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Anwaltskosten des in Ternnung lebenden Ehepartners

 
(@mikon)
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Hallo,

lebe seit Dez. 2003 von meiner unsere zwei Kinder erziehenden und nicht erwerbstätigen Frau getrennt. Aufgrund meines Einkommens lebt sie (inkl. Kindergeld) von 1.400 EUR netto und wohnt darüber hinaus mietzinslos.

Frage: In wie weit bin ich für ihre anwaltlichen Kosten verantwortlich?

Über ein paar Hinweise wäre ich dankbar!

MfG
MIKON


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2004 17:48
(@Giesser)

Hallo Mikon,

üblicherweise trägt im Falle einer Scheidung jeder Ehepartner seine Kosten selbst, die Gerichtskosten werden hälftig angerechnet.

Kann sich jemand keinen Rechtsanwalt leisten, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen (PKH).

Gruß

Torsten


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2004 08:54
(@pappanase)
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Hallo,
soweit so gut, wenn aber Deine Ex Dich verklagt z.B. wie bei mir geschehen auf TU und sie bekommt vor Gericht "Recht", dann kann es u.U. passieren dass alle Kosten dem "Verlierer" aufs Auge gedrückt werden. So geschehen bei mir in einem EA Verfahren zu TU in dem Ex 936 Euro TU zugesprochen wurden und ihr PKH genehmigt wurde.
Sie lebt übrigens mietfrei, dafür fährt sie aber Alfa Cabrio ... ;)
Das "normale" Scheidungsverfahren, da gebe ich Giesser Recht, da trägt jeder seine Kosten.
Ganz wichtig, auch wenn keine PKH beantragt wurde, kannst Du die Gerichtskosten in Raten bezahlen. Hierzu genügt ein formloser Antrag sobald Du die Rechnung erhalten hast.
Armrechnen ist ja nicht schwer für uns ;)
So long ...
P


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2004 10:20
(@Giesser)

Ich nochmal:
Auch ich wurde von der Ex auf TU verklagt. Wir haben beide PKH beantragt und bewilligt bekommen. Das Verfahren ist nun schließlich mit einem Vergleich beendet (hoffentlich, Einspruchsfrist endet am 1.4.) und die Verfahrens- und RA-Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Somit ist auch hier PKH möglich und Kostenklärung "gerecht" verteilt.

LG
Torsten


AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2004 08:56
(@dx111ge)
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Hallo,

Armrechnen ist ja nicht schwer für uns ;)
So long ...
P

Hmm .... der Satz lässt mich hoffen , also es gibt zwei Wege , armrechnen oder oder dann arm sein..... hat eigentlich mal jemand so alle möglichkeiten ausgelotet und ein paar Tips ? Manchmal hab ich das Gefühl, das ich den Infos in solchen Zusammenhängen schwer hinterherjagen muss. Es gibt da sicher Kosten , welche man rechtens absetzen kann , aber welche man nicht absetzt, weil man es nicht weis ..... das wär , denk ich, echt interessant für viele .....


AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2004 12:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo dx111ge,

armrechnen ist nicht so einfach, weil der gegnerische RA ja nun auch nicht doof ist. Die Rechtsprechung plus die unterhaltsrechtlichen Leitlinien bilden schon ein recht komplettes Gerüst.

Tipps zur KU-Reduzierung wirst du hier nicht finden. Sollte ich etwas in dieser Richtung entdecken hat dies den sofortigen Ausschluss von vatersein.de zur Folge.

Wenn du nicht weißt, ob die dir entstehenden Kosten unterhaltsrelevant sein könnten, dann benenne sie hier und du bekommst unsere Einschätzung dazu.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2004 17:46
(@dx111ge)
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Ich rede nicht von Kindesunterhalt, sondern eher von Trennungsunterhalt. Ich hab da in Stern oder Spiegel ( weiss nicht mehr so genau ) was gelesen. Die meisten Frauen bereiten sich sehr gut auf die Trennung vor. Der mann steckt schnell zurück und gibt auf .. richtig .... schau mal in den anderen thread Unterhalt, da hab ich schon mal ne menge falsch gemacht mit der Steuersache ... das meint ich mit Tips .... vielleicht hab ich oder mein Anwalt was vergessen , oder was übersehen ... hier geht es nicht um betrügen , sondern einfach nur darum vielleicht auch mal einen Fehler rechtzeitig zu erkennen .... sorry


AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2004 09:39