Dauer der Unterhalt...
 
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Dauer der Unterhaltszahlungen

 
(@Konopka)

Hallo zusammen,

wie lange muss eigentlich der Unterhalt an die geschiedene Frau gezahlt werden? Gibt es da Richtlinien?

Danke für Antworten/Erfahrungen und viele Grüße
/Michael


Zitat
Geschrieben : 17.03.2004 13:53
(@bigbaer)

Hallo zusammen,

wie lange muss eigentlich der Unterhalt an die geschiedene Frau gezahlt werden? Gibt es da Richtlinien?

Danke für Antworten/Erfahrungen und viele Grüße
/Michael

laut BGB solange bis sie sich selbständig unterhalten kann. Hart gesagt, dem sozialen Netz nicht auf den Säckel geht.

Laut Auffassung mancher OLGs solange bis sie sich selbst den eheprägenden Ansprüchen entsprechend unterhalten kann. Manche OLGs warten solange bis die Differenzmethode Null ergibt.

KU bis 18 Jahre und dadrüber (als Ausnahmen)


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 14:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da fehlen Sachverhalte:

1. Sie lebt in einer auf Dauer ausgelegten neuen Partnerschaft
2. Sie heiratet
3. Kurzzeitehe (2-3 Jahre, lt. OLG Ffm auch 14 Jahre in Einzelfällen)
4. Verwirkungstatbestände (Prozessbetrug, Gewalt, Vermögensschädigung, ...)

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 14:17
(@bigbaer)

Da fehlen Sachverhalte:

1. Sie lebt in einer auf Dauer ausgelegten neuen Partnerschaft
2. Sie heiratet
3. Kurzzeitehe (2-3 Jahre, lt. OLG Ffm auch 14 Jahre in Einzelfällen)
4. Verwirkungstatbestände (Prozessbetrug, Gewalt, Vermögensschädigung, ...)

DeepThought

1 und 2 habe ich erwähnt, nur nicht so detailiert und anderes ausgrenzend. 3 und 4 liegen hier wohl nicht vor.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 14:20
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

ich ergänze mal:

Natürlich muss ein Unterhaltsgrund vorliegen. Gründe können sein:
- Kinderbetreuung
- Alter
- Krankheit
- Erwerbslosigkeit
- Ausbildung, Fortbildung, Umschulung
und ohne jeden dieser Gründe kann es noch Aufstockungsunterhalt geben.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 15:20
(@bigbaer)

Hallo,

ich ergänze mal:

Natürlich muss ein Unterhaltsgrund vorliegen. Gründe können sein:
- Kinderbetreuung
- Alter
- Krankheit
- Erwerbslosigkeit
- Ausbildung, Fortbildung, Umschulung
und ohne jeden dieser Gründe kann es noch Aufstockungsunterhalt geben.

Gruß
sky

wobei Du da aber unterscheiden musst zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Während der Trennungszeit ist jemand, der nicht während der Ehe gearbeitet hat, nicht gezwungen Arbeit zu suchen oder Arbeiten zu gehen.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 15:28
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo bigbaer,

falls Dein Beitrag an mich geht:

Im Ergebnis ist es das gleiche.

Oder soll das hier jetzt zur Wortspielerei werden ,-)?

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 15:47