da die Klage vermutlich nach dem 01.09.2009 eingereicht wurde, ist die neue Rechtslage zu beachten. Bei Unterhaltsprozessen besteht neuerdings Anwaltspflicht. Ob das auch schon für die Auskunftsklage gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.
RTFM = Read the fucking manual
Ja, die Klage ging am 23.09. beim AG ein.
Ich denke, dass wird sich zeigen, nachdem ich denen das mit der Beistandsschaft mitgeteilt habe.
Entweder ist der RA der KM doch nicht so helle (der ist auch kein FA für Familienrecht!) oder der versucht einfach, was zu bekommen ... sozusagen einfach mal ins Blaue hinein geklagt!?
Was mich jetzt allerdings ein wenig stutzig, nachdenklich gemacht hat: der Schriftsatz, dem die Klageschrift beigefügt wurde, ist mit dem 08.10. datiert. Das Schreiben ist mit dem 20.10. frankiert und habe ich heute erhalten.
Hoffentlich gibts da keine Probleme bzgl. Frist der Stellungnahme!? Hab sicherheitshalber um Bestätigung gebeten, wann diese Frist abläuft. Sicher ist sicher, hab ich mir gedacht!
die Fristen stehen normalerweise auf dem schönen Schreiben, was Dir mit der Klage zugeht. Maßgebend ist der Zugang des Schreibens, wie vom Zusteller auf dem Umschlag vermerkt
RTFM = Read the fucking manual
KV hat auf das Schreiben am letzten Tag der Frist geantwortet und vom RA der KM die Vollmacht von der KM angefordert, da die Zusicherung über die Beauftragung von der KM des RAs nicht ausreicht.
Daraufhin hat der KV folgende Antwort erhalten [...]
Hallo,
der KV ist IMHO ein Volltrottel. Wenn man schon taktische Spielchen treibt mit der Gegenseite dann gefälligst nur solche, die man auch gewinnen kann. Keine Blödsinnigkeiten wie das da oben. Die Zusicherung eines Anwaltes, mit einem Mandat versehen zu sein, reicht selbst einem Gericht. Der Anwalt hat völlig richtig gehandelt, auch mit der Klage nun.
/elwu
😉
genau, wenn man schon taktisch vorgeht, ist das Schreiben der Gegenseite erst gar nicht eingetroffen, es sei denn per Einschreiben mit Rückschein.
§ 174 BGB zieht nicht am letzten Tag der Frist
und ja (leider) ist das Gericht mit anwaltlicher Versicherung zufrieden
RTFM = Read the fucking manual
Hey ... der KV bin ICH! Und ich bin KEIN Volltrottel!
Im Nachhinein betrachtet, war dies i. V. m. der Tatsache, dass dem Gericht diese anwaltliche Zusicherung (leider) ausreicht, vielleicht ... vielleicht nicht das Geschickteste, aber dieses Nichtwissen ... kann und darf einem Laien nicht zur Last gelegt werden! Soll doch Klage erhoben werden! Mir kann doch nichts passieren!
PS: Das mit dem "Einschreiben mit Rückschein" hätte mir selbst in den Sinn kommen müssen. Habe ja in der Vergangenheit unbequeme Briefe von irgendwelchen Institutionen nie erhalten! Die Beweispflicht liegt ja beim Absender!
Hey ... der KV bin ICH! Und ich bin KEIN Volltrottel!
nun ja, die Frist zur Auskunft verstreichen zu lassen; zusätzlich sicherheitshalber bis heute überhaupt keinen Kindesunterhalt bezahlt oder angeboten zu haben, aber dafür auf der Legitimation des Anwalts herumreiten zu wollen ist kein Ausweis von besonderer Klugheit. Beim anschliessenden Gerichtsverfahren endet diese "Strategie" dann nämlich mit einer fulminanten Bauchlandung.
Gegenanwälte freuen sich über solche Steilvorlagen...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nun ja, ich habe ja unter Berücksichtigung der Beistandsschaft des JAs niemanden Auskunft erteilen müssen!
Die Zahlung von KU war nie möglich! Ich bin der letzte, der sich vor KU drücken würde, wenn ich diesen zahlen müsste. Nur wenn man nichts hat, dann kann man auch nichts anbieten bzw. zahlen!
Es ist ja nur rechtens und nachvollziehbar, wenn man sich entsprechende Legitimationen vorlegen lassen möchte.
Auf diese Bauchlandung vom Gegenanwalt freu ich mich auch schon!
Sofern die Beistandschaft beim JA noch besteht und nicht etwa beendet wurde, dürfte die eingereichte Stufenklage unzulässig sein. Hoffentlich hast Du die Bestätigung des JA schriftlich.
Aber ob Du nun Laie bist oder nicht, einen extra Bonus bekommst Du vom Gericht dafür nicht.
RTFM = Read the fucking manual
Der RA der KM vertritt dieser meinen Sohn, vertreten durch die KM.
Soll heißen, die KM darf auf jeden Fall (über ihren RA) Einkommensnachweise anfordern?!
Dann "schützt" mich die Beistandschaft nicht!?
D. h. aber auch, dass bereits vorgelegte Einkommensnachweise durch die KM angefordert werden dürfen!?
Aber nun gut ... ja nicht von den letzten drei Jahren!
@ müder Luke,
D. h. aber auch, dass bereits vorgelegte Einkommensnachweise durch die KM angefordert werden dürfen!?
Aber nun gut ... ja nicht von den letzten drei Jahren!
ganz ehrlich: M. E. beschäftigst Du Dich viel zu sehr mit dem, was andere nicht dürfen sollen als mit Deinen eigenen Pflichten. Und die lauten zuallererst: Ein Einkommen erwirtschaften, das zumindest die Zahlung des Mindestunterhalts für Dein Kind sicherstellt. Du bist 28 Jahre alt; von Berufsunfähigkeit o. ä. habe ich nichts gelesen. Warum solltest Du Deinen Pflichten nicht nachkommen? Ansonsten müssen nämlich Leute (wie ich), die arbeiten gehen und Steuern zahlen, für Deine Verpflichtungen einstehen. Findest Du das ok?
Bei einer gerichtlichen Klärung, auf die Du es offenbar ankommen lassen möchtest, könnte Dir fiktives Einkommen unterstellt werden in einer Höhe, die Du bei entsprechenden Bemühungen erzielen kannst. Das wird nicht spassig - und die Frage, was andere dürfen, steht dabei überhaupt nicht im Mittelpunkt.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
1.) Meine gesetzliche Pflicht ist es aber auch, mich um meinen Sohn zu kümmern! Darum kämpfe ich zurzeit am meisten, am intensivsten ...!!!
2.) Ich finde es nicht ok, dass die Allgemeinheit für Schnorrer mitbezahlt! Ich zahle ja seit 19.10. glücklicherweise wieder Steuern und ich bin stolz drauf. Nicht mehr nur eine Nummer auf der Agentur für Arbeit zu sein und dort entsprechend behandelt zu werden! Nur, wenn nicht die Allgemeinheit bezahlen würde/müsste, wer dann? In dem Rest, was von dem sozialen Netz hier in D übriggeblieben ist, können wir noch froh sein, dass es noch so ist, wies ist! Und das wird sich wohl leider zum Negativen ändern!?
3.) Brauche ich keine Angst bzgl. fiktives EK u. ä. zu haben. Bewerbungsnachweise, geführte Vorstellungsgespräche - bundesweit - kann ich nachweisen. Ich habe vor der letzten Arbeitsaufnahme, welche, wie fast alle, zurzeit auch nur befristet ist, über 1000 Bewerbungen geschrieben! Auch, dass ich immer Arbeit hatte, neben dem AlG I(I)-Bezug! Ich habe für ca. 3,50 €/Std gearbeitet, nur um überhaupt Arbeit zu haben! Wahre Drecksarbeit, die meine Gesundheit in Mitleidenschaft gezogen hat (dazu gleich mehr!). "Spaßig" wirds, wenn ich mit meinen Ordnern ankomme und all das belegen kann. Spaßig könnte es auch werden, wenn mir ein Nebenjob auferlegt wird! Ich suche zurzeit von mir aus einen, der sich mit meinen neuen Job verbinden lässt, da ich bei dem jetzigen Netto grad mal so über die Runden komme, ohne dass ich mir geschweige denn jemanden anderen, etwas leisten, bieten kann! Hier, wo ich wohne, ists leider nicht erst seit der Wirtschaftskrise erbärmlich was den Arbeitsmarkt betrifft - deswegen auch meine bundesweiten Bemühungen!
4.) Ich habe einen GdB von 50 und darf bestimmte Tätigkeiten gar nicht ausüben. Mir bleiben nur Bürojobs. Was auch gut so ist! Denn ich habe eine administrative Ausbildung genossen und auch im Verwaltung- und kaufm. Bereich jahrelange Berufserfahrung. Spaßig daran ist, dass mir von Ärzten und Therapeuten solche Arbeiten "verboten" wurden, welche ich bereits ausgeübt habe - als ich das noch nicht wusste!
5.) Wäre ich weiterhin arbeitslos geblieben, hätte ich einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen können (der Antrag liegt noch immer hier!). Von Stundungen wollen viele Gläubiger nichts wissen! Sind zwei Raten offen, steht der "Kuckuck" vor der Tür und den muss man reinlassen! Ein erheblicher Teil dieser Verbindlichkeiten resultieren aus der Beziehung mit der KM (ich werde noch für ca. vier Jahre ein Darlehen abbezahlen, welches ich mit der KM aufgenommen habe. Von diesem Darlehen haben wir damals die Wohnung renoviert und eingerichtet. Ich habe NICHTS von dem Mobiliar mitgenommen und wahrscheinlich auch nicht dürfen!? Vielleicht sollte ich das einfordern?! Darüber hinaus zahle ich alleine monatliche Raten an ein Kreditkartenunternehmen. Dieses Soll stammen zu 2/3 aus der Beziehung! Und das ist leider allen egal!!!). Die KM bezahlt ihrerseits monatliche Darlehensraten nicht und ich bekomme Mahnungen von der Bank, da wir ein Darlehensnehmer sind. Dass aber die KM nicht gezahlt hat, weil sie nicht konnte oder wollte, davon erfahre ich nichts! Ich muss nach wie vor jeden Monat bzgl. der Finanzen jonglieren, damit nicht das oben erwähnte geschieht und das dauert noch mind. bis einschließlich Januar an! Und dann läuft schon fast der befristete Vertrag aus! 🙁 Und dann muss ich mir von der KM verbal gefallen lassen, "dass ich meinen Sohn abziehe, weil ich nicht für ihn zahle, aber mal in einer Disco war". Spione gibts überall! Nur, ist es dann total egal, dass ich auf einen Geburtstag eingeladen war und keinen Cent hab zahlen müssen!
Hallo Luke!
Deinen Beitrag habe ich mit einen weinenden und mit einem lachenden Auge gelesen.
Der RA hat eine Auskunftsklage (wahrscheinlich eine Stufenklage) eingereicht und die wirst du sicherlich verlieren und die Kosten tragen müssen.
a, kann KM über RA Unterlagen einfordern - auch wenn eine Beistandschaft besteht
b, zählt hier auch nicht die zweijährige Frist, da du seit letzter Auskunft (01.01.09) den Arbeitgeber gewechselt hast und dann arbeitslos wurdest
c, bringt es auch nichts, dass du die Unterlagen an einer Stelle (JA) abgibst, welche nicht´s gefordert hat
Im Moment schaut es so aus, als könntest du dir einen RA sparen - da du sonst noch mehr Kosten zu tragen hast.
Grüße,
kosmos
und das "Gute" daran ist, dass der Streitwert bei der Auskunftsklage nur 500 Euro beträgt.
Im Übrigen könnte die Mutter ja noch viel dreister sein. Einmal darf Sie Auskunft über das Jugendamt oder RA für den Kindesunterhalt einholen und kann trotz der sogenannten Zwei Jahres Frist ein paar Monate später erneut über einen RA Auskunft fordern, diesmal wegen BU, TU. KU (in diesem Fall ist Krankenunterhalt gemeint) für sich selbst, wie auch immer. So umgeht man sehr geschickt die 2 Jahres Frist, ohne das der Unterhaltsschuldner sich dagegen wehren kann. Der Unterhalt von der Mutter hat nämlich nichts mit dem des Kindes zu tun.
Also wenn Du nix zu verbergen hast, würde ich die Auskunft erteilen. Ein Anerkenntnis dürfte günstiger sein, als das Urteil.
RTFM = Read the fucking manual
Es geht weiter im Text ...
Ich habe heute ein Schreiben vom FG mit folgenden Wortlaut erhalten:
"in der Familiensache ... hat Richter am 04.11.2009 folgende Verfügung getroffen:
Das schriftliche Vorverfahren wird angeordnet. Der Antragsgegner wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Antragsschrift dem Gericht anzuzeigen, ob er sich gegen den Antrag verteidigen will.
Geht innerhalb der Frist keine Anzeige bei Gericht ein, dass der Antragsgegner sich gegen den Antrag verteidigen will, kann auf Antrag des Antragstellers ohne mündliche Verhandlung eine Versäumnisentscheidung ergehen.
Bei einem deratigen Beschluss können dem Antragsgegner auch die Gerichtskosten und die notwendigen Kosten der Gegenseite auferlegt werden (§ 113 FamFG i. V. m. § 91 ZPO bzw. § 243 FamFG). Das Gericht kann die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses anordnen. Die Gegenseite kann dann schon vor Rechtskraft des Beschlusses die Zwangsvollstreckung betreiben (§§ 116 Abs. 3, 120 Abs. 2 FamFG).
Die Frist zur schriftlichen Antragserwiderung wurd auf weitere zwei Wochen festgesetzt. Die Frist zur Antragserwiderung beginnt nach Ablauf der Frist zur Verteidigungsanzeige.
Innerhalb der Antragserwiderungsfrist sind alle Verteidigungsmittel vorzubringen, die gegen den Antrag vorgebracht werden sollen, insbesondere eine andere Sachdarstellung, rechtliche Einwände, Beweisanträge und Rügen, die die Zulässigkeit des Antrages betreffen. Der Antragsgegner wird darauf hingewiesen dass allein die Nichteinhaltung der Antragserwiderungsfrist zum Unterliegen im Verfahren führen kann, auch wenn er im Recht ist.
Für das vorliegende Verfahren besteht Anwaltszwang. Nur ein Rechtsanwalt kann wirksam Verfahrenserklärungen abgeben. Handlungen, die eine Partei selbst vornimmt, verfahrensrechtlich unwirksam. Antragsgegner wird daher aufgefordert, einen Rechtsanwalt zu bestellen.
Dem Antragsteller wird aufgegeben, binnen 2 Wochen eine Vollmacht zur Akte nachzureichen (§ 11 FamFG).
Es wird darauf hingewiesen, dass auch nach (teilweisen) Übergang des Unterhaltsanspruchs auf einen öffentlich-rechtlichen Leistungsträger der Unterhaltsberechtigte Auskunft verlangen kann, weil er für die Zukunft Inhaber des Unterhaltsanspruchs bleibt und zudem u. U. einen über der Transferleistungen liegenden Unterhalt beanspruchen kann (Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10 A., An. 685). Sollte der Antragsgegner nicht selbstständig tätig gewesen sein und sonst keine Einkünfte erzielen, was er gegenüber dem Antragsteller in der Auskunft zu erklären hat, können nur Auskünfte zum Einkommen für 1 Jahr begehrt werden."
Diesem Schriftsatz (s. meinen Beitrag vom 21. Oktober 2009, 20:24:38) war die Antragschrift des RAs der KM beigefügt, welche ich bereits mit einem anderen Schreiben vom FG erhalten habe, worauf ich bereits eine zweiwöchige Frist erhalten habe, darauf zu antworten.
Meine Antwort vom 31.10.2009 darauf lautete wie folgt:
"Sicherlich hat KM ihrem Anwalt und dem Familiengericht vergessen, mitzuteilen, dass weiterhin eine Beistandschaft vom Kreisjugendamt für ... (s. E-Mail von ... vom 23.10.2009, 07:50:45 Uhr) und somit dieses auch für die Berechnung des Kindesunterhalts zuständig ist.
Seit April 2008 lege ich ... regelmäßig Einkommensnachweise vor, damit diese Berechnung durchgeführt werden kann. Lt. Schreiben von ... vom 28.04.2008, 14.01.2009 und 11.09.2009 „wird aufgrund meines Einkommens kein Unterhalt für ... gefordert“.
Auch habe ich ... bereits über meine neue Arbeitsstelle informiert und ihm mitgeteilt, wie hoch mein Bruttoeinkommen ist und wie hoch mein voraussichtliches Nettoeinkommen sein wird (s. E-Mail vom 25.10.2009, 19:58:17 Uhr).
Darüber hinaus war ich nie und bin nicht selbstständig. Somit dürfen Einkommensnachweise (monatliche Entgeltzahlungen, evtl. Steuererstattungen …) nicht für die vergangenen drei Jahre gefordert werden – besonders nicht Nachweise über evtl. Zahlungen, die während der Beziehungszeit mit KM geleistet wurden und somit für die Berechnung von Kindesunterhalt irrelevant sind.
Sollte ich wider Erwarten Einkommensnachweise KM vorlegen müssen, werde ich dieses tun – unter Berücksichtigung der Zwei-Jahres-Frist!
Darüber hinaus teile ich mit, dass aus den von dem RA erwähnten Kurzmitteilungen zwischen KM und mir keinesfalls hervorgeht, dass RA für KM bzw. für das Kind bzgl. Kindesunterhalt tätig werden soll. Dies möchte ich nur am Rande bemerken. Natürlich kann ich dies anhand dieser Kurzmitteilungen belegen."
Dein Schreiben an das Gericht bringt überhaupt nix. Wer lesen kann, ist dabei klar im Vorteil:
Handlungen, die eine Partei selbst vornimmt, verfahrensrechtlich unwirksam.
Auch wenn die Gefahr besteht, dass ich mich wiederhole, ich erwähne es trotzdem mal:
Scheinbar hast Du ein kleines Verständnisproblem: Wie das Gericht mitgeteilt hat, besteht Anwaltszwang:
Für das vorliegende Verfahren besteht Anwaltszwang. Nur ein Rechtsanwalt kann wirksam Verfahrenserklärungen abgeben. ... Antragsgegner wird daher aufgefordert, einen Rechtsanwalt zu bestellen.
Nur dieser kann und darf für Dich die Erklärung abgeben, dass Du Dich (bzw. er Dich) in dem Verfahren verteidigen wirst. Wird die Erklärung nicht rechtzeitig abgegeben, kann (und das wird der Richter sofort machen, denn dann ist das Verfahren hinsichtlich der Auskunft abgeschlossen) das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. Dann nützt der ganze Hokuspokus von vorher rein gar nix.
Also falls es bis jetzt noch nicht angekommen sein sollte: Such Dir einen Anwalt und zwar sofort!
:zuberge:
RTFM = Read the fucking manual
Dann hoffe ich, dass ich einen guten in KS finde, der mir so niedrige Raten einräumt, dass ich jahrelang abzahlen kann. Ich verdiene jetzt zuviel, um VKH zu bekommen, aber deutlich zu wenig, um einen RA (auf einmal) bezahlen zu können. Dafür sind meine monatlichen Fixkosten, die u. a. noch aus der Beziehung zur KM stammen, zu hoch.
Es gibt natürlich die Alternative, sich keinen Anwalt zu holen.
Folge: Versäumnisurteil in der Auskunftsstufe, Versäumnisurteil im Unterhaltsverfahren, Zahlemann und Söhne. Aber zumindestens Deine eigenen Anwaltskosten hättest Du Dir gespart. :3ertralala:
RTFM = Read the fucking manual
