Ich finds einfach total bescheiden, dass Anwälten eine solche Lobby eingeräumt wird. Ich verstehe ja, sind auch nur Menschen, die arbeiten und dafür Geld verdienen wollen, aber kann man sich nicht als "Normalo" selbst vertreten? Gibt ja nun genügend Möglichkeiten, wo und wie man sich als Nicht-Anwalt einlesen und schlaumachen kann. Aber das ist eine andere Baustelle.
Ist die Frage, was nun günstiger ist und das im wahrsten Sinne des Wortes. Wie hoch liegen denn im allgemeinen Anwaltskosten für ein solches Verfahren? Kommt ja auf den Streitwert drauf an!? Der liegt ja wohl erst in der Auskunftsklage bei 500 €!? Was RVG betrifft bin ich nicht so auf dem Laufenden!
Wäre zu interessant, was ich lt. Gericht bezahlen müsste, nachdem die die KU-Berechnung vorgenommen haben!?
Kann ich eine solche Berechung selbst durchführen?
Mir wurden vom Kreisjugendamt immer vom brutto Fahrtkosten, die monatlichen Kreditraten (aus dem Kredit mit der KM zusammen - wobei ein anderer Kredit gar nicht berücksichtigt wurde) und 13 € für Arbeitsmittel abgezogen. Dabei habe ich gehört, dass es Gerichte gibt, die (eine Pauschale) für Arbeitsmittel anerkennen und andere nicht.
Du kannst ganz gewiss davon ausgehen, dass die Gegenseite nach der Auskunftsstufe überhöhte Forderungen stellen wird, für den Fall, dass Du Dich versuchst selbst zu vertreten. Wie teuer das dann wird, hängt ganz von der überhöhten Forderung ab. Wenn Du aber noch schnell Jura studierst und Abschluss und Zulassung innerhalb der 14 Tage Frist schaffst, kannst Du Dich selbst vertreten.
Da ich weder Deinen Richter, noch seine persönliche Meinung kenne, ist es irrelevant darüber zu spekulieren, was einige Gerichte anerkennen oder nicht. Dein Richter ist unabhängig und kann entscheiden, wie er lustig ist. Löse erstmal Dein Vertretungsproblem, ansonsten brauchst Du Dir über die Anerkennung von Fahrtkosten nämlich keine Gedanken zu machen.
RTFM = Read the fucking manual
Das werde ich auf jeden in Angriff nehmen. Lt. RVG kostet mich der Anwalt bei einem Streitwert für die komplette Angelegenheit, wenn er eine Verteidigungsanzeige und zusätzlich eine Antragserwiderung formuliert und er mich noch vor Gericht vertreten sollte, 157,68 €!?
Hallo
Verstehe ich nicht ganz, was willst du in Angriff nehmen?
Lt. RVG kostet mich der Anwalt bei einem Streitwert für die komplette Angelegenheit, wenn er eine Verteidigungsanzeige und zusätzlich eine Antragserwiderung formuliert und er mich noch vor Gericht vertreten sollte, 157,68 €!?
Auf jeden Fall bekommst Du für diesen Betrag bestimmt ne Erstberatung. Dass Du für diesen Betrag das ganze Verfahren über einen Anwalt abwickeln kannst, dürfte eher ins Reich der Phantase gehören.
RTFM = Read the fucking manual
Lt. den mir vorliegenden Infos i. V. m. http://gebuehrentabelle.de/rvg-tabellen/ wird bei einem Streitweit i. H. v. 500 € die Vefahrengsgebühr 1,3 berechnet (58,50 €). Hinzukommt die Termingebühr 1,2 i. H. v. 45 € + 20 € für Porto. Und das gesamt 148,68 € (hatte oben nen Rechenfehler drin!). Und das alles wohl für die gesamte Vetretung (Schriftsätze und Gerichtstermine). Natürlich kann der RA, wenn es insgesamt teurer werden sollte, die jeweiligen Sätze ändern.
Die kosten für eine außergerichtliche (Erst)Beratung sind ja nicht mehr gesetzlich geregelt. Diese werden vor Beratung anhand der Schwierigkeit, des Zeitaufwands ... zwischen RA und Mandant vereinbart.
So, heute das erste Treffen mit meinem Sohn beim Gutachter gehabt. Abgesprochen war, dass KM erst dabei ist und dann nach einiger Zeit den Raum verlässt.
Lief alles wunderbar. Mein Sohn hat die KM nicht vermisst oder wollte hinter der KM herlaufen, als sie den Raum verlassen hat. Beim Nachgespräch mit dem Gutachter ist es dann über mich hereingebrochen und musste weinen.
Der Gutachter hat mich gelobt. Fand wie ich, dass das Treffen sehr gut verlaufen ist. Fands gut, dass ich mich während des Treffens mit meinem Sohn, beim Spielen, nicht habe übermannen lassen. Fands gut, dass ich mich nur auf ihn konzentriert und mich mit ihm beschäftigt habe (habe weder währenddessen mit der KM noch mit dem Gutachter gesprochen). Als es dann ans Aufräumen, Verabschieden ging, teilte er mir mit, dass er es gut fand, dass ich in Etappen meinen Sohn dazu bewegt habe, doch beim Aufräumen zu helfen. Der Gutachter hat gemerkt, dass mein Sohn (mit mir) Spaß hatte (hat gelacht ...).
Über eine Sache hat er mich allerdings belehrt, da ich auf seine Frage, ob und was ich die KM denn hätte fragen wollen, was ja nicht so abgesprochen war, aber wenns dazu gekommen wäre, geantwortet habe, dass ich gerne wissen würde, ob mein Sohn zurzeit noch den Spielkreis besucht, da ich Angst aufgrund der Schweinegrippe habe, dass er sich ansteckt ... Viele Schulen und Kindergärten sind hier in der Gegend für mind. eine Woche geschlossen, da viele Kinder krank sind. Diese Frage hätte wohl allerdings einen Streit verursachen können, da ich mit der Fragestellung die erzieherische Loyalität von der KM untergraben hätte und somit unterstellen würde, dass KM keine gute Mutter ist. Dem entgegnete ich, dass ich mir lediglich Sorgen machen würde und bereits mitgeteilt habe, dass KM eine gute und die beste Mutter für meinen Sohn ist. An einen solchen Streit, der durch eine solche Frage entfacht werden könnte, habe ich sicherlich nie gedacht. Auch teilte ich dem Gutachter mit, dass ich i. R. d. gemeinsamen Sorgerechts natürlich auch Rechte habe und manche Dinge wissen möchte. Eine Mitteilung meinerseits bzgl. des Verbots des momentanen Besuchs des Spielkreises würde aber den Tagesablauf der KM beeinflussen.
Am Mittwoch habe ich den nächsten Termin beim Gutachter - dann unter vier Augen. In diesem Gespräch wird es dann um die Vorwürfe und Unterstellungen seitens der KM gehen.
Also wenn Du mit den 148,68 Euro hinkommen solltest, spendiere ich Dir ne Flasche Wasser, von mir aus auch ne große. Du hast nämlich vergessen, dass nach der Auskunftsstufe die Unterhaltsklage auch noch Geld kostet. Ich gehe nämlich davon aus, dass sie Dich in jedem Fall auf den Mindestunterhalt verklagen werden.
Im Übrigen gehört der zweite Teil Deines Beitrags in ein anderes Unterforum, wo Du ja schon einen Thread eröffnet hast. Deswegen erwarte in diesem Forum dazu keine Antworten. Was sagt denn Dein neuer Anwalt dazu.
RTFM = Read the fucking manual
Ok, aber in Bezug auf die Auskunftsklage sind das "nur" die paar €. In der Unterhaltsklage wird es dann davon abhängig sein, wie hoch der Streitwert ist!?
Werden wir sehen, ob sie das machen (obwohl bereits in der Auskunftsstufe klar sein wird, dass bei mir nicht wirklich viel zu holen sein wird!)!? Wird dann zu lustig!
Stimmt. Deswegen habe ich den dort auch niedergeschrieben. War grad im Schreibwahn. Aber nachträglich löschen, können nur Admins!?
Einen RA habe ich noch nicht! Da bin ich grad am Aussortieren und morgen mache ich einen Termin.
So, nächsten Mo Termin bei Eugen Kreitsch. Wollte eigentlich beim Hn. Herr. Der nimmt aber keine neuen Fälle an. 🙁
bei so vielen Schwerpunkten, die er auf seiner Homepage angegeben hat, stellt sich die Frage ob die Qualifikation als Fachanwalt nicht vielleicht nur gesammelt wird
RTFM = Read the fucking manual
Es ist gar nicht so leicht für einen Außenstehenden/Laien, einen entsprechenden Fachanwalt zu finden. Der Kreitsch wurde mir auch darüber hinaus empfohlen?
Vielleicht auch ein wenig zu sehr aus Männersicht, aber ich habe auch gedacht, dass es besser wäre, einen Mann als RA zu nehmen, als eine Frau - besonders in solchen Angelegenheiten!?
Es ist gar nicht so leicht für einen Außenstehenden/Laien, einen entsprechenden Fachanwalt zu finden. Der Kreitsch wurde mir auch darüber hinaus empfohlen
Die Frage stellt sich einfach, woran man einen guten Anwalt erkennt? Auf jeden Fall nicht am Fachanwaltstitel.
Ebenso wenig, ob er viel kostet oder wenig Zeit hat. Vielleicht ist er ja wirklich gut.
RTFM = Read the fucking manual
Aber besser FA, als normal!
Schau Dir doch einfach mal die Voraussetzungen an, die für die Erlangung eines Fachanwaltstitels notwendig. Dann kannst Du Dir Dein eigenes Bild machen.
RTFM = Read the fucking manual
