Hallo zusammen,
wie lange muss eigentlich der Unterhalt an die geschiedene Frau gezahlt werden? Gibt es da Richtlinien?
Danke für Antworten/Erfahrungen und viele Grüße
/Michael
Hallo zusammen,
wie lange muss eigentlich der Unterhalt an die geschiedene Frau gezahlt werden? Gibt es da Richtlinien?
Danke für Antworten/Erfahrungen und viele Grüße
/Michael
laut BGB solange bis sie sich selbständig unterhalten kann. Hart gesagt, dem sozialen Netz nicht auf den Säckel geht.
Laut Auffassung mancher OLGs solange bis sie sich selbst den eheprägenden Ansprüchen entsprechend unterhalten kann. Manche OLGs warten solange bis die Differenzmethode Null ergibt.
KU bis 18 Jahre und dadrüber (als Ausnahmen)
Da fehlen Sachverhalte:
1. Sie lebt in einer auf Dauer ausgelegten neuen Partnerschaft
2. Sie heiratet
3. Kurzzeitehe (2-3 Jahre, lt. OLG Ffm auch 14 Jahre in Einzelfällen)
4. Verwirkungstatbestände (Prozessbetrug, Gewalt, Vermögensschädigung, ...)
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Da fehlen Sachverhalte:
1. Sie lebt in einer auf Dauer ausgelegten neuen Partnerschaft
2. Sie heiratet
3. Kurzzeitehe (2-3 Jahre, lt. OLG Ffm auch 14 Jahre in Einzelfällen)
4. Verwirkungstatbestände (Prozessbetrug, Gewalt, Vermögensschädigung, ...)DeepThought
1 und 2 habe ich erwähnt, nur nicht so detailiert und anderes ausgrenzend. 3 und 4 liegen hier wohl nicht vor.
Hallo,
ich ergänze mal:
Natürlich muss ein Unterhaltsgrund vorliegen. Gründe können sein:
- Kinderbetreuung
- Alter
- Krankheit
- Erwerbslosigkeit
- Ausbildung, Fortbildung, Umschulung
und ohne jeden dieser Gründe kann es noch Aufstockungsunterhalt geben.
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo,
ich ergänze mal:
Natürlich muss ein Unterhaltsgrund vorliegen. Gründe können sein:
- Kinderbetreuung
- Alter
- Krankheit
- Erwerbslosigkeit
- Ausbildung, Fortbildung, Umschulung
und ohne jeden dieser Gründe kann es noch Aufstockungsunterhalt geben.Gruß
sky
wobei Du da aber unterscheiden musst zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Während der Trennungszeit ist jemand, der nicht während der Ehe gearbeitet hat, nicht gezwungen Arbeit zu suchen oder Arbeiten zu gehen.
Hallo bigbaer,
falls Dein Beitrag an mich geht:
Im Ergebnis ist es das gleiche.
Oder soll das hier jetzt zur Wortspielerei werden ,-)?
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
