändert werden kann er nur einvernehmlich oder im Abänderungsklageweg. Also eher schwierig.
Ich denke, ihr werdet da um rechtlichen Beistand nicht herumkommen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Titel eine vom JA beurkundete Vereinbarung zwischen KV und KM?!
Sorry, falls euch die Fragen blöd erscheinen, aber ich steck da noch nicht so in der Materie.
Kann man denn in den Titel nicht auch aufnehmen, dass der KU nur in den 2/3-Fällen und nicht den 50/50-Fällen gezahlt wird?
Also im Normalfall steht da drin ein Satz nach Düsseldorfer Tabelle (Westen), zB 135% vom Regelbetrag. Den zahlst Du dann monatlich im Voraus. Eigentlich ist das keine "Vereinbarung" zwischen den Eltern sondern mehr ein "Schuldanerkenntnis" des Vaters, sozusagen ein einseitiger Vertrag. Die Mutter kann - wenn der Vater nicht zahlt, sofort die Pfändung anstoßen.
Das einzige, was man begrenzen kann ist die Dauer, zB bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Ansonsten sind mir da keinerlei individuelle Spielarten bekannt. Der Unterhalt bemißt sich nach Tabelle und dem Gehalt Deines LG und fertig.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Doch eine Spielart hab ich noch LBM 😉
Der Titel kann statisch oder dynamisch sein, d.h. man kann einen Fixbetrag einsetzen oder eben die automatische Anpassung an Alter und aktuelle DDT.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Okay 1:0 für Dich Tina!
Das mit dem Statischen lass ich immer irgendwie unter den Tisch fallen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin moosmutzelchen,
Kann man denn in den Titel nicht auch aufnehmen, dass der KU nur in den 2/3-Fällen und nicht den 50/50-Fällen gezahlt wird?
bei einer freiwilligen Beurkundung beim Jugendamt kann man in den Titel aufnehmen lassen, was man möchte. Eine Anlehnung an die "Düsseldorfer Tabelle" ist dabei nicht zwingend vorgesehen. Dein LG könnte überdies auch reinschreiben lassen, dass die Unterhaltspflicht sich umkehrt, wenn Töchting sich irgendwann entschliesst, schwerpunktmässig bei Euch zu leben. Das JA ist verpflichtet, das zu beurkunden, was der Unterhaltspflichtige beurkundet haben möchte. Das kann aus "psychologischer Sicht" durchaus hilfreich sein.
Allerdings steht es der Ex frei, stattdessen eine gerichtliche Unterhaltsregelung anzustreben und die Unterhaltsmodalitäten dort regeln zu lassen, falls sie mit den Konditionen des Titels nicht einverstanden ist. Ob sie es tun würde, können nur die beurteilen, die sie kennen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Bei einer freiwilligen Beurkundung ...
Gibt es dafür Voraussetungen?
D.h., wenn das JA schon mal angeklopft hat und berechnet, ist dann diese "freiwillige Beurkundung" noch möglich?
Ja, denn auch das JA kann nur etwas vorschlagen, nichts anordnen. Sie könen nur ein Verfahren einleiten das vor Gericht geht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin mossmutzelchen,
D.h., wenn das JA schon mal angeklopft hat und berechnet, ist dann diese "freiwillige Beurkundung" noch möglich?
alles, was in dieser Hinsicht beim JA gemacht wird, gilt als "freiwillig". Das Gegenstück ist ein Gerichtsurteil, und das gilt dann so, wie es verfasst wurde. Deshalb schrieb ich von der "psychologischen Komponente": Einen Titel in der Hand zu halten kann (auch wenn er nicht ganz den gewünschten Wortlaut hat) durchaus ein Hemmnis sein, eine gerichtliche Regelung anzustreben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke ihr Lieben, auch wenn ich lieber andere Antworten gehabt hätte 😉
Die Situation hat sich ein wenig geändert. Das JA hat uns tatsächlich zu 100% verdonnert - also nix mit 2/3, wie ich erst glaubte, weil das die Aussage der Sachbearbeiterin am Telefon war. (Fantastisch, oder?)
Die KM ist bereit, den Betrag zu reduzieren und die Beistandschaft zurückzuziehen. (Familientherapie sei Dank.)
Nun meine Fragen:
Geht das so einfach?
Und wenn ja, können wir resp. KV und KM eine Vereinbarung über einen Betrag unterschreiben und notariell beglaubigen lassen bzw. hat das dann Hand und Fuß?
Und wenn nicht, wie bekommen wir die Vereinbarung wasserdicht, so dass niemand mehr die Möglichkeit hat, nach einem schlechten Tag vor Gericht zu ziehen?
Wenn die KM die Beistandschaft zurückzieht, ist dann das letzte Schreiben des JA mit der Zahlungsaufforderung automatisch unwirksam oder kommt dann noch ein Bescheid?
Ich danke euch wahnsinnig für eure Hilfe.
Als "Anfänger" geht man in dieser Bürokratie echt unter.
Hallo!
Ist nun ein Betrag in der JA-Urkunde genannt oder nicht? "zu 100% verdonnert" gibts so erstmal nicht. Bitte den Wortlaut.
Und teilweise wurde es von *brille* schon gesagt:
1. ihr könnt alles, wirklich alles beim JA beurkunden lassen - also Betrag von 1.- bis 500.- Euro, oder mehr.
2. Ihr könnt Bedingungen nennen.
3. Ihr könnt das alles auf 1 Monat oder 2 Jahre befristen.
Macht ihr es nahe an der Realität wird niemand klagen.
Verbindliche Vereinbarungen, in denen allein auf KU verzichtet wird, gibt es nicht. Nur gilt, wenn niemand klagt, regt sich auch niemand auf ...
Nie mehr vor Gericht treffen hat ja einen Haken - sollte sich euer Einkommen (das des KV) verringern, hat er ja die Möglichkeit, das RECHT, den KU-Betrag abändern zu lassen. Genauso muss das Recht dem Kind zugestanden werden, dass es bei höherem Einkommen des KV auch mehr bekommt (z. B. Abänderungsklage)
Fazit: Man kann die Rechte eines jeden nicht beschneiden.
Aber man kann etwas getrennt voneinander aushandeln, dass man Vereinbarungen trifft, die andere Bereiche betrifft -
das wäre z.B. "ich zahle KU nach DDT - aber dafür bekommst Du nur bis .. befristet EU" oder "ich zahle nach DDT aber dafür zahlst Du mir dann 100.- Mietzuschuss."
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Sehr geehrter Herr XXX,
der von Ihnen für Ihr Kind zu zahlende Unterhaltsbetrag musste festgesetzt werden aufgrund einer Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten.
Ich bitte Sie daher, für Ihr Kind die aus der Berechnung ersichtlichen Beträge zu zahlen:
Unterhalt 231 €
Anzurechnende Sozialleistungen 56 €
Monatlich zu zahlender Unterhalt 175 €
Bis zu ihrem 6. Geburtstag und dann gehts nach oben bis hin zu ihrem 18. Geburtstag.
Was sind "anzurechnende Sozialleistungen" und wieso nehmen die mit dem 6. und 18. Geburtstag ab?
Wird das Kindergeld hälftig nicht angerechnet?
Auf der Rückseite gehts weiter:
Grundlage meiner Unterhaltsberechnung sind Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen von monatlich XXX €, sowie Ihre Unterhaltsverpflichtung für 1 Kind.
Im Interesse der Rechtssicherheit muss ich darauf bestehen, dass die neue Zahlungsverpflichtung in der gesetzlich vorgesehenen Form festgelegt wird. Dies kann durch Anerkennung vor dem Urkundsbeamten, der beim JA bestellt ist, kostenlos geschehen.
Bitte suchen SIe mich an einem der nächsten Sprechtage unter Vorlage dieses Schreibens und Ihren PA auf. Am besten erreichen Sie mich [...]
Ist dort kein Urkundsbeamter bestellt, ist die freiwillige Anerkennung auch bei einem Notar möglich.
[...]
Der Unterhalt war bisher nicht festgesetzt.
Sollten Sie bis zum 19.10.2007 die Unterhaltsverpflichtung nicht urkundlich anerkannt haben, muss ich einen entsprechenden Antrag bzw. Klage beim zuständigen Gericht einreichen.
Ich bitte zu bedenken, dass dieser Weg mit Gerichtskosten verbunden ist, die Ihnen zufallen könnten.
MfG ...
Meine Frage ist nun, ob man eben die Einigung verbindlich für beide machen kann, also eben nicht nur eine freiwillige Zahlungsverpflichtung unterschreibt, sondern tatsächlich eine Vereinbarung, die auch die KM unterschreibt.
Hallo!
Also einmal ist Dein LG ja gesteigert erwerbspflichtig - er muss den Mindest KU zahlen nach Berliner Tabelle - dort ist der Mindest KU bei 175.-
Das ist eure Rechtssicherheit, dass dies bis zu einem Einkommen von ca. 1700.- netto so ist - natürlich noch die Altersstufe berücksichtigen. Die 56.- Euro sind der KG-Abzugs-Anteil. Somit ging man von Deinem LG von einem Netto-Einkommen 1151.- bis 1300.- aus (Höherstufung um zwei Zeilen wg. nur einer zum Unterhalt verpfl. Person) 🙂
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
